Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung der AG durch den Vorstand; offensichtliche Unbegründetheit der Klage; Abwägung der wechselseitigen Interessen hinsichtlich des alsbaldigen Wirksamwerdens des Hauptversammlungsbeschlusses

  • Justiz Baden-Württemberg

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung der AG durch den Vorstand; offensichtliche Unbegründetheit der Klage; Abwägung der wechselseitigen Interessen hinsichtlich des alsbaldigen Wirksamwerdens des Hauptversammlungsbeschlusses

  • rws-verlag.de

    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage bei Abwägung der wechselseitigen Interessen im Freigabeverfahren ("SAP")

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln - Freigabeverfahren: Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses ins Handelsregister trotz erhobener Anfechtungsklagen - Offensichtlich unbegründete Anfechtungsklagen auch bei bisher höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen - Inhaltliche Anforderungen an einen hinreichend bestimmten Kapitalerhöhungsbeschluss - Abwägung des Interesses der Gesellschaft am Vollzug des Beschlusses gegen die damit für die anfechtenden Aktionäre verbundenen Nachteile

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 246a, 207
    Freigabeverfahren bei Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, Kapitalherabsetzung oder Unternehmensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 207 § 246a
    Vertretung der Gesellschaft in einem Verfahren nach § 246a AktG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage bei Abwägung der wechselseitigen Interessen im Freigabeverfahren ("SAP")

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei SAP vom Mai 2006 kann trotz Anfechtungsklage im Handelsregister eingetragen werden

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei SAP kann trotz Anfechtungsklage im Handelsregister eingetragen werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalerhöhung muss nicht zwingend eine konkrete Zahl enthalten

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalerhöhung muss nicht zwingend eine konkrete Zahl enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kapitalerhöhung: Eintragung ins Handelsregister trotz Anfechtungsklage

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Errechenbarkeit einer Kapitalerhöhung ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Kapitalerhöhungsbeschlusses bei Errechenbarkeit des Erhöhungsbetrags ("SAP")

Verfahrensgang

  • LG Heidelberg, 20.09.2006 - 11 O 76/06
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2007, 270
  • WM 2007, 650
  • DB 2007, 331



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Wird zitiert von ... (15)  

  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 2 W 71/08  

    Vertretung der Gesellschaft im Freigabeverfahren; Begriff der offensichtlich

    Für eine analoge Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG sieht der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (ZIP 2005, 1457, 1458) und dem OLG Karlsruhe (AG 2007, 284 ) keinen Raum (ebenso Hüffer, AktG , 8. Aufl., § 246a , Rn. 2; Schwab in Schmidt/Lutter, AktG , 2008 , § 246a , Rn. 11; Göz in Bürgers/Körber, § 246a, Rn. 3; Faßbender, AG 2006, 872, 874; a.A. ohne Begründung OLG Düsseldorf in NZG 2004, 328 zum Freigabeverfahren nach § 319 Abs. 6 AktG ).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 07.12.2006, 7 W 78/06, AG 2007, 284, 285), dass trotz der die Ansicht der Antragsgegner bestätigenden Entscheidung des OLG Frankfurt im Freigabeverfahren diese Rüge als offensichtlich unbegründet bewertet werden kann.

    Dabei muss das Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung so eindeutig sein, dass eine andere Beurteilung nicht oder kaum vertretbar erscheint (siehe OLG München, Beschluss v. 03.09.2008, 7 W 1432/08, BeckRS 2008 20287, B, II. 2. a), Seite 15; OLG Karlsruhe AG 2007, 284, 285 - jew. mit weiteren Nachweisen).

    Mit dem in § 246a Abs. 2 AktG angeordneten Gebot einer umfassenden Interessenabwägung unter gleichzeitiger Einräumung eines großen Ermessensspielraumes ("nach freier Überzeugung des Gerichts"; der Bundesgerichtshof spricht in BGHZ 168, 48, 55, Tz. 14 zu dem mit § 246a Abs. 2 AktG im Wesentlichen gleich formulierten § 16 Abs. 3 Satz 2 UmwG von einem "weiten Ermessen" des Tatrichters) wäre es nicht vereinbar, bei der "Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen" die Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage unberücksichtigt zu lassen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.12.06, 7 W 78/06, AG 2007, 284, 286; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006, 6 W 452/06, AG 2007, 31, 36, 37; Göz in Bürgers/Körber, AktG , § 246a Rn 4; Grunewald im MünchKomm AktG , 2. Aufl., zu § 319 AktG , dort Rz. 36).

  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07  

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Die hiervon abweichende Regelung des § 246a Abs. 3 S. 1 AktG, wonach mit Ausnahme von dringenden Fällen eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, gilt nur für das erstinstanzliche Freigabeverfahren, nicht jedoch für den Beschwerderechtszug (vgl. OLG Karlsruhe WM 2007, 650; OLG Jena WM 2006, 2258, 2259).

    Offensichtliche Unbegründetheit liegt danach vor, wenn sie sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, eine Erfolgsaussicht also zweifelsfrei nicht gegeben und eine andere Beurteilung nicht ernsthaft vertretbar ist (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1458; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 250 und NZG 2007, 310, 311; OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651; s.a. BGHZ 112, 9 = NJW 1990, 2747, 2750).

    Vielmehr liegt nur ein Informationsmangel vor, der bei der Abwägung regelmäßig weniger ins Gewicht fällt (vgl. OLGR München 2007, 316, 318; OLG Frankfurt AG 2006, 249, 257 für Mängel des Verschmelzungsberichts; OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651 und 653 für Mängel des Vorstandsberichts).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08  

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (OLG Stuttgart AG 2008, 464; OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Frankfurt ZIP 2008, 1968 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41; Decher in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Maßgebend ist, ob sich ohne weitere Aufklärung in der Sache die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist und auch im Berufungs- oder Revisionsrechtszug keine Erfolgsaussicht bietet (so OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94), ob das Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung also so eindeutig ist, dass eine andere Beurteilung nicht oder kaum vertretbar erscheint (OLG Hamburg NZG 2006, 398, 399).

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  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 20 W 8/07  

    Freigabeverfahren nach Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (Senat OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41; Decher, a.a.O., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Maßgebend ist, ob sich ohne weitere Aufklärung in der Sache die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist und auch im Berufungs- oder Revisionsrechtszug keine Erfolgsaussicht bietet (so OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94), das Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung also so eindeutig ist, dass eine andere Beurteilung nicht oder kaum vertretbar erscheint (OLG Hamburg NZG 2006, 398, 399).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08  

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auch ist der Zweck der Regelung in § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG zu verhindern, dass der Vorstand sich über seine Pflicht, den Beschluss zu verteidigen, hinwegsetzen und eigenmächtig im Einvernehmen mit dem Anfechtungskläger über den angefochtenen Beschluss disponieren könnte, nicht einschlägig, weil der Vorstand, der namens der Gesellschaft das Freigabeverfahren beantragt, dadurch dem angefochtenen Beschluss gerade zur Geltung verhelfen will (vgl. Schwab in K. Schmidt/M. Lutter [Hrsg], AktG 2008, § 246a, Rz. 11), weshalb die nicht begründete abweichende Auffassung des OLG Düsseldorf nicht zu überzeugen vermag (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2007, 284, Juris Rz. 13 m.w.N. zur h. M. betreffend die vergleichbare Regelung in § 319 Abs. 6 AktG).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 6 W 24/08  

    Zulässigkeit eines aktienrechtlichen Freigabeantrags nach Eintragung eines

    Die hiervon abweichende Regelung des § 246a Abs. 3 Satz 1 AktG, wonach mit Ausnahme von dringenden Fällen eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, gilt nur für das erstinstanzliche Freigabeverfahren, nicht jedoch für den Beschwerderechtszug (vgl. OLG Karlsruhe WM 2007, 650 = juris Rn 11; OLG Jena WM 2006 = juris Rn 34).
  • OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07  

    Stimmrecht der Vorzugsaktionäre bei Umwandlung einer AG in eine KGaA

    Es muss sich - ggf. nach umfassender rechtlicher Prüfung - ergeben, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist und auch im Berufungs- oder Revisionsrechtszug keine Erfolgsaussicht bietet (OLG Karlsruhe ZIP 2007, 270, 271 mwN).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2007 - 39 O 93/07  
    Nach der neueren Rechtsprechung (OLG Karlsruhe ZIP 2007, 270 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 27 B 3/05), der sich die Kammer anschließt, wird die Aktiengesellschaft im Freigabeverfahren nur durch den Vorstand vertreten.

    Die Klage ist unbegründet, wenn das Gericht nach umfassender rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, d.h. die Rechtsfragen eindeutig im Sinne eines Unbegründetheit der Klage zu beantworten sind (OLG Karlsruhe ZIP 2007, 270 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2008 - 5 O 275/07  

    Squeeze out: Ausschlussverlangen des Hauptaktionärs mit Widerrufsvorbehalt;

    Es besteht auch kein praktisches Bedürfnis für eine Doppelvertretung im Freigabeverfahren (vgl. OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651; OLG Hamm ZIP 2005, 1457 Hüffer, AktG 6. Aufl. § 246 Rz. 30 und ständige, vom OLG Frankfurt am Main nicht beanstandete Kammerrechtsprechung; a. A.: Dörr in Spindler/Stilz, AktG, § 246a Rz. 9; Heidel in Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., § 246a AktG Rz. 19).
  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2008 - 5 O 274/07  

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen

    Es besteht auch kein praktisches Bedürfnis für eine Doppelvertretung im Freigabeverfahren (vgl. OLG Karlsruhe WM 2007, 650, 651; OLG Hamm ZIP 2005, 1457 Hüffer, AktG 6. Aufl. § 246 Rz. 30 und ständige, vom OLG Frankfurt am Main nicht beanstandete Kammerrechtsprechung; a. A.: Dörr in Spindler/Stilz, AktG, § 246a Rz. 9; Heidel in Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., § 246a AktG Rz. 19).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 W 30/07  

    Freigabeverfahren nach Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

  • OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 12 AktG 1218/10  

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss: Nachweis des erforderlichen

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08  

    Aktionärsrechtliche Anfechtungsklage bzgl. der Eintragung des

  • LG Aachen, 06.09.2007 - 41 O 85/07  
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 5 O 78/08  

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister

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