Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06   

Volltextveröffentlichungen (13)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Pflicht des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer im Immobilienfondsprospekt nicht aufgeführten Innenprovision

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 675 Abs. 2

  • zimmermann-notar-rostock.de

    Offenlegungspflicht von Vereinbarungen über Innenprovision

  • RA Kotz

    Anlagenvermittler - Offenlegung der gezahlten Innenprovision

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlagen - Muss Innenprovision offen gelegt werden?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer im Immobilienfondsprospekt nicht aufgeführten Innenprovision

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Wann sind Innenprovisionen offenzulegen?

  • IWW (Kurzinformation)

    Wann sind Innenprovisionen offenzulegen?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Pflicht des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer im Immobilienfondsprospekt nicht aufgeführten Innenprovision

  • kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Zur Pflicht des Anlagevermittlers, eine dem Vertrieb gezahlte Innenprovision offen zu legen, die im Beteiligungsprospekt nicht aufgeführt war

Besprechungen u.ä. (3)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 14.10.2008)

    Banken und Beraterhaftung: Schadensersatz bei Geldanlagen und Aktienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anlagevermittler müssen nicht prospektierte Innenprovisionen offenlegen! (IMR 2007, 200)

  • ansp.de (Entscheidungsanmerkung)

    Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.3.2007, Az. III ZR 218/06 (Pflicht des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer im Immobilienfondsprospekt nicht aufgeführter Innenprovision)" von RA Michael Fuchs, original erschienen in: ZfIR 2007, 445 - 446.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 925
  • ZIP 2007, 871
  • MDR 2007, 895
  • NZM 2007, 614
  • VersR 2007, 944
  • WM 2007, 873
  • IMR 2007, 200



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Wird zitiert von ... (131)  

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07  

    Bankrecht - Vertrieb von Medienfonds: Aufklärungspflicht der Bank?

    Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt: Zur Aufklärung über die Innenprovision sei die Beklagte nicht verpflichtet gewesen, weil diese weniger als 15% ausgemacht habe (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, Rdn. 9).

    Das Berufungsgericht hat sich jedoch mit keinem Wort mit diesem Vortrag befasst, sondern unter Berufung auf das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2007 (III ZR 218/06, WM 2007, 873, 874 Tz. 9) lediglich in einem Satz ausgeführt, zu einer Aufklärung über die Innenprovision sei die Beklagte nicht verpflichtet gewesen, weil die Provision weniger als 15% ausgemacht habe.

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08  

    Bankrecht - Bauherrenmodell: Bank muss Kunden auf arglistige Täuschung hinweisen

    Auch stellt das Berufungsgericht nicht auf die Frage ab, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Vermittler oder Verkäufer von sich aus Angaben zu einer im Kaufpreis enthaltenen Innenprovision machen müssen (vgl. hierzu: BGHZ 158, 110, 118 ff.; BGH, Urteile vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, WM 2003, 1686, 1688, vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, WM 2007, 174, Tz. 7 ff. und vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, WM 2007, 873, Tz. 9).

    Auch gegen diese Feststellung ist aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. Senat, BGHZ 168, 1, Tz. 61; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. März 2007 - III ZR 218/06, WM 2007, 873, Tz. 11).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05  

    Haftung für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht

    Sollte sich das Berufungsgericht hiervon überzeugen - die Beklagte zu 2 hat die Kausalität bestritten -, spricht eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Kläger bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 2006 - III ZR 20/05 - NJW-RR 2006, 685, 688 Rn. 24, 28; vom 22. März 2007 - III ZR 218/06 - ZIP 2007, 871, 872 Rn. 11).
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