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   LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08   

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https://dejure.org/2008,5429
LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08 (https://dejure.org/2008,5429)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2008 - 21 S 1/08 (https://dejure.org/2008,5429)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 21 S 1/08 (https://dejure.org/2008,5429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 27

    Pflicht zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (auch) für privates Kreditinstitut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Kontrahierungszwangs zur Führung eines Kontos auf Guthabenbasis; Vorliegen eines Angebots i.S.d. § 145 BGB

  • zvi-online.de

    GG Art. 20 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 145; GWB § 20
    Verpflichtung eines privaten Kreditinstituts zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 119
  • WM 2008, 1825
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Im Wettbewerbsrecht wird aus dem Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen (§ 20 GWB, früher § 26 GWB) in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zum Abschluss bzw. zur Fortsetzung eines Vertrages hergeleitet, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründet, aufgrund dessen der Schädiger im Wege der Naturalrestitution zum (Neu-)Abschluss des Vertrages verpflichtet ist (vgl. BGHZ 107, 273 ff. unter II.2.b); BGH NJW 1990, 761, 762 f; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 944 m.w.N.; LG Oldenburg NJW-RR 1992, 53, 54; ähnlich Bork in Staudinger, Neubearbeitung 2003, Rn. 22 vor § 145 BGB, jedoch allein auf die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit abstellend).

    Ein Anhaltspunkt dafür, dass es sich nicht in jedem Fall um eine marktbeherrschende Stellung handeln muss, bietet die Entscheidung BGH NJW 1990, 761, 763, in der der BGH einen Kontrahierungszwang eines Krankenhauses bei der medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung eines Patienten ("Normalbedarf" eines durchschnittlichen Krankenhausnutzers) für möglich gehalten hat, obwohl es, soweit es nicht um Akutfälle, sondern z.B. um länger geplante Behandlungen geht, regelmäßig mehrere Krankenhäuser privater und öffentlicher Träger geben wird, die derartige Leistungen anbieten.

  • LG Stuttgart, 06.09.1996 - 27 O 343/96
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Dabei kann dahinstehen, ob die strengen Anforderungen, die das Landgericht Stuttgart in NJW 1996, 3347, aufgestellt hat, im allgemeinen zu billigen sind.
  • OLG Bremen, 22.12.2005 - 2 U 67/05

    Kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Dies bedingt gerade eine Prüfung im Einzelfall und schließt es aus, die "Empfehlung" bereits als ein Angebot im Rechtssinn auszulegen (so auch Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 2 U 67/05 -).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Im Wettbewerbsrecht wird aus dem Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen (§ 20 GWB, früher § 26 GWB) in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zum Abschluss bzw. zur Fortsetzung eines Vertrages hergeleitet, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründet, aufgrund dessen der Schädiger im Wege der Naturalrestitution zum (Neu-)Abschluss des Vertrages verpflichtet ist (vgl. BGHZ 107, 273 ff. unter II.2.b); BGH NJW 1990, 761, 762 f; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 944 m.w.N.; LG Oldenburg NJW-RR 1992, 53, 54; ähnlich Bork in Staudinger, Neubearbeitung 2003, Rn. 22 vor § 145 BGB, jedoch allein auf die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit abstellend).
  • LG Oldenburg, 16.01.1991 - 9 S 510/90

    Zwangsverwaltung über ein Grundstück; Abschluss von Energielieferungsverträgen;

    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Im Wettbewerbsrecht wird aus dem Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen (§ 20 GWB, früher § 26 GWB) in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zum Abschluss bzw. zur Fortsetzung eines Vertrages hergeleitet, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründet, aufgrund dessen der Schädiger im Wege der Naturalrestitution zum (Neu-)Abschluss des Vertrages verpflichtet ist (vgl. BGHZ 107, 273 ff. unter II.2.b); BGH NJW 1990, 761, 762 f; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 944 m.w.N.; LG Oldenburg NJW-RR 1992, 53, 54; ähnlich Bork in Staudinger, Neubearbeitung 2003, Rn. 22 vor § 145 BGB, jedoch allein auf die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit abstellend).
  • OLG Koblenz, 07.02.1991 - U 1725/90
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Im Wettbewerbsrecht wird aus dem Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen (§ 20 GWB, früher § 26 GWB) in bestimmten Fällen eine Verpflichtung zum Abschluss bzw. zur Fortsetzung eines Vertrages hergeleitet, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründet, aufgrund dessen der Schädiger im Wege der Naturalrestitution zum (Neu-)Abschluss des Vertrages verpflichtet ist (vgl. BGHZ 107, 273 ff. unter II.2.b); BGH NJW 1990, 761, 762 f; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 944 m.w.N.; LG Oldenburg NJW-RR 1992, 53, 54; ähnlich Bork in Staudinger, Neubearbeitung 2003, Rn. 22 vor § 145 BGB, jedoch allein auf die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit abstellend).
  • Drs-Bund, 09.06.2000 - BT-Drs 14/3611
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Wie sich aus den Stellungnahmen des Gesetzgebers ergibt, beruht die Empfehlung des ZKA auf der Erwägung, damit einer andernfalls drohenden gesetzlichen Regelung zuvorzukommen und steht unter laufender parlamentarischer Kontrolle, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht (vgl. den Bericht der Bundesregierung vom 9. Juni 2000, BT-Drs. 14/3611, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 5. Februar 2001, BT-Drs. 14/5216 und vom 8. Juni 2004, BT-Drs. 15/3274).
  • Drs-Bund, 08.06.2004 - BT-Drs 15/3274
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Wie sich aus den Stellungnahmen des Gesetzgebers ergibt, beruht die Empfehlung des ZKA auf der Erwägung, damit einer andernfalls drohenden gesetzlichen Regelung zuvorzukommen und steht unter laufender parlamentarischer Kontrolle, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht (vgl. den Bericht der Bundesregierung vom 9. Juni 2000, BT-Drs. 14/3611, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 5. Februar 2001, BT-Drs. 14/5216 und vom 8. Juni 2004, BT-Drs. 15/3274).
  • Drs-Bund, 05.02.2001 - BT-Drs 14/5216
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Wie sich aus den Stellungnahmen des Gesetzgebers ergibt, beruht die Empfehlung des ZKA auf der Erwägung, damit einer andernfalls drohenden gesetzlichen Regelung zuvorzukommen und steht unter laufender parlamentarischer Kontrolle, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht (vgl. den Bericht der Bundesregierung vom 9. Juni 2000, BT-Drs. 14/3611, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 5. Februar 2001, BT-Drs. 14/5216 und vom 8. Juni 2004, BT-Drs. 15/3274).
  • Drs-Bund, 11.02.2004 - BT-Drs 15/2500
    Auszug aus LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
    Eine gesetzliche Regelung wurde lediglich deshalb für entbehrlich gehalten, weil dies durch weitgehende Beachtung der ZKA-Empfehlung entbehrlich sei (vgl. etwa BT-Drs. 15/2500, S. 2 zu 2.b)bb)), aber auch Zumutbarkeitsfragen im Einzelfall zu prüfen seien.
  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 236/17

    Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel

    Ein Unternehmer, der lebenswichtige Güter öffentlich anbietet, darf danach den Vertragsschluss nur aus sachlichen Gründen ablehnen, sofern für den Kunden keine zumutbare Möglichkeit besteht, seinen Bedarf anderweitig zu befriedigen (vgl. Ellenberger in Palandt, BGB, 78. Aufl., Einf v § 145 Rz 10; LG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2008 21 S 1/08, WM 2008, 1825 ff.: Kontrahierungszwang eines privaten Kreditinstituts zur Einrichtung eines Girokontos).
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