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   BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06   

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https://dejure.org/2007,1471
BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,1471)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - IX ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,1471)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - IX ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,1471)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 91 Abs. 2, § 203; BGB § 878
    Nachtragsverteilung eines bereits aufgelassenen Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks; Notwendigkeit der Zuführung zur Masse gehörender, vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verwerteter Gegenstände zur Nachtragsverteilung; Erklärung der Auflassung und ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anordnung der Nachtragsverteilung wegen versehentlich nicht verwerteten Grundstücks

  • zvi-online.de

    InsO § 91 Abs. 2, § 203; BGB § 878
    Unzulässigkeit der Nachtragsverteilung bei Auflassung und Eintragungsantrag eines "vergessenen" Grundstücks nach Ende des Insolvenzverfahrens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit der Nachtragsverteilung bei Auflassung und Eintragungsantrag eines "vergessenen" Grundstücks nach Ende des Insolvenzverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Nachtragsverteilung

  • Judicialis

    InsO § 91 Abs. 2; ; InsO § 203; ; BGB § 878

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 91 Abs. 2 § 203; BGB § 878
    Unzulässigkeit der Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks nach dessen Veräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsverteilung zulässig bei nicht verwertetem Grundstück?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 428
  • ZIP 2008, 322
  • MDR 2008, 340
  • NZI 2008, 177
  • WM 2008, 305
  • Rpfleger 2008, 275
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06
    Der Schuldner erhielt die volle Verfügungsbefugnis über sein Vermögen zurück (vgl. BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198, 1199; OLG Celle KTS 1972, 265, 266).

    Seine Verfügungsbefugnis endete erst wieder mit der Anordnung der Nachtragsverteilung (vgl. BGH, Urt. v. 22. Februar 1973, aaO; OLG Celle, aaO).

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 17/04

    Zulässigkeit der Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06
    Die Vorschrift erfasst aber auch Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt und deswegen nicht zur Masse gezogen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, NZI 2006, 180 f).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06
    Sind also Auflassung und Eintragungsantrag zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Schuldner verfügungsbefugt war, und kann der Eintragungsantrag auch nicht mehr vom - jetzt wieder verfügungsbefugten - weiteren Beteiligten zurückgenommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1997 - IX ZR 47/96, WM 1997, 436, 437), ist eine Nachtragsverteilung wirtschaftlich sinnlos und hat daher zu unterbleiben.
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Ab diesem Zeitpunkt erhält der Schuldner die volle Verfügungsbefugnis über sein Vermögen zurück (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10

    Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung

    Wird ein Gegenstand der Insolvenzmasse nachträglich ermittelt, kann allerdings die Nachtragsverteilung hinsichtlich dieses Gegenstandes nicht mehr angeordnet werden, wenn über ihn vom Schuldner in beschlagfreier Zeit so verfügt worden ist, dass der durch die Anordnung der Nachtragsverteilung erneut bestellte Treuhänder (Verwalter) den Rechtserwerb nicht mehr verhindern kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, ZIP 2008, 322 Rn. 8 ff).

    Ob die Bewertung des Verwalters (Treuhänders) auf einer vorwerfbaren Fehleinschätzung beruhte, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 6 f; vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, ZIP 2008, 322 Rn. 6).

    Zur Masse gehörende, vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verwertbare Gegenstände sind gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO der Nachtragsverteilung zuzuführen, selbst wenn die Verwertung aufgrund einer Nachlässigkeit des Verwalters unterblieben ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 6).

    Ist ein solcher Gegenstand zwischenzeitlich aus dem Vermögen des Schuldners durch dessen wirksame Verfügung ausgeschieden, kann auf ihn zwar nicht mehr zugegriffen werden (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 8 ff).

  • BGH, 27.04.2017 - IX ZB 93/16

    Insolvenzverfahren: Nachtragsverteilung des Erlösanteils aus der nach Aufhebung

    Zur Masse gehörende, vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verwertete Gegenstände sind gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO der Nachtragsverteilung zuzuführen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, ZVI 2008, 23 Rn. 6).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11

    Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen

    Hierbei kann es sich um Gegenstände handeln, deren Existenz dem Verwalter unbekannt geblieben ist, etwa, weil, wie vorliegend gegeben, er hierüber nicht unterrichtet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 6).
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZB 69/12

    Insolvenzfestigkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten

    Eine Anwendung des § 91 Abs. 1 InsO nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt nur in Betracht, wenn und soweit es sich um einen der Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO unterliegenden Gegenstand der Masse handelt (vgl. Piekenbrock in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 91 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 10).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

    Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird die Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet, wenn nachträglich Gegenstände der Masse ermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, NZI 2006, 180 Rn. 6; vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, NZI 2008, 177 Rn. 6).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZA 20/14

    Insolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe im

    Denn unter die weit auszulegende Norm des § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO fallen auch Forderungen, die dem Verwalter bekannt waren, die aber von ihm noch nicht verwertet werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005, aaO; vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, WM 2008, 305 Rn. 6; vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10, WM 2012, 366 Rn. 22 f).
  • LG Dortmund, 21.06.2010 - 9 T 212/10

    Veräußerung eines für unverwertbar gehaltenen und freigegebenen Gegenstands

    Ansprüche, die der Insolvenzverwalter bei der Verwertung fälschlich als nicht werthaltig angesehen hatte, bzw. Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt und deshalb nicht zur Masse gezogen hat, fallen ebenso hierunter (vgl. Braun, InsO, 4. Aufl. 2010, § 203 Rdnr. 12, 14; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 203 Rdnr. 10; BGH NJW-RR 2008, 428; BGH NJW-RR 2006, 262).

    Aber auch, wenn es für die Anordnung der Nachtragsverteilung letztlich keine Rolle spielen soll, aus welchem Grund die Verwertung unterblieben ist - z.B. aus einer Nachlässigkeit des Insolvenzverwalters heraus (BGH NJW-RR 2008, 428) -, kommt es hierauf vorliegend nicht an.

    Es können aber nur zur Masse gehörende Gegenstände, die vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verwertet worden sind, gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO der Nachtragsverteilung zugeführt werden (BGH NJW-RR 2008, 428).

    Demgemäß waren auch in den vom BGH - bereits zur Insolvenzordnung - entschiedenen Fällen, in denen die Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks (BGH NJW-RR 2008, 428) sowie wegen eines aus der Verwertung von Sicherheiten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erzielten Übererlöses (BGH NJW-RR 2006, 262) für zulässig erklärt worden war, die jeweils betroffenen Gegenstände nicht zwischenzeitlich an den Schuldner freigegeben worden; in letzterem Fall hat der BGH diesen Umstand auch ausdrücklich als entscheidungserheblich erwähnt.

  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Die Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung nach dem weit auszulegenden § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO liegen im Grundsatz vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 6; vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 229/06, ZIP 2008, 322 Rn. 6; vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 184/09, ZIP 2011, 135 Rn. 11).
  • FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10

    Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

    Die Ansicht des Senats entspricht auch der Rechtsprechung, wonach zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Verwaltung von Grundstücken resultieren, auch dann als Masseverbindlichkeiten angesehen werden, wenn zeitgleich eine Zwangsverwaltung besteht (OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2007 16 Wx 100/07, NZI 2008, 177 zu Wohngeldansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; so auch Bäuerle/Schneider in Braun, Kommentar zur InsO, 5. Aufl. 2012, § 55 Rn. 6).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 186/13

    Insolvenzverfahren: Bestimmtheit der betroffenen Gegenstände bei Anordnung der

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 268/08

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

  • LG Ulm, 13.01.2014 - 2 T 50/13

    Anordnung der Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters

  • OLG Dresden, 01.12.2008 - 3 W 1123/08

    Fortgeltung einer unbeschränkt erteilten Generalvollmacht in der Liquidation der

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13

    Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche

  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 4 U 121/20

    Rechtsstellung des in Insolvenz gefallenen atypisch stillen Gesellschafters;

  • LG München I, 22.08.2017 - 14 T 11732/17

    Absehen von der Anordnung der Nachtragsverteilung

  • LG Paderborn, 06.03.2012 - 5 T 237/11

    Anforderungen an die Versagung einer Restschuldbefreiung bei Verheimlichen der

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