Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- verkehrslexikon.de
Zur Haftung des Rechtsanwalts bei einem Zurechnungszusammenhang zwischen fehlerhaft unterlassenem Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung und eingetretenem Schaden
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
BGB §§ 249 Bb, 675
Iura novit curia ("Das Gericht kennt das Recht") [Anwalts-, Notar-, Steuerberater- und anderes Berufsrecht] - DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflicht des Anwalts, auf eine die Rechtsauffassung seines Mandanten stützende Entscheidung des BGH hinzuweisen - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Anwaltsfehler und Mandantenschaden bei gleichzeitigem Fehler des Gerichts?
- NWB SteuerXpert START
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; Unterlassen des Hinweises auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) durch den Berufungsanwalt; Umfassende Ermittlung der zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte durch den Rechtsanwalt; Stillschweigende Abänderung der im schriftlichen Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen über die Nebenkosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Warum der Anwalt schlauer sein muss als das Gericht
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Rechtsanwälte haften für Fehlentscheidungen des Gerichts
- info-m.de (Leitsatz)
Anwaltshaftung: Haftet der Anwalt auch dann, wenn das Gericht den Anwaltsfehler hätte erkennen müssen?
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung des Anwalts bei Fehlern des Gerichts
Besprechungen u.ä. (8)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet! (IBR 2009, 243)
- brak-mitteilungen.de
, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung des Anwalts bei Fehlern des Gerichts
- baurechtsexperte.de (Entscheidungsbesprechung)
Anwälte haften für Fehlentscheidungen der Gerichte
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia"
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Anwälte haften für falsche Urteile
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Anwalts für Fehler des Gerichts - erneute Überspannung der Anwaltshaftung (RA Prof. Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 03/2009 Anm. 1)
- anwaltverein.de
, S. 76 (Entscheidungsbesprechung)
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche: Der BGH bleibt dabei: Anwälte haften selbst dann, wenn auch dem Gericht Fehler unterlaufen (RA Bertin Chab, Allianz Versicherung; AnwBl. 5/2009, S. 379)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Anwalts bei Nichtvorlage eines für seine Partei günstigen BGH-Urteils
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu ""Novit" ist kein Optativ sondern Indikativ" von RA Ulrich Zirnbauer, FAArbR, original erschienen in: FA 2009, 78.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: IX ZR 179/07 (Wer BGH-Entscheidungen übersieht haftet - oder: NJW lesen reicht nicht mehr)" von der Redaktion des AnwBl, original erschienen in: AnwBl 2009, 309.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Fehlervermeidungen vor Gericht" von RA Wolfgang Stückemann, FAArbR, original erschienen in: FA 2010, 9 - 11.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: IX ZR 179/07 (Anwaltshaftung wegen unterlassenen Hinweises auf günstiges höchstrichterliches Urteil gegenüber dem Prozessgericht)" von RiOLG Heinz Diehl, original erschienen in: ZfS 2009, 258 - 259.
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 01.09.2006 - 3 C 441/06
- LG Darmstadt, 26.09.2007 - 21 S 214/06
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 987
- MDR 2009, 473
- NZM 2009, 193
- VersR 2009, 1497
- WM 2009, 324
- DB 2009, 448
- AnwBl 2009, 306
- IBR 2009, 243
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Rechtsanwälte - Prozess wegen Anwaltsfehler verloren: Trotzdem keine Haftung?
Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 16). - BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08
Verfahrensrecht - Sicherstellung der Klagezustellung bei Missverständnissen
Dermit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt ist mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums verpflichtet, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (…BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015 f; v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324, 325 Rn. 8).Auf der anderen Seite ist der Anwalt verpflichtet, seinen Mandanten vor Fehlentscheidungen der Gerichte zu bewahren (…BGHZ 174, 205, 209 f Rn. 12-15; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 aaO S. 326 f Rn. 21).
Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 aaO S. 326 Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08
Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in …
Sind bei der vom Anwalt geschuldeten Aufklärung des Sachverhalts mit verkehrsüblicher Sorgfalt solche Mängel der Klage erkennbar, so hat der Prozessbevollmächtigte der beklagten Partei sie grundsätzlich im Rechtsstreit geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, NJW-RR 2007, 1553, Tz. 14; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, NJW 2009, 987, Tz. 11).cc) Die genannten Pflichten entfielen nicht deshalb, weil die Gerichte des Vorprozesses ihrerseits zu einer eigenständigen Prüfung der Sach- und Rechtslage verpflichtet waren (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, aaO, Tz. 14, 22).
Keinesfalls überwiegt deshalb im vorliegenden Fall ein etwaiger Schadensbeitrag der Gerichte erster und zweiter Instanz des Vorprozesses den Verursachungsbeitrag der Beklagten zu 1 und 2 so weit, dass letzterer dahinter zurücktritt (zu diesem Kriterium vgl. BGH, Urteile vom 17. September 2009 - IX ZR 74/08, juris, Tz. 15 ff.; vom 18. Dezember 2008, aaO, Tz. 22).
Selbst wenn dem Landgericht Dortmund und dem 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm aber ein ähnlicher Rechtsfehler unterlaufen wäre wie den Anwälten der Kläger, hätten die Gerichte des Vorprozesses nicht unter völlig ungewöhnlicher, sachwidriger und daher grober, schlechthin unvertretbarer Verletzung ihrer Pflichten eine Schadensursache gesetzt, welche die vorangegangene anwaltliche Pflichtverletzung mit Rücksicht auf Art, Gewicht und wechselseitige Abhängigkeit der Schadensbeiträge so sehr in den Hintergrund rückt, dass bei wertender Betrachtung gleichsam nur der Gerichtsfehler als einzige, endgültige Schadensursache erscheint und der Anwaltsfehler nach dem Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht keine ins Gewicht fallende Bedeutung gegenüber einer vom Gericht zu verantwortenden Schadensursache hat (vgl. BGHZ 174, 205, Tz. 18; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, aaO, Tz. 22).
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Insolvenzrecht - Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung
ee) Da der Vermögensnachteil der A. GmbH jedenfalls aufgrund einer Einzelanordnung des Insolvenzgerichts, dessen rechtmäßiges Handeln unterstellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 11), vermieden worden wäre, hätte der Beklagte der A. GmbH gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO den durch die verweigerte freihändige Veräußerung entstandenen Schaden zu ersetzen (…vgl. Graeber, aaO Rn. 398). - BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Verfahrensrecht - Zweimalige Zustellung eines Versäumnisurteils: Einspruchsfrist
Dementsprechend schließen selbst ursächliche Gerichtsfehler im Allgemeinen ein anwaltliches Verschulden nicht aus (vgl. für die Anwaltshaftung BGHZ 174, 205, 209 und BGH Urteil vom 18. Dezember 2008 -IX ZR 179/07 -NJW 2009, 987). - BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
Rechtsanwälte - Pflichtverletzung aus Anwaltsvertrag
Jedenfalls hätten die Gerichte im Zweitprozess angesichts der engen Voraussetzungen, die zu einer Durchbrechung der Rechtskraft über § 826 BGB führen, nicht durch eine völlig ungewöhnliche, sachwidrige und daher schlechthin unvertretbare Rechtsverletzung (vgl. § 546 ZPO) zu der Schadensentstehung beigetragen, welche die vorangegangene anwaltliche Pflichtverletzung mit Rücksicht auf Art, Gewicht und wechselseitige Abhängigkeit der Schadensbeiträge so sehr in den Hintergrund gerückt hätte, dass bei wertender Betrachtung gleichsam nur der Gerichtsfehler als einzige, endgültige Schadensursache erschienen wäre und der Anwaltsfehler nach dem Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht keine ins Gewicht fallende Bedeutung gegenüber der vom Gericht zu verantwortenden Schadensursache gehabt hätte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, NJW 2009, 987 Rn. 22). - BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11
Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten
Unabhängig davon, ob dieser Grundsatz nur das Verhältnis der juristisch nicht gebildeten Naturalpartei zum Gericht betrifft (in diesem Sinne BGH 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07 - Rn. 14, NJW 2009, 987), entbindet er die Parteien nicht davon, dem Gericht die zur rechtlichen Subsumtion erforderlichen Tatsachen beizubringen (vgl. Coester-Waltjen Jura 1998, 661, 662). - BGH, 07.10.2010 - IX ZR 191/09
Rechtsanwälte - Schadensersatz wegen Fehlberatung bzgl Versorgungsausgleich
Der Rechtsanwalt muss vielmehr auch dafür Sorge tragen, dass die zu Gunsten seines Mandanten sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte möglichst umfassend berücksichtigt werden, um seinen Mandanten vor einer Fehlentscheidung des Gerichts zu bewahren (…BGH, Urt. v. 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 15; v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 8). - OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10
Rechtsanwälte - Streitwertbeschwerde bei überhöhter Streitwertfestsetzung!
Der Schadensbeitrag der Gerichte im Vorprozess überwiegt aber nicht den anwaltlichen Verursachungsbeitrag so weit, dass letzterer dahinter zurücktritt (zu diesem Kriterium siehe BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 199/07, NJW 2009, 987, Rn. 22;… vom 17. September 2009 - IX ZR 74/08, NJW 2010, 73, Rn. 15 ff.;… vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576, Rn. 20). - OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 9 W 34/00
Bauvertrag - Ist die Verwendung einer Verschnittmengenklausel in AGB zulässig?
Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 16). - BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11
Rechtsanwälte - Hohes Prozessrisiko: Wie ist Mandant aufzuklären?
- BGH, 15.12.2011 - IX ZR 86/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 24 U 190/09
Haftung des gewerkschaftlichen Rechtsbeistandes für fehlerhafte Beratung beim …
- BGH, 24.03.2011 - IX ZR 138/08
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Hamm, 07.06.2011 - 28 U 173/10
Anwaltsregress, Erwerbsunfähigkeitsrente, Nichtzulassungsbeschwerde, …
- OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11
Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen …
- LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
