Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 06.11.2008 - 1 K 628/08.F (3) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 10 GG, § 88 TKG, § 4 WpHG
Schutz von E-Mail-Daten durch das Fernmeldegeheimnis - JurPC
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Vorlage von Mitarbeiter-E-Mails
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunfts- und Vorlageersuchen; Diensteanbieter; FERNMELDEGEHEIMNIS; Finanzaufsicht; Finanzdienstleistungsaufsicht
- Wolters Kluwer
Schutz von E-Mail-Daten durch das Fernmeldegeheimnis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fernmeldegeheimnis - abgespeicherte Emails sind nicht geschützt
- kanzlei.biz
Fernmeldegeheimnis bei E-Mails nur in begrenztem Umfang
- info-it-recht.de
Die Vorlage von Mitarbeiter-E-Mails verletzt das Fernmeldegeheimnis
- haerting.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verneint den Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter eine Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter eine Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- urheberrecht.org (Pressemeldung)
Empfangene und abgespeicherte E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis
- datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Private E-Mails am Arbeitsplatz genießen eingeschränkten Schutz des Fernmeldegeheimnisses
- channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Private E-Mails am Arbeitsplatz
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verdacht des Insiderhandels: Arbeitgeber können zur Herausgabe von E-Mails ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sein
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz verneint
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- beck.de (Pressemitteilung)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verneint den Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn der Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses für E-Mails am Arbeitsplatz
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet, wenn die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist
- channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Private E-Mails am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 06.11.2008 - 1 K 628/08.F (3)
- VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
Papierfundstellen
- WM 2009, 948
- K&R 2009, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.11.2008 - 1 K 628/08
29 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 2.3.2006 (Az 2 BvR 2099/04, juris) mit dem Wesen des Fernmeldegeheimnisses befasst.
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10
Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis
Gestattet wie vorliegend ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses (LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Hessischer VGH 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470; VG Frankfurt 6. November 2008 - 1 K 628/08.F - WM 2009, 948).