Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,548
BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08 (https://dejure.org/2009,548)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX ZB 161/08 (https://dejure.org/2009,548)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 (https://dejure.org/2009,548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den Beschwerdeführer unanfechtbaren Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin

  • Judicialis

    InsO § 36 Abs. 1; ; ZPO § 850b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 850b Abs. 1
    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den Beschwerdeführer unanfechtbaren Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel im Insolvenzverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3653
  • ZIP 2009, 1495
  • MDR 2009, 1300
  • NZI 2009, 553
  • WM 2009, 1582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die sofortige Beschwerde statthaft, jedoch unzulässig war, etwa weil es an der erforderlichen Beschwer fehlte (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, NZI 2004, 447), die Beschwerde dem Begründungserfordernis (§ 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO) nicht genügte (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166) oder verfristet war (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166).

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, aaO; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die sofortige Beschwerde statthaft, jedoch unzulässig war, etwa weil es an der erforderlichen Beschwer fehlte (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, NZI 2004, 447), die Beschwerde dem Begründungserfordernis (§ 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO) nicht genügte (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166) oder verfristet war (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166).

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, aaO; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die sofortige Beschwerde statthaft, jedoch unzulässig war, etwa weil es an der erforderlichen Beschwer fehlte (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, NZI 2004, 447), die Beschwerde dem Begründungserfordernis (§ 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO) nicht genügte (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166) oder verfristet war (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166).

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166; v. 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, aaO; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, NZI 2007, 166).

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5, 7; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, NZI 2011, 713 Rn. 5).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZB 179/10

    Insolvenzrecht: Sofortige Beschwerde gegen die Überleitung des auf Eigenantrag

    In der Rechtsbeschwerdeinstanz ist die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NZI 2004, 166; vom 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, NZI 2004, 447; vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, ZVI 2007, 90 Rn. 6; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, ZIP 2009, 1495 Rn. 8).

    War die sofortige Beschwerde statthaft, aber unzulässig, hat das Beschwerdegericht sie jedoch sachlich beschieden, und sei es durch Zurückweisung, ist diese Entscheidung auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004, aaO; vom 21. Dezember 2006, aaO; vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 7).

    Damit ist die angefochtene Entscheidung des Landgerichts auf die zulässige Rechtsbeschwerde hin aufzuheben und die sofortige Beschwerde als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 6).

  • BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21

    Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2015 - IX ZB 27/14, WM 2015, 728 Rn. 4; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NJW 2009, 3653 Rn. 5; jeweils m.w.N).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3247
BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Schiedsrichterbestellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im schiedsgerichtlichen Verfahren (IBR 2009, 1145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 425
  • MDR 2009, 822
  • VersR 2010, 927
  • WM 2009, 1582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters, wenn kein wirksamer Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der offensichtlichen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung befasst hat, führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsgerichts nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (h.M., vgl. nur Musielak/Voit, aaO Rn. 11-13; MünchKommZPO/Münch, aaO; Zöller/Geimer, aaO; Lachmann, aaO, Rn. 918, 929; siehe auch für den Fall der Ernennung eines Schiedsrichters bezüglich der Vorfrage eines gültigen Schiedsvertrags BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - NJW 1969, 978, 979).
  • BayObLG, 04.06.1999 - 4Z SchH 1/99

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters bei unwirksamem Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Dezember 2008 - 1 SchH 3/08 - wird auf seine Kosten als unstatthaft verworfen.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dabei macht der Umstand, dass nach herrschender Meinung (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7) bei der Schiedsrichterbestellung als Vorfrage geprüft werden muss, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung "offensichtlich" unwirksam ist, die Schiedsrichterbestellung nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (Senat, aaO Rn. 7, 9).
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    Bei der Schiedsrichterbestellung muss als Vorfrage lediglich geprüft werden, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH NJW-RR 2010, 425; BayObLG MDR 2001, 780).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht vorgenommene

    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17

    Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung

    Die vom Senat über die Hauptanträge getroffene Entscheidung steht einer Erhebung der Einrede durch den Antragsgegner nicht entgegen, da in dem Verfahren über die Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters und die Bestellung eines Ersatzschiedsrichters nicht rechtkräftig über die Unwirksamkeit einer Schiedsanordnung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn.9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2016, 26 SchH 4/16 , Rn. 17 , jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Dabei bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung als solche im Sinne von § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der

    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Daher genügt es zu prüfen, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009, III ZB 5/09, NJW-RR 2010, 425 Rn. 8 f.; Urt. v. 27. Februar 1969, KZR 3/68, NJW 1969, 978 [979] - Fruchtsäfte; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Februar 2019, 26 SchH 2/19, juris Rn. 16; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1035 Rn. 11; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1035 Rn. 47, 49 m. w. N.; Geimer in Zöller, ZPO, § 1035 Rn. 17 f.; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1035 Rn. 58; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 897; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005, Kap. 10 Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 26.11.2014 - 3 U 59/14

    Auswirkungen des Antrages auf Bestellung eines Schiedsrichters auf die

    Eine Entscheidung hierüber entfaltet jedoch für die weiteren Verfahren keine Bindungswirkung (BGH NJW-RR 2010, 425; Beck-OK zur ZPO, Bearb. Wolf/Eslami, § 1035 Rnr. 12; Münchener Kommentar zur ZPO, Bearb. Münch, § 1035 Rnr. 61).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung

    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., [BGH 30.04.2009 - III ZB 5/09] m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 26 SchH 1/13
    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht