Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank bei steuersparenden Erwerbermodellen bzgl. der mit einem finanzierten Wohnungseigentumserwerb verbundenen Risiken; Bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichten Tatsachen als gleichstehend mit positiver Kenntnis von sich aufdrängenden Umständen; Wahrung des Gebots des rechtlichen Gehörs bei unterlassener Berücksichtigung eines Vortrags über einen offensichtlich sittenwidrigen Kaufvertrag infolge des unverhältnismäßig über dem Wert der Kaufsache liegenden Kaufpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung - Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abweisung der Vernehmung von in Vorinstanz wegen vermeintlicher Irrelevanz nicht gehörtem Zeugen als neues Verteidigungsmittel ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2010, 1448



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11  

    Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

    Ein solcher aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung auf Seiten der kreditgebenden Bank kann sich daraus ergeben, dass die von dem Anleger erworbene Wohnung sittenwidrig überteuert war und die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (ständige Rechtsprechung: BGH WM 2003, 1370; BGH, WM 2008, 1394; BGH, WM 2010, 1448).

    Der Kaufpreis muss, um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein wie der Wert der Wohnung (BGH, WM 2003, 1370; BGH, WM 2008, 1394; BGH, WM 2010, 1448).

    Kreditinstitute prüfen den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht aber im Kundeninteresse (BGH WM 1992, 977; BGH, WM 2008, 1394; BGH, WM 2010, 1448).

    Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (BGH, WM 2008, 1394; BGH, WM 2010, 1448).

    Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines zu finanzierenden Objekts führt für sich genommen - selbst wenn eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und der Verkäuferin oder dem Vertreiber des Objekts festzustellen wäre - nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der Überteuerung Kenntnis gehabt (BGH, WM 2008, 1394; BGH, WM 2010, 1448).

    Die Kenntnis der Bank bzw. die konkreten Umstände des Einzelfalles, nach denen sich einem zuständigen Bankmitarbeiter die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises zumindest aufdrängen musste und vor denen er die Augen nicht verschließen durfte, sind vielmehr vom Bankkunden darzulegen und zu beweisen (BGH WM 2010, 1448; WM 2008, 1121).

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 42/11  

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (BGH, Urteil vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09, WM 1448-1451, zitiert nach juris, Rn. 25).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10  

    Betriebsübergang - Arztpraxis

    Das Gericht darf nämlich die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung anordnen, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der darlegungs- und beweispflichtigen Partei anordnen (vgl. BGH 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09 - WM 2010, 1448).
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  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11  

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (BGH, Urteil vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09, WM 1448-1451, zitiert nach juris, Rn. 25).
  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10  

    Bankrecht - Zwischenfinanzierungsvertrag durch Geschäftsbesorger einer Bank

    Die Parteien müssen in diesem Fall Gelegenheit erhalten, sich auf die gegenüber der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichende rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht einzustellen und deshalb erforderlich gewordene neue Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, aaO, und Beschluss vom 15. Juni 2010 XI ZR 318/09, WM 2010, 1448 Rn. 20, jeweils mwN).
  • OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08  

    Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung

    20 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber eine kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer gegenüber zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft - unter anderem - dann verpflichtet, wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18.01.2005 - XI ZR 201/03, WM 2005, 375; Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249; Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028; Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09).
  • BGH, 31.05.2011 - XI ZR 190/08  

    Immobilienanlagen - Aufklärungspflichtverletzung bei Objektfinanzierung

    Die Aufhebung und Zurückverweisung gibt dem Berufungsgericht auch Gelegenheit, Feststellungen zu der von der Klägerseite behaupteten - und bislang vom Berufungsgericht noch nicht näher erörterten - arglistigen Täuschung der Kläger durch die Vermittler über die Höhe der erzielbaren Miete zu treffen sowie im Hinblick auf die Ausführungen in der Revision den Antrag auf Anordnung der Vorlage der Einwertungsunterlagen gemäß § 142 Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof zur Anwendung dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze (Senatsurteil vom 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05, BGHZ 173, 23 Rn. 18 ff.; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09, WM 2010, 1448 Rn. 25) zu prüfen.
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11  

    Immobilien - Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung

    Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH, Urt. v. 28.04.2008, XI ZR 221/07, WM 2008, 1121; BGH, Beschl. v. 15.06.2010, XI ZR 318/09, WM 2010, 1448).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 6 U 69/11  
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass der Kläger zu 2) den Inhalt dieses Gutachtens nicht kennt, sondern darüber lediglich Vermutungen anstellt, die sich wiederum auf Rückschlüsse aus dem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 25. März 2009 gründen, welcher dieser einem früheren Bericht vom selben Tage zufolge offenbar vorgelegen hat Damit liegen aber jedenfalls die Voraussetzungen für die von dem Kläger zu 2) beantragte Anordnung einer Vorlage des Gutachtens gemäß § 142 Abs. 1 ZPO nicht vor, denn eine solche darf nicht der unzulässigen Ausforschung dienen, ob die in den vorzulegenden Unterlagen enthaltenen Tatsachen eine schlüssige Begründung der klägerischen Ansprüche zulassen würden, sondern setzt einen schlüssigen Tatsachenvortrag des Klägers zunächst voraus (BGHZ 173, 23 ff. = WM 207, 1651 ff. = juris Rn 20; BGH WM 2010, 1448 ff. = juris Rn 25).
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10  

    § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB

    Jedoch steht die bloße Erkennbarkeit der Kenntnis ausnahmsweise gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund seiner Kenntnis der wertbildenden Faktoren des Objekts und der Markverhältnisse aufdrängen musste; er darf dann nach Treu und Glauben seine Augen nicht vor solchen Tatsachen verschließen (vgl. zu Vorstehendem BGH WM 2008, 1121/1122f., Rdn.18ff.; WM 2010, 1448/1449f. Rdn.8 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2012 - 24 U 166/11  

    Verfahrensrecht - Wann ist das Gebot rechtlichen Gehörs verletzt?

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