Rechtsprechung
| BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- kanzlei.biz
Die nicht erhaltene EC-Karte und die missbräuchliche Abhebung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Versagung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Haftung für Schäden durch eine missbräuchliche EC-Kartenverwendung; Beweislastverteilung bei einer Automatenabhebung unter Verwendung der EC-Karte und der zugehörigen Geheimnummer; Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die gestohlene neue EC-Karte
- mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto
- mitfugundrecht.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto
- lto.de (Kurzinformation)
Versagung von Prozesskostenhilfe wegen vermeintlicher Aussichtlosigkeit einer Klage bei völlig offener Sachlage ist verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
- mitfugundrecht.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 14.06.2005 - 2.6 C 309/05
- AG Frankfurt/Oder, 20.07.2005 - 2.6 C 309/05
- LG Frankfurt/Oder, 17.05.2006 - 15 T 84/05
- LG Frankfurt/Oder, 18.09.2006 - 15 T 84/05
- BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 1129
- WM 2010, 208
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Beweislast bei missbräuchlicher Kontoabhebung
Das Berufungsgericht, das seiner Entscheidung zutreffend die vor dem 31. Oktober 2009 geltende Rechtslage zugrunde gelegt hat (Art. 229 § 22 Abs. 1 Satz 2 EGBGB), verkennt die Voraussetzungen, die nach der Senatsrechtsprechung bei missbräuchlicher Verwendung einer ec-Karte (Urteile vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 312 ff. …und vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 31; vgl. auch BVerfG, WM 2010, 208, 209) oder einer Kreditkarte (…Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10 ff.) an Geldautomaten erfüllt sein müssen, bevor die Grundsätze eines Beweises des ersten Anscheins zulasten des Karteninhabers Anwendung finden. - BGH, 06.07.2010 - XI ZR 224/09
Bankrecht - Rückzahlungsansprüche aus missbräuchlichen Abhebungen
Dieser Anscheinsbeweis kann unter anderem dadurch erschüttert werden, dass der Kunde darlegt und beweist, dass dies nicht der Fall war (vgl. BVerfG, WM 2010, 208, 209) oder - was vorliegend vom Kläger allerdings nicht behauptet wird - die Geheimnummer ohne Verschulden des Karteninhabers kurze Zeit vor der Entwendung der Karte ausgespäht worden ist. - VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Mit seinem im Einzelnen unter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss begründeten Angriff, das Oberlandesgericht habe die Entscheidung von Fragen, die dem Hauptverfahren vorzubehalten gewesen wären, in das Prozesskostenhilfeverfahren verschoben, hat er in ausreichender Weise die Möglichkeit einer Verletzung des Gleichheitssatzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aufgezeigt - Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 ThürVerf. Denn dieses Grundrecht steht einer Verschiebung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen in das Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich entgegen (dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2733/06, juris Rn. 12 f.).
- LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten, Grobe Fahrlässigkeit, Anscheinsbeweis
Von dieser Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis ist in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen (BVerfG, WM 2010, 208, 209 f.). - VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 …
Die Fachgerichte überschreiten den ihnen zukommenden Entscheidungsspielraum insbesondere dann, wenn sie Prozesskostenhilfe verweigern, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG vom 8.12.2009 NJW 2010, 1129). - LAG Köln, 15.04.2010 - 1 Ta 70/10
Mutwillige Kündigungsschutzklage bei fehlenden Darlegungen zur Anwendung des …
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sieht § 114 ZPO in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise vor, dass für die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht bestehen muss (BVerfG v. 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06 WM 2010, 208 m. w. W.; BAG v. 26.01.2006 - 9 AZA 11/05 - AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 8 R 90/10
Rentenversicherung
Da die Klage im Hinblick auf den Eingang der Klagebegründung innerhalb der vom SG gesetzten Frist nicht als zurückgenommen gilt (vgl. § 102 Abs. 2 SGG), kommt es darauf an, ob eine mehr als nur entfernt liegende Möglichkeit des Obsiegens besteht und vor einer abschließenden Beantwortung der streiterheblichen Fragen weitere Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen sind (statt aller: BVerfG, Beschluss v. 8.12.2009, 1 BvR 2733/06, NJW 2010, 1129). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 8 R 490/10
Rentenversicherung
Hinreichende Erfolgsaussichten bestehen dabei zum einen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt, zum anderen, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache zwischen den Beteiligten strittig ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Antragstellers ausgehen würde (statt aller: BVerfG, Beschluss v. 8.12.2009, 1 BvR 2733/06, NJW 2009, 2010, 1129 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - L 8 R 605/10
Rentenversicherung
Die Entscheidung hängt auch in der Hauptsache nicht von der Beantwortung einer in Ansehung der einschlägigen gesetzlichen Regelung und bereits vorliegenden Rechtsprechung schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage ab (vgl. zu diesen Kriterien BVerfG, Beschluss v. 8.12.2009, 1 BvR 2733/06, NJW 2010, 1129). - LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine …
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sieht § 114 Satz 1 ZPO i. V. m. § 11 a Abs. 3 ArbGG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise vor, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (BVerfG v. 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06 - WM 2010, 208; BAG v. 26.01.2006 - 9 AZA 11/05 - AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977). - BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 3069/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 853/10
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 8 R 149/11
Rentenversicherung
- OVG Sachsen, 02.02.2010 - 2 D 110/09
Prüfungsrecht, Prozesskostenhilfe, Beweisaufnahme
- VGH Bayern, 04.02.2010 - 7 C 10.90
Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der …
- OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Befangenheit, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 8 R 45/11
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 8 R 1027/10
Rentenversicherung
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 19 U 186/10
Eintrittspflicht des Tankkunden bei behauptetem Missbrauch einer Tankkarte
- OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 14 WF 85/11
- VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 C 10.775
Magisterprüfungsordnung der Ludwigs-Maximilians-Universität München
- AG Hamburg, 28.09.2010 - 4 C 178/10
- LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 21 S 81/10
- VG Berlin, 02.07.2010 - 3 K 347.09
§ 61 SchulG BE, Art 1 Nr 1 EuRZeugnKonv, Art 1 Nr 4a EuRZeugnKonv, Art 4 …
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