Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • kanzlei.biz

    Die nicht erhaltene EC-Karte und die missbräuchliche Abhebung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Versagung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Haftung für Schäden durch eine missbräuchliche EC-Kartenverwendung; Beweislastverteilung bei einer Automatenabhebung unter Verwendung der EC-Karte und der zugehörigen Geheimnummer; Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gestohlene neue EC-Karte

  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto

  • mitfugundrecht.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen vermeintlicher Aussichtlosigkeit einer Klage bei völlig offener Sachlage ist verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

  • mitfugundrecht.de (Auszüge und Kurzanmerkung und Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Oder, 14.06.2005 - 2.6 C 309/05
  • AG Frankfurt/Oder, 20.07.2005 - 2.6 C 309/05
  • LG Frankfurt/Oder, 17.05.2006 - 15 T 84/05
  • LG Frankfurt/Oder, 18.09.2006 - 15 T 84/05
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 1129
  • WM 2010, 208



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10  

    Beweislast bei missbräuchlicher Kontoabhebung

    Das Berufungsgericht, das seiner Entscheidung zutreffend die vor dem 31. Oktober 2009 geltende Rechtslage zugrunde gelegt hat (Art. 229 § 22 Abs. 1 Satz 2 EGBGB), verkennt die Voraussetzungen, die nach der Senatsrechtsprechung bei missbräuchlicher Verwendung einer ec-Karte (Urteile vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 312 ff. und vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 31; vgl. auch BVerfG, WM 2010, 208, 209) oder einer Kreditkarte (Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10 ff.) an Geldautomaten erfüllt sein müssen, bevor die Grundsätze eines Beweises des ersten Anscheins zulasten des Karteninhabers Anwendung finden.
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZR 224/09  

    Bankrecht - Rückzahlungsansprüche aus missbräuchlichen Abhebungen

    Dieser Anscheinsbeweis kann unter anderem dadurch erschüttert werden, dass der Kunde darlegt und beweist, dass dies nicht der Fall war (vgl. BVerfG, WM 2010, 208, 209) oder - was vorliegend vom Kläger allerdings nicht behauptet wird - die Geheimnummer ohne Verschulden des Karteninhabers kurze Zeit vor der Entwendung der Karte ausgespäht worden ist.
  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09  

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Mit seinem im Einzelnen unter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss begründeten Angriff, das Oberlandesgericht habe die Entscheidung von Fragen, die dem Hauptverfahren vorzubehalten gewesen wären, in das Prozesskostenhilfeverfahren verschoben, hat er in ausreichender Weise die Möglichkeit einer Verletzung des Gleichheitssatzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aufgezeigt - Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 ThürVerf. Denn dieses Grundrecht steht einer Verschiebung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen in das Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich entgegen (dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2733/06, juris Rn. 12 f.).
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