Rechtsprechung
   LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Angaben in einem Prospekt zu Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung reichen zur Aufklärung aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur - im konkreten Fall verneinten - Aufklärungspflicht eines freien Anlageberaters beim Vertrieb von Medienfondsanteilen

  • kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Aufklärung über Innenprovisionen durch Verkaufsprospekt

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2010, 798



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Fondsbeteiligungen)

    Selbst wenn dem Oberlandesgericht Frankfurt zu folgen wäre, ergäbe sich daraus nichts für die - ebenfalls aufklärungsbedürftige (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24) - Höhe der an die Beklagte geflossenen Rückvergütung (ebenso OLG München, BKR 2010, 479 Rn. 27; das verkennt LG Bremen, WM 2010, 798, 800 f.).

    Insbesondere auch die Höhe der Rückvergütung muss aber nach der Senatsrechtsprechung von der Bank ungefragt offen gelegt werden (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24; dies verkennt LG Bremen, WM 2010, 798, 800 f.).

  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09  

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

    Dafür reicht es insbesondere nicht aus, dass den Prospekten zu entnehmen ist, dass die x-AG berechtigt war, Dritte in die Eigenkapitalvermittlung einzubinden (anders: Oberlandesgericht Frankfurt - 17 U 308/08 und 98/09 sowie Landgericht Bremen - 2 O 2431/08; wie hier: Oberlandesgericht Düsseldorf - 9 U 30/09).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10  

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter

    Auch soweit die Urteilsanmerkung von Nobbe zustimmend die Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 28.01.2010 - 2 O 2431/08 - nennt, ergibt sich nichts anderes.
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