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   OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11   

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https://dejure.org/2011,5475
OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 W 8/11 (https://dejure.org/2011,5475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280; BGB § 242
    Nebenpflichten aus dem Sicherungsvertrag; Schadensersatzpflicht einer nachrangigen Gläubigerin bei Forderung einer "Lästigkeitsprämie zur Ermöglichung des freihändigen Verkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücksichtnahmepflichten einer finanzierenden Bank bei der Verwertung von Sicherheiten

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz nach Forderung einer "Lästigkeitsprämie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 488; ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 114
    Rücksichtnahmepflichten der finanzierenden Bank bei der Verwertung von Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz nach Forderung einer "Lästigkeitsprämie"

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Forderung einer "Lästigkeitsprämie" durch nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger kann Schadensersatzansprüche auslösen, wenn dadurch freihändiger Verkauf der Immobilie verhindert wird

  • wordpress.com (Entscheidungsanmerkung)

    Was ist eine Lästigkeitsprämie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1254
  • WM 2011, 1128
  • BB 2011, 1044
  • BB 2011, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1990 - XI ZR 105/89

    Bankenrecht: Nachforschungspflicht einer einen Kredit ablösenden Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Schutzpflichten und Treuepflichten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11
    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 19 U 27/18

    Darlehen

    Solche letztlich nicht normierten Nebenpflichten kommen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für alle Verträge zur Anwendung und gelten insbesondere für Verträge, in denen die Vertragspartner zu einem dauerhaften und vertrauensvollen Zusammenwirken verbunden sind und sich aus dieser Verbundenheit die verstärkte Verpflichtung zur wechselseitigen Beachtung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen aufdrängen muss (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 23.02.2011, Az. 5 W 8/11 in BeckRS 2011, 8326).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    d) Verschiedene Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, nachrangig durch ein rechtsgeschäftlich bestelltes Grundpfandrecht gesicherte Gläubiger könnten in besonderen Fällen verpflichtet sein, die Löschung ihres Rechts zu bewilligen, um einen freihändigen lastenfreien Verkauf des Grundstücks zu ermöglichen (OLG Köln, WM 1995, 1801, 1803; LG Regensburg, WM 2010, 316; OLG Schleswig, WM 2011, 1128, 1129; LG Leipzig, ZInsO 2014, 100, 101 f).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2013 - 4 U 994/13

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen einen Gläubiger des Insolvenzschuldners

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit mehreren obergerichtlichen Entscheidungen zur Freigabe von Sicherheiten aus Treu und Glauben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011, WM 2011, 1128; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009, BeckRS 2009, 27250; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995, WM 1995, 1801) und der Kommentarliteratur (vgl. z. B. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 165 Rn. 107, 179).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2018 - 4 U 173/17

    Kreditsicherheiten: Bankenhaftung bei verweigerter Zustimmung zum freihändigen

    Eine solche Pflicht kann sich für den Sicherungsnehmer allenfalls ergeben, wenn sich nur durch einen solchen Verzicht ein offensichtlich nicht hinnehmbarer Vermögensnachteil des Sicherungsgebers vermeiden lässt und sich eine bessere spätere Verwertungsmöglichkeit ohnehin ausschließen lässt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 5 W 8/11, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995 - 16 U 102/92, juris Rn. 10 ff.); denn in einem solchen Fall wird " einer Bank - als nebenvertragliche Treuepflicht - [...] auferlegt, bestehende Sicherheiten freizugeben, wenn eine bessere Verwertung - wie hier - nicht möglich erscheint, aber eine Verschlechterung des jetzt möglichen Ertrages sicher zu erwarten ist " (OLG Schleswig, aaO, Rn. 15 ff.).
  • OLG Koblenz, 06.03.2015 - 1 U 1126/14

    Insolvenzanfechtung der Abtretung nachrangiger Grundschulden

    Nach einem weiteren Ansatz in der obergerichtlichen Rechtsprechung soll der Insolvenzverwalter - als Ausfluss von besonderen Rücksichtnahmepflichten aus einer privatrechtlichen Sonderbeziehung (Vollstreckungszugriff; Sicherungsvertrag) - die Aufhebung (Löschung) eines Grundpfandrechts wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB ) verlangen können, wenn die Verweigerung der Löschung einer wertlosen Sicherung der wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des Schuldnervermögens im Wege steht (OLG Nürnberg MDR 2014, 115 Tz. 27 ff.; s. auch OLG Schleswig ZIP 2011, 1254, 1255).
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