Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25775
OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10 (https://dejure.org/2011,25775)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 3 U 1606/10 (https://dejure.org/2011,25775)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 3 U 1606/10 (https://dejure.org/2011,25775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Inhaltskontrolle für eine Auslagenklausel im Bankverkehr mit Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heidrun-jakobs-blog.de (Kurzinformation)

    Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

  • kanzleimitte.de (Pressemitteilung)

    Sparkassen-AGB unwirksam: Kunden können Auslagen zurückverlangen

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10
    Im Hinblick auf den Anspruch auf Auslagenersatz im Zusammenhang mit der Bestellung, Verwaltung, Freigabe oder Verwertung von Sicherheiten, habe das Landgericht Nürnberg-Fürth zu Unrecht auf die Entscheidung des BGH vom 21.04.2009 (Az: XI ZR 55/08) abgestellt.

    Beide Teile enthalten bei kundfeindlichster Auslegung, von der auszugehen ist (BGH Urteile vom 21.04.2009, Az: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08), jeweils Bestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden, daher der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen und dieser nicht standhalten.

  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 215/87

    Kosten des Rechtsstreits gegen einen Bürgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10
    Ihre gegenteilige Auffassung kann die Berufung nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.11.1988 (Az: III ZR 215/87, NJW 1989, 1284 f) stützen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.08.2010 - 7 O 466/10
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 03.08.2010 (Az: 7 O 466/10) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10
    So könnte die Beklagte etwa (Fremd-) Kosten, die für die Bewertung von Sicherheiten anfallen, von dem Kunden ersetzt verlangen, obwohl sie hierdurch allein ihre eigenen Vermögensinteressen absichern will (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2010, 215 ff).
  • OLG Nürnberg, 29.01.2008 - 3 U 1887/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung durch eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2011 - 3 U 1606/10
    Der Streitwert war entsprechend der Entscheidung des Senats vom 29.1.2008 (Az. 3 U 1887/07) in einem vergleichbaren Fall auf 5500,-- Euro festzusetzen.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2011, 1754 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 437/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht in weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung mit dem zur gleichlautenden Regelung in Nr. 18 AGB-Sparkassen ergangenen Urteil des OLG Nürnberg vom 25. Januar 2011 (WM 2011, 1754), das Gegenstand des Revisionsverfahrens XI ZR 61/11 ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 3 U 2038/13

    Inhaltskontrolle von Sparkassen-AGB: Untersagung der ordentlichen Kündigung eines

    Der Streitwert war entsprechend den Entscheidungen des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Nürnberg v. 25.11.2011 - 3 U 1606/10, BKR 2012, 257; OLG Nürnberg v. 29.1.2008 - 3 U 1887/07, WM 2008, 1921) auf 5.500 EUR festzusetzen.
  • LG Bamberg, 19.04.2011 - 1 O 46/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Klausel zur

    Beide Teile enthalten bei kundenfeindlichster Auslegung, von der auszugehen ist, jeweils Bestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften, abweichende oder diese ergänzende Regelung vereinbart werden, daher der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen und dieser nicht standhalten (so auch in einem vergleichbaren Fall bereits OLG Nürnberg, AZ 3 U 1606/10).

    Dadurch anfallende Auslagen kann die Beklagte jedoch nicht auf ihre Kunden abwälzen (so auch bereits LG Nürnberg-Fürth, AZ: 7 O 466/10; OLG Nürnberg, AZ: 3 U 1606/10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht