Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anfechtung der Auszahlung von Einlagen und Scheingewinnen bei einem Schneeballsystem
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung des anfechtenden Insolvenzverwalters auf Verbrauch der Einlage durch Verluste und Verwaltungsgebühren gegenüber dem Anleger in einem Schneeballsystem; Auszahlung von Scheingewinnen und einer Einlage in einem Schneeballsystem im insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht; Anfechtung einer Auszahlung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltiche Leistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Anfechtung bei Auszahlung der Einlage in Schneeballsystem
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Minderung des Einlagenrückgewähranspruchs durch Verluste bei der Schenkungsanfechtung von Auszahlungen in einem Schneeballsystem ("Phoenix")
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Anfechtung der einem Anleger im Schneeballsystem ausgezahlten Einlage durch Insolvenzverwalter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzanfechtung im Schneeballsystem
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Insolvenz eines “Schneeballsystems”
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
Auszahlungen von Schneeballsystemeinlagen sind als entgeltliche Leistung insolvenzrechtlich nicht anfechtbar
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Zur Abgrenzung der entgeltlichen von einer unentgeltlichen Verfügung" von Prof. Dr. Georg Bitter und RA Sebastian Heim, original erschienen in: ZInsO 2011, 483 - 485.
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 15.08.2008 - 2 O 56/08
- OLG Karlsruhe, 04.03.2010 - 4 U 133/08
- BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1732
- ZIP 2011, 390
- MDR 2011, 389
- WM 2011, 364
- DB 2011, 466
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 17.06.2011 - 9 U 226/10 Eine Vergütung kann jedoch bereits von dem Zeitpunkt an verwirkt und deshalb nicht entschädigungsmindernd zu berücksichtigen sein, in dem das Institut begonnen hat, Verluste aus Anlagegeschäften durch Buchungsmanipulationen zu verschleiern (Anschluss BGH ZInsO 2011, 428).
Dies gilt auch dann, wenn das Institut eingenommene Gelder weitestgehend im Wege eines "Schneeballsystems" für Zahlungen an Altanleger sowie zur Deckung von Kosten verwendet hat, soweit mit den eingenommenen Geldern - wenn auch nur in geringem Umfang - Wertpapiergeschäfte der vereinbarten Anlage gemäß ausgeführt wurden (in Abgrenzung zu BGH ZInsO 2011, 428).
Nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenates des BGH (ZInsO 2011, 428; ZIP 2011, 674 - der XI. Zivilsenat des BGH hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen: NJW 2011, 677 Tz. 32) verstößt eine Verrechnung der Bestandsprovision mit der Einzahlung der Anleger gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Unstreitig hat die P. GmbH eingetretene hohe Verluste zu verschleiern versucht, indem sie zunächst Buchungen manipulierte, später fiktive gewinnbringende Anlagegeschäfte über ein nicht existierendes Konto vortäuschte und die Einzahlungen der Anleger entgegen der vertraglichen Vereinbarung weit überwiegend nicht mehr für neue Anlagen, sondern für Auszahlungen an Altkunden und für die laufenden Kosten verwendete (BGH ZInsO 2011, 428 - Tz. 15).
Demgegenüber vermag der Senat den Erwägungen des IX. Zivilsenat des BGH (ZInsO 2011, 428, ZIP 2011, 674) nicht zu folgen, die diesen dazu geführt haben, Handelsverluste bei der Ermittlung der "Einlage" eines Anlegers schlechthin nicht zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des IX. Zivilsenat des BGH verbiete es das von der P. GmbH letztlich nur noch betriebene Schneeballsystem, den Anleger in der Weise am Vertrag festzuhalten, dass der "Anspruch auf Rückzahlung der Einlage um die Verluste aus den wenigen noch getätigten Anlagegeschäften zu vermindern wäre" (ZInsO 2011, 428 - Tz. 15).
Soweit der IX. Zivilsenat des BGH auch im Hinblick auf die Handelsverluste - wie in der selben Entscheidung (ZInsO 2011, 428) für die Verwaltungsgebühr der P. GmbH - eine Verwirkung annehmen wollte, kann auch dies nicht überzeugen.
- BGH, 29.03.2012 - IX ZR 207/10
Insolvenzrecht - Umbuchung von Scheingewinnen aus "Schneeballsystem"
Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO anfechten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2008 - IX ZR 195/07, BGHZ 179, 137 Rn. 6;… vom 22. April 2010 - IX ZR 163/09, WM 2010, 1182 Rn. 6;… vom 22. April 2010 - IX ZR 225/09, WM 2010, 1507 Rn. 7; vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, WM 2011, 364 Rn. 6;… vom 10. Februar 2011 - IX ZR 18/10, WM 2011, 659 Rn. 8).Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind, sind dagegen als entgeltliche Leistungen nicht anfechtbar (BGH…, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 225/09, aaO Rn. 11 ff; vom 9. Dezember 2010, aaO;… vom 10. Februar 2011, aaO).
Im Hinblick auf diese Barauszahlungen ist ohne Bedeutung, dass der Kläger bei der Bestimmung des Anteils von Scheingewinnen im umgebuchten Betrag die Einlage des Erblassers mit der Zuweisung tatsächlich erlittener Verluste sowie mit Verwaltungsgebühren verrechnet hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010, aaO Rn. 12 ff;… vom 10. Februar 2011, aaO Rn. 14).
- BGH, 25.10.2011 - XI ZR 67/11
Kapitalanlage - Ansprüche gegen Entschädigungseinrichtung nach EAG
Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f.; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481;… Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 8 ff. und Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, WM 2011, 364 Rn. 14; jeweils mwN).Damit hat sie ihre Treuepflicht in besonders grobem Maße verletzt und ihren Provisionsanspruch verwirkt (ebenso BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, WM 2011, 364 Rn. 14).
- BGH, 22.09.2011 - IX ZR 209/10
Kapitalanlage - Berechnung des Rückgewährsanspruchs gegen Anlagevermittler
Der Senat hat in einem nach der Entscheidung des Berufungsgerichts ergangenen Urteil, welches ebenfalls das von der Schuldnerin unterhaltene Betrugsmodell betraf, klargestellt, dass die Verträge zwischen der Schuldnerin und den einzelnen Anlegern nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB nichtig waren (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, ZInsO 2011, 428 Rn. 11).Die vom Kläger nachträglich erstellte "Verteilung des realen Handelsergebnisses und Neuberechnung der Gebühren" in Verbindung mit der auf das echte Guthaben der Beklagten bezogenen "Gewinn- und Verlustverteilung", in welcher der Kläger die Entwicklung der Konten der Anleger abweichend von den tatsächlich übersandten Kontoauszügen darzustellen versucht hat, ist in diesem Verhältnis nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010, aaO Rn. 14).
- OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 U 97/10
Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen …
(in Anknüpfung an BGH; Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6 f.).Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10).
(BGH; Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6 f., Rn. 13-15).
- OLG Koblenz, 15.09.2011 - 2 U 97/10
Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen …
(in Anknüpfung an BGH; Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6 f.).Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10).
(BGH; Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6 f., Rn. 13-15).
- BGH, 10.02.2011 - IX ZR 18/10
Aktienrecht - Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems
Eine Verrechnung der anteiligen Verluste aus den in geringem Umfang noch getätigten Anlagegeschäften und der Verwaltungsgebühr mit der Einzahlung des Beklagten verstößt unter den gegebenen Umständen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, z.V.b.). - LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
Verwirkung des Ersatzanspruchs auf Rückzahlung von Scheingewinnen
Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Vorliegen eines Kapitalanlagebetruges die insoweit abgeschlossenen Verträge allenfalls anfechtbar, nicht aber nichtig (vgl. insoweit die Kommentierung in Münchner Kommentar zu § 134, 50 ff. m.w.N.; BGHZ 146, 250; BGH NJW 2011, 1732), mit der Folge, dass der Beklagten im vorliegenden Fall lediglich ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB zugestand.In seiner Entscheidung vom 9.12.2010 (Az. IX ZR 60/10) führt der BGH aus:.
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