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   BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11   

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https://dejure.org/2012,13095
BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11 (https://dejure.org/2012,13095)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11 (https://dejure.org/2012,13095)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11 (https://dejure.org/2012,13095)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246 BGB, § 252 S 2 Alt 1 BGB, § 287 Abs 1 ZPO
    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden Geldbetrags

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeit einer Verzinsung mit einem Zinssatz von 4% bei sog. entgangenen Anlagezinsen; Schadensersatz aus Prospekthaftung im Rahmen der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstattung entgangener Anlagezinsen nicht pauschal in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes

  • Betriebs-Berater

    Verzinsung von Geldbeträgen i. H. d. gesetzlichen Zinssatzes von 4 % nicht wahrscheinlich

  • rewis.io

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden Geldbetrags

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 246; BGB § 252 S. 2
    Kein Mindestbetrag des entgangenen Gewinns in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4 %

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 246; BGB § 252
    Wahrscheinlichkeit einer Verzinsung mit einem Zinssatz von 4% bei sog. entgangenen Anlagezinsen; Schadensersatz aus Prospekthaftung im Rahmen der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vermutung für 4% Zinsen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgangene Anlagezinsen und die Wahrscheinlichkeit einer 4%igen Verzinsung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachweis des entgangenen Gewinns bei Schadensersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Beratung bei der Geldanlage - Auch der Verlust von Anlagezinsen ist zu ersetzen - aber keine vier Prozent!

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 252 Satz 2 Alt. 1, § 246
    Erstattung entgangener Anlagezinsen nicht pauschal in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgangene Anlagezinsen: Verzinsung von Geldbeträgen zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4 Prozent nicht wahrscheinlich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzinsung von Geldbeträgen i. H. d. gesetzlichen Zinssatzes von 4 % nicht wahrscheinlich

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden Geldbetrags

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beratungsfehler: Kein Anspruch auf Zinsausgleich

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Kapitalanlage: Fehlberatung und Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Mindestzins als entgangener Gewinn für Anleger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf mindestens erzielbaren Gewinn

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz; entgangener Gewinn; keine Erwartung, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% verzinst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2266
  • ZIP 2012, 1230
  • MDR 2012, 912
  • VersR 2012, 1045
  • WM 2012, 1188
  • BB 2012, 1614
  • NZG 2012, 832
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
    Der Geschädigte kann sich deshalb zwar auf die Behauptung und den Nachweis der Anknüpfungstatsachen beschränken, bei deren Vorliegen die in § 252 Satz 2 BGB geregelte Vermutung eingreift (BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 186/94, WM 1996, 1270, 1272 mwN).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
    § 252 Satz 2 BGB enthält für den Geschädigten lediglich eine die Regelung des § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung (Senatsurteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, WM 2004, 422, 425; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 252 Rn. 4).
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
    bb) Zu Recht ist das Berufungsgericht auch nicht der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts Jena (ZIP 2008, 1887, 1889) gefolgt, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge könne mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p.a. (§ 246 BGB) verzinse.
  • OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10

    Pflicht der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds zu zutreffenden

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in BeckRS 2011, 29481 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist einem Kapitalanleger, der durch unrichtige Angaben dazu bewogen worden ist, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, nicht nur seine Einlage in diese Gesellschaft, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass das Eigenkapital des Anlegers in dieser Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1991 - II ZR 141/90, WM 1992, 143, 144 mwN).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Er kann sich zwar auf die Behauptung und die Nachweise der Anknüpfungstatsachen beschränken, bei deren Vorliegen die in § 252 Satz 2 BGB geregelte Vermutung eingreift (BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 186/94, WM 1996, 1270, 1272; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 13).

    Die Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung im Sinne des § 252 Satz 2 BGB und deren Umfang kann aber nur anhand des notfalls zu beweisenden Tatsachenvortrags beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage sich der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2012, aaO).

    Vielmehr entspricht es schon nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass eine Geldanlage überhaupt immer Gewinn abwirft (BGH, Urteil vom 24. April 2012, aaO Rn. 18).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    d) Das Berufungsgericht ist auch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass § 252 Satz 2 BGB dem Verletzten für die Darlegung und den Nachweis eines entgangenen Gewinns eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung in Form einer widerlegbaren Vermutung gewährt (BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn. 13).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Urteile vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, NJW 2015, 3447 Rn. 49; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn. 11 ff.).

    Denn von einem Mindestschaden in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4 v.H. (§ 246 BGB) kann nicht ausgegangen werden (Urteile vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14, NJW 2015, 3447 Rn. 49; vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, aaO Rn. 18).

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