Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11   

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BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11 (https://dejure.org/2012,6200)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11 (https://dejure.org/2012,6200)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - XI ZR 286/11 (https://dejure.org/2012,6200)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 544 ZPO
    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer Zug-um-Zug-Tenorierung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert eines Abänderungsbegehrens bzgl. einer Zug-um-Zug-Tenorierung "gegen Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligung"

  • rewis.io

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer Zug-um-Zug-Tenorierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Wert eines Abänderungsbegehrens bzgl. einer Zug-um-Zug-Tenorierung "gegen Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligung"

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Wert eines Abänderungsbegehrens bzgl. einer Zug-um-Zug-Tenorierung "gegen Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abänderungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1087
  • MDR 2012, 1057
  • WM 2012, 1057
  • WM 2012, 1427
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    a) Das Interesse des Klägers an der Abänderung der in dem angefochtenen Urteil ausgesprochenen Zug-um-Zug-Leistung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 10 mwN).

    Die vom Landgericht aufgrund der Formulierung des Hilfsantrages des Klägers vorgenommene Tenorierung ist - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - dahin auslegbar und auch auszulegen, dass sich die "Übertragung der vom Kläger ... gezeichneten Beteiligung" nur auf die Rechtspositionen beziehen kann, die der Kläger aufgrund der Zeichnung erworben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14).

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Dadurch wird dem Kläger ermöglicht, das Urteil hinsichtlich der von der Beklagten Zug-um-Zug zu leistenden Zahlung zu vollstrecken, ohne seine eigene Leistung tatsächlich anbieten zu müssen; nach § 756 Abs. 1, § 765 Nr. 1 ZPO genügt vielmehr die Zustellung des Urteils, einer öffentlichen Urkunde, in dessen Entscheidungsformel der Annahmeverzug der Beklagten festgestellt ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - WM 1987, 1496, 1498 und vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, WM 2000, 1965, 1967).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Dadurch wird dem Kläger ermöglicht, das Urteil hinsichtlich der von der Beklagten Zug-um-Zug zu leistenden Zahlung zu vollstrecken, ohne seine eigene Leistung tatsächlich anbieten zu müssen; nach § 756 Abs. 1, § 765 Nr. 1 ZPO genügt vielmehr die Zustellung des Urteils, einer öffentlichen Urkunde, in dessen Entscheidungsformel der Annahmeverzug der Beklagten festgestellt ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - WM 1987, 1496, 1498 und vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, WM 2000, 1965, 1967).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Unter der Geltung des § 26 Nr. 8 EGZPO hat der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist nicht nur die Revisionszulassungsgründe vorzutragen, sondern auch darzulegen, dass er mit der Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, erstreben will (BGH, Beschlüsse vom 14. April 2005 - IX ZR 278/02, juris Rn. 3 und vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, WM 2002, 2431, 2433).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 278/02

    Bemessung des Beschwerdewerts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Unter der Geltung des § 26 Nr. 8 EGZPO hat der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist nicht nur die Revisionszulassungsgründe vorzutragen, sondern auch darzulegen, dass er mit der Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, erstreben will (BGH, Beschlüsse vom 14. April 2005 - IX ZR 278/02, juris Rn. 3 und vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, WM 2002, 2431, 2433).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Dabei sind zwar grundsätzlich auch mögliche Erschwernisse bei der Durchsetzung seines Anspruchs auf Übertragung seiner wirtschaftlichen Beteiligung gegenüber Komplementären, Treuhänder und Darlehensgeber zu berücksichtigen, wobei allerdings Schwierigkeiten bei der Realisierung der Übertragung ohnehin zu Lasten der Beklagten gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Soweit der Kläger sich weiter gegen die Abweisung seines Begehrens auf Zahlung von 4% Zinsen aus 52.500 EUR seit dem 10. September 2003 bis zum 6. September 2007 wendet, so handelt es sich allerdings im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers um Zinsen aus einer nicht mehr im Streit stehenden Hauptforderung, die nach § 4 Abs. 1 ZPO bei der Bemessung der Beschwer zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 272/10
    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Aus den vom Kläger angeführten Fällen XI ZR 271/10, XI ZR 272/10, XI ZR 276/10 und XI ZR 305/10 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 276/10
    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Aus den vom Kläger angeführten Fällen XI ZR 271/10, XI ZR 272/10, XI ZR 276/10 und XI ZR 305/10 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10
    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11
    Aus den vom Kläger angeführten Fällen XI ZR 271/10, XI ZR 272/10, XI ZR 276/10 und XI ZR 305/10 ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21

    Anspruch auf Vergütung für Reinigungsarbeiten; Nachweise über die Zahlung des

    Da es sich insoweit um Nebenforderungen aus einer als solche nicht im Streit stehenden Hauptforderung handelt, sind diese bei der Bemessung der Beschwer gemäß § 4 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11 - Rn. 7, juris).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 272/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 114/14

    Bemessung des Mindestwerts der Beschwer i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Die in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des XI. Zivilsenats vom 8. Mai 2012 (XI ZR 286/11, NJW-RR 2012, 1087 f Rn. 3 ff) betrifft die Berechnung der Beschwer in dem Fall, dass der Kläger die Abänderung einer zu seinen Gunsten ergangenen Zug-um-Zug-Verurteilung des Beklagten erstrebt.

    c) Anhaltspunkte dafür, dass der Wert des Antrags zu 3 (Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für alle weiteren und zukünftigen Schäden aus der streitigen Beteiligung) den Betrag von 1.593, 49 EUR übersteigt, sind weder dargetan (zur entsprechenden Darlegungspflicht des Nichtzulassungsbeschwerdeführers s. nur BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 aaO S. 1087 Rn. 2 mwN) noch sonst ersichtlich (§ 3 ZPO).

  • LG Saarbrücken, 13.03.2020 - 12 O 23/19

    Haftung eines Porscheherstellers auf Schadensersatz bei Inverkehrbringen von

    Das Interesse an der Feststellung des Annahmeverzuges folgt mit Rücksicht auf §§ 756, 765 ZPO (BGH, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28.10.1987 - VIII ZR 206/86, WM 1987, 1496, 1498; vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97, VersR 2001, 1003 und vom 31.05.2000 - XII ZR 41/98, WM 2000, 1965, 1967; Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11, WM 2012, 1057).
  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 41/14

    Schadensersatzansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im

    Der in diesem Zusammenhang in der Beschwerde zitierte Beschluss vom 8. Mai 2012 (BGH - XI ZR 286/11, WM 2012, 1427 Rn. 3 ff) betrifft die Beschwer einer Partei, die sich dagegen wendet, dass ihrer Klage nicht unbedingt, sondern nur Zug-um-Zug gegen Übertragung der Kapitalanlage stattgegeben worden ist.
  • OLG Hamm, 05.02.2015 - 34 U 265/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des Geschädigten (vgl. BGH Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 169/13

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des Geschädigten (vgl. BGH Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • LG Saarbrücken, 13.12.2019 - 12 O 100/19

    Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals:

    Das Interesse an der Feststellung des Annahmeverzuges folgt mit Rücksicht auf §§ 756, 765 ZPO (BGH, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28.10.1987 - VIII ZR 206/86, WM 1987, 1496, 1498; vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97, VersR 2001, 1003 und vom 31.05.2000 - XII ZR 41/98, WM 2000, 1965, 1967; Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11, WM 2012, 1057).
  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 221/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (vgl. BGH Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 214/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • BGH, 18.03.2015 - III ZR 228/14

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem

  • OLG Hamm, 29.01.2015 - 34 U 213/12

    Anforderungen an die Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage im

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 216/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 226/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 43/13

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 16 U 132/14
  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 34 U 219/12

    Kapitalanlagen im ACI VII. Dubai Fonds - Schadensersatzansprüche aufgrund von

  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 305/10

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden

  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 276/10

    Verpflichtung eines geschädigten Kapitalanlegers zum Anbieten der Abtretung

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 17 U 229/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anforderungen an die Darstellung der

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35530
OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 5 U 5544/10 (https://dejure.org/2011,35530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Beweiserleichterung für den Anleger bei der Darlegung des ihm entgangenen Gewinns; schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anrechnung der Steuervorteile auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhändischen Beteiligung an Immobilienfonds (-KG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1; EStG § 11
    Keine Anrechnung der Steuervorteile auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhändischen Beteiligung an Immobilienfonds(-KG)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1427
  • NZG 2012, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Die Kläger sind daher so zu stellen, als hätten sie sich an der Fonds-KG-nicht beteiligt (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 19).

    Von einem Anleger, der wie hier einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er gezeichnet hätte (BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 22).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Dies ergibt sich daraus, dass er in dem Urteil vom 31.05.2010 (II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506), dem gleichfalls eine Beteiligung an einer Immobilienfonds-KG zugrunde lag (Rn. 1), ohne weiteres von der Steuerpflichtigkeit des zufließenden Schadensersatzbetrages ausgeht (Rn. 24) und im Folgenden lediglich die Voraussetzungen der Anrechenbarkeit erörtert (Rn. 25 f).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Steuervorteile, die sich wie hier zunächst aus Werbungskosten ergeben haben, werden jedoch bei einer Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes (wie hier) im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG) als Einkünfte in derjenigen Einkommensart qualifiziert, also der Steuer unterworfen, in der sie zuvor geltend gemacht wurden (BGH vom 01.03.2011, a.a.O., Rn. 13).

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182, Rn. 34 f).

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).

    So liegt es auch hier, weil die den konkreten Vermögensinteressen der Kläger nicht entsprechende Kapitalanlage (Beteiligung an der streitgegenständlichen Fonds-KG) bereits für sich genommen einen Schaden darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O, Rn. 9).

    Für eine dahingehende Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis trägt der Schuldner - hier also die Beklagten - die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 24.03.2011, a.a.O., Rn. 10).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 66/08

    Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH, Urteil vom 28.02.2008 - III ZR 149/07, Rn. 8; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972, Rn. 9).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08, WM 2010, 972, Rn. 17) wird bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung grundsätzlich vermutet.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allenfalls bei hochspekulativen Geschäften in Betracht, zu denen die Investition in einen Immobilienfonds jedoch nicht gehört (BGH, Urteil vom 22.03.2010, a.a.O., Rn. 19.).

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 5/07

    Keine Sonderabschreibungen für vermögensverwaltende Personengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Der Gesetzgeber hat zwar damit abweichend von § 7a Abs. 7 EStG die investierende Gesellschaft selbst zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz berechtigt (BFH, Urteil vom 17.07.2007 - IX R 5/07, Tz. 13).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    (3) Unerheblich ist somit in diesem Zusammenhang, dass die Kläger nicht - als unmittelbare Eigentümer - Immobilieneigentum erworben haben, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds beigetreten sind (zur Bejahung der Qualifikation der Einkünfte einer Fonds-KG als solche aus Vermietung und Verpachtung siehe BGH, Urteil vom 7.11.2005 - III ZR 350/04, WM 2006, 174, Rn. 10).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Zwar hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs früher die Auffassung vertreten, Beträge, die der Anleger für den Erwerb einer Beteiligung (dort wie hier: an einer Immobilienfonds-KG) aufgewendet hat, seien in steuerlicher Hinsicht als Anschaffungskosten, nicht als Werbungskosten anzusehen (BGH, Versäumnisurteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, WM 2006, 905 = NJW 2006, 2042, Rn. 19); hiernach wären diese Kosten nicht abzugsfähig und ihr Rückfluss deshalb steuerlich unschädlich.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist aber abweichend von diesem Grundsatz der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung gezeichnet hat, regelmäßig schon aufgrund des Erwerbs geschädigt und selbst bei voller Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung berechtigt, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung (d.h. vor allem: die Erstattung erbrachter Zahlungen) zu fordern (BGH, Urteile vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306, Rn. 17; vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - BGHZ 186, 152, Rn. 24; vom 24.03.2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874, Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 96/09, WM 2011, 740, Rn. 8 ff; Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, Rn. 36 ff) sind Steuervorteile (von dem hier nicht dargelegten Ausnahmefall außergewöhnlich hoher Steuervorteile abgesehen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagten, BGH, Urteil vom 31.05.2010 - II ZR 30/09, WM 2010, 1310 = NJW 2010, 2506, Rn. 26) nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Kapitalanlageerwerbs (hier: die Verurteilung der Beklagten zum Ersatz des negativen Schadens) zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09

    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 47/08

    Verschleierung der tatsächlichen Höhe einer Provision für die Einwerbung eines

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5060/10

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds: Beitritt

  • OLG Frankfurt, 02.05.2012 - 23 U 39/09

    Anlageberatung: Notwendige Angaben im Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11

    Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)

    Es kommt jedoch nicht auf das Verständnis eines in betriebswirtschaftlich und juristischer Hinsicht besonders vorgebildeten Anlegers an (vgl. OLG München, Urteil vom 28.10.2011, 5 U 5544/10, bei Juris).
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