Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15007
BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,15007)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,15007)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - IX ZR 204/12 (https://dejure.org/2013,15007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 675 BGB, § 287 Abs 1 ZPO
    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig nicht erkannter insolvenzrechtlicher Überschuldung der Gesellschaft durch den mit der Erstellung der Steuerbilanz betreuten Steuerberater; Bemessung des Schadens; Mitverschulden der ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Steuerberaters wegen der Folgen verspäteter Insolvenzantragsstellung seines Mandanten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Steuerberaters für Folgen eines verspäteten Insolvenzantrags der GmbH wegen fehlerhafter Bilanz

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig nicht erkannter insolvenzrechtlicher Überschuldung der Gesellschaft durch den mit der Erstellung der Steuerbilanz betreuten Steuerberater; Bemessung des Schadens; Mitverschulden der ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 249; BGB § 254; ZPO § 287
    Nach unrichtig verneinter Überschuldung haftet der Steuerberater für die Folgen des verspäteten Insolvenzantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Haftung eines Steuerberaters wegen der Folgen verspäteter Insolvenzantragsstellung seines Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschuldung liegt vor: Haftet der Steuerbilanzprüfer?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des mit der Erstellung der Steuerbilanz betrauten Steuerberaters für die verspätete Insolvenzantragstellung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Insolvenzantragstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verspätete Insolvenzantrag und die Haftung des Steuerberaters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB §§ 249, 254, 675; InsO § 15a
    Abschlussprüfer, Haftung, Insolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverfahrensverschleppung, Mitverschulden, Schadensersatzanspruch, Steuerberater, Überschuldung, Überschuldungsbilanz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Steuerberaters wegen der Folgen einer verspäteten Insolvenzantragstellung der Gesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Steuerberaters für verspätete Insolvenzantragstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerberater kann für falsche Einschätzung der Überschuldung der GmbH haften

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Haftung des Steuerberaters für die pflichtwidrige Verneinung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung bei falscher Einschätzung der Insolvenzreife

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Beraters bei insolvenzrechtlicher Überschuldung der Gesellschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Steuerberaters für verspätete Insolvenzantragstellung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Insolvenzantrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerberater, der eine insolvenzrechtliche Überschuldung übersieht, schuldet Schadensersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Hinweispflicht des Steuerberaters auf Überschuldung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Haftung des Beraters mit rein steuerlichem Mandat bei Insolvenzreife der betreuten Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2345
  • ZIP 2013, 1332
  • MDR 2013, 905
  • NZI 2013, 793
  • VersR 2014, 753
  • WM 2013, 1323
  • DB 2013, 1542
  • NZG 2013, 911
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 232/85

    Anspruch aus positiven Vertragsverletzung gegen einen steuerlichen Berater wegen

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Das gilt auch für den vom Berufungsgericht aufgeworfenen Gesichtspunkt, ob nicht einige oder sämtliche vom Kläger geltend gemachten Schäden in Gestalt der behaupteten Erhöhung der Überschuldung auf nach kaufmännischen Grundsätzen nicht verantwortbaren Entscheidungen beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, VersR 1988, 178 f).

    (2) Wird aufgrund einer von einem Abschlussprüfer gefertigten fehlerhaften Überschuldungsbilanz ein Insolvenzantrag verspätet gestellt, erfasst der daraus sich ergebende Schadensersatzanspruch ebenfalls den gesamten Insolvenzverschleppungsschaden, der insbesondere durch die auf der Unternehmensfortführung beruhende Vergrößerung der Verbindlichkeiten erwächst (BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, VersR 1988, 178 f; vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, DB 2013, 928 Rn. 19).

    Gleiches gilt, wenn einige oder sämtliche geltend gemachten Schäden in Gestalt der behaupteten Erhöhung der unterstellten Überschuldung auch dann eingetreten wären, wenn das Insolvenzverfahren auf einen rechtzeitigen Antrag eröffnet worden wäre (BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, VersR 1988, 178 f).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Hingegen besteht eine haftungsrechtliche Verantwortung, wenn dem steuerlichen Berater ein ausdrücklicher Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens erteilt wird (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, DB 2013, 928 Rn. 15, 19).

    Der Hinweis auf die Rangrücktrittsvereinbarungen und den Firmenwert offenbart, dass die Beklagte zu 1 eine über die steuerliche Bilanzierung hinausgehende Leistung erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, DB 2013, 928 Rn. 18).

    (2) Wird aufgrund einer von einem Abschlussprüfer gefertigten fehlerhaften Überschuldungsbilanz ein Insolvenzantrag verspätet gestellt, erfasst der daraus sich ergebende Schadensersatzanspruch ebenfalls den gesamten Insolvenzverschleppungsschaden, der insbesondere durch die auf der Unternehmensfortführung beruhende Vergrößerung der Verbindlichkeiten erwächst (BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, VersR 1988, 178 f; vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, DB 2013, 928 Rn. 19).

  • BGH, 23.10.1997 - III ZR 275/96

    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Nichtaufnahme einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Allerdings kann ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Klägers infolge eines der Schuldnerin analog § 31 BGB zuzurechnenden Mitverschuldens ihres Geschäftsführers (§ 254 Abs. 1 BGB) erheblich gemindert oder sogar ganz ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - III ZR 275/96, NJWE-VHR 1998, 39, 40; Urteil vom 10. Dezember 2009 - VII ZR 42/08, BGHZ 183, 323 Rn. 54; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 382 f).

    Aufgrund der Gesamtwürdigung kann der Tatrichter im Einzelfall in Anwendung von § 254 BGB zu einem vollständigen Haftungsausschluss des Abschlussprüfers gelangen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1997, aaO).

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZR 42/08

    Keine Sekundärhaftung bei Jahresabschlussprüfung

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Allerdings kann ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Klägers infolge eines der Schuldnerin analog § 31 BGB zuzurechnenden Mitverschuldens ihres Geschäftsführers (§ 254 Abs. 1 BGB) erheblich gemindert oder sogar ganz ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - III ZR 275/96, NJWE-VHR 1998, 39, 40; Urteil vom 10. Dezember 2009 - VII ZR 42/08, BGHZ 183, 323 Rn. 54; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 382 f).

    Daher lässt auch eine vorsätzliche Irreführung des Prüfers seine Ersatzpflicht nicht ohne weiteres gänzlich entfallen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, aaO Rn. 56).

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Anders verhielte es sich nur, wenn eine Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft angesichts der finanziellen Möglichkeiten ihrer Gesellschafter von vornherein ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 40).

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).

  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 111/72

    Haftung des Gründungsprüfers

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Da die Abschlussprüfung das gesellschaftsinterne Kontrollsystem nicht ersetzen soll, ist der GmbH ein auch nur fahrlässiges Mitverschulden anzulasten, wenn sie ihre Insolvenzreife nicht erkennt (Staub/Zimmer, HGB, 4. Aufl., § 323 Rn. 42; Winkeljohann/Feldmüller, Beck'scher Bilanzkommentar, 8. Aufl., § 323 Rn. 123; vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - II ZR 111/72, BGHZ 64, 52, 62).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89

    Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Dabei handelt es sich um eine zuvörderst dem Tatrichter obliegende, von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängige Bewertung (BGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - X ZR 103/89, NJW-RR 1991, 1240, 1241).
  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Von dieser rechtlichen Würdigung ist der Senat - entgegen der Annahme des Berufungsgerichts - im Urteil vom 26. Oktober 2000 (IX ZR 289/99, NJW 2001, 517) nicht abgerückt.
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 322/53

    Haftung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Die Beklagte zu 1 hat jedoch nicht lediglich eine Handelsbilanz erstellt, sondern darüber hinaus unter Bezug auf Rangrücktrittsvereinbarungen und den Firmenwert durch die weitergehende Bemerkung, dass es sich um eine "Überschuldung rein bilanzieller Natur" handele, eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Schuldnerin ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1954 - II ZR 322/53, BGHZ 16, 17, 24 ff).
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71

    Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
    Wird ein überschuldetes Unternehmen pflichtwidrig fortgeführt, kann es von dem verantwortlichen Organ Schadensersatz in Höhe der Steigerung seiner Überschuldung beanspruchen (RGZ 161, 129, 142 f; BGH, Urteil vom 29. Juni 1972 - II ZR 123/71, BGHZ 59, 148, 149 f; vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, NJW 1986, 581, 582 f).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

  • BGH, 28.02.2008 - IX ZB 147/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Anzeige der

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11

    Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei

  • OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 5/03

    Auswirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Insolvenzordnung

  • RG, 07.06.1939 - II 199/38

    1. Zur Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers, der ein früheres

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Das Bestehen eines Schadens ist nach Maßgabe der Differenzhypothese zu ermitteln, also nach Maßgabe eines Vergleichs der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit der Vermögenslage, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, NJW 2013, 2345 Rn. 20; Urteil vom 5. Februar 2015 - IX ZR 167/13, NJW 2015, 1373 Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 7. März 2013, IX ZR 64/12, WM 2013, 802 und BGH, Urteil vom 6. Juni 2013, IX ZR 204/12, WM 2013, 1323).

    Der Steuerberater habe durch seine Aufgabe, Jahresabschlüsse zu fertigen, kein überlegenes Wissen im Hinblick auf eine drohende Überschuldung des Unternehmens im Fall einer bilanziellen Überschuldung (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, WM 2013, 802 Rn. 19; vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 13).

    Es sei grundsätzlich nicht Aufgabe des mit der allgemeinen steuerlichen Beratung der GmbH beauftragten Beraters, die Gesellschaft bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht des Geschäftsführers ist, eine Überprüfung vorzunehmen oder in Auftrag zu geben, ob Insolvenzreife eingetreten ist, und gegebenenfalls gemäß § 15a InsO Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 15, 19; vom 6. Juni 2013, aaO Rn. 12).

    Soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats (insbesondere BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO; vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 12 f) etwas anderes ergeben sollte, wird daran nicht festgehalten.

    d) Die Kausalität der fehlerhaften Bilanz für den geltend gemachten Insolvenzverschleppungsschaden, insbesondere also den unterlassenen Insolvenzantrag muss der Insolvenzverwalter beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 19 ff).

    Zudem wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, inwieweit ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Klägers infolge eines der Schuldnerin analog § 31 BGB zuzurechnenden Mitverschuldens ihres Geschäftsführers (§ 254 Abs. 1 BGB) erheblich gemindert oder sogar ganz ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 29 ff).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Die Folgen einer unterstellten schuldhaften Pflichtverletzung während der Laufzeit des Vertrages wären auch anhand der Differenzhypothese zu beurteilen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12 BGHR BGB § 249 Abs. 1 Schadensersatz 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht