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   OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 87/13   

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https://dejure.org/2014,36363
OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 87/13 (https://dejure.org/2014,36363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2014 - I-12 U 87/13 (https://dejure.org/2014,36363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - I-12 U 87/13 (https://dejure.org/2014,36363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen an einen Genussrechtsinhaber und einen Nachrangdarlehensgeber

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen auf Genussrechte und Nachrangdarlehen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen an einen Genussrechtsinhaber und einen Nachrangdarlehensgeber

  • rechtsportal.de

    InsO § 134 ; InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
    Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen an einen Genussrechtsinhaber und einen Nachrangdarlehensgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 135 Nr. 2 a. F., § 39; GmbHG §§ 32a, 32b
    Zur Insolvenzanfechtung von Zinszahlungen auf Genussrechte und Nachrangdarlehen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 187
  • WM 2014, 2218
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Freiburg, 25.02.2019 - 6 O 83/12

    Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil I- 6 O 83/12 OLG Düsseldorf in dem Rechtsstreit des Klägers gegen die stille Gesellschafterin der Schuldnerin auf Rückzahlung der unter Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot des § 30 GmbHG geleisteten Zahlungen auf die stille Einlage (Anlage K 11).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 300/02

    Voraussetzungen der Rückzahlung einer eigenkapitalersetzenden Gesellschafterhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Dies steht -entgegen der Ansicht der Beklagtender Anwendung des § 135 Nr. 2 InsO a.F. aber nicht entgegen, da die Zinszahlung als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wofür der Gleichlauf zur Nachrangregelung in § 39 InsO spricht (vgl. die Nachweise bei Preuß in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand November 2013, § 135 Rn. 22, Fn. 60; so etwa Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl., § 135 Rn. 18; Dauernheimer in Wimmer, FK-InsO, 7. Aufl., § 135 Rn. 59, 64; Schmittmann in Haarmeyer/Huber/Schmittmann, Praxis der Insolvenzanfechtung, 2. Aufl., § 135 Rn. 22; Kleindieck in Kreft, Heidelberger Kommentar, 6. Aufl., § 135 Rn. 8; so wohl auch BGH, Urteil vom 08.11.2004, AZ: II ZR 300/02 unter II 2).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Unter diesen besonderen Umständen wird der Leistung einer Nichtschuld der Fall gleichgestellt, dass der Anspruch zwar besteht, seine Geltendmachung aber durch eine dauernd bestehende Einrede ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2009, AZ: XI ZR 252/08, Rn. 49; MünchKomm/Habersack, BGB, 6. Aufl., § 359 Rn. 75; Staudinger/Lorenz, BGB (2007), § 813 Rn. 6 ff).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung der Einlage an den Anleger in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Unabhängig davon ist jedenfalls die Tilgung einer durch einen entgeltlichen Vertrag begründeten Verbindlichkeit entgeltlich, - die Gegenleistung ist die vom Schuldner erlangte Befreiung von seiner Schuld (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.2010, AZ: IX ZR 60/10, Rn. 10; Kreft in Heidelberger Kommentar, 6. Aufl., § 134 InsO, Rn. 11).
  • BGH, 08.11.2012 - IX ZR 77/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Übernahme eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn ihr nach dem Inhalt des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließt (BGH, Urteil vom 8.11.2012, AZ: IX ZR 77/11, Rn. 31 f).
  • LG Dortmund, 22.08.2008 - 3 O 187/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Hierdurch hat sich die Beklagte aber nicht dem Regelungsregime für Gesellschafterdarlehen unterworfen mit der Folge, dass sie sich auch anfechtungsrechtlich so behandeln lassen müsste, als sei sie gesellschaftergleiche Dritte (so aber Bork in ZIP 2012, 2277 ff, ebenso LG Dortmund, Urteil vom 22.8.2008, AZ: 3 O 187/08, Rn. 58 ohne nähere Begründung, aufgehoben durch OLG Hamm, Urteil vom 6.6.2009, AZ: 21 U 158/08; abweichend Mock in NZI 2014, 102 ff, 105 IV, der nur eine analoge Anwendung des - hier nicht einschlägigen - § 136 InsO im Bereich von Genussrechten in Betracht zieht.
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 21 U 158/08

    Wirksamkeit einer Rangvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Hierdurch hat sich die Beklagte aber nicht dem Regelungsregime für Gesellschafterdarlehen unterworfen mit der Folge, dass sie sich auch anfechtungsrechtlich so behandeln lassen müsste, als sei sie gesellschaftergleiche Dritte (so aber Bork in ZIP 2012, 2277 ff, ebenso LG Dortmund, Urteil vom 22.8.2008, AZ: 3 O 187/08, Rn. 58 ohne nähere Begründung, aufgehoben durch OLG Hamm, Urteil vom 6.6.2009, AZ: 21 U 158/08; abweichend Mock in NZI 2014, 102 ff, 105 IV, der nur eine analoge Anwendung des - hier nicht einschlägigen - § 136 InsO im Bereich von Genussrechten in Betracht zieht.
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 251/91

    Erhaltung des GmbH-Stammkapitals durch Pfandgläubiger an Geschäftsanteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 87/13
    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Frage einer Gleichstellung eines Pfandgläubigers an den Geschäftsanteilen des Kreditnehmers mit dem Gesellschafter für den Fall bejaht, dass dem Pfandgläubiger neben seiner Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft in atypischer Weise weitreichende Befugnisse zur Einflussnahme auf die Geschäftsführung und die Gestaltung der Gesellschaft eingeräumt sind (vgl. BGH, WM 1992, 1655; Häger/Elkemann-Reusch in Mezzanine Finanzierungsinstrumente, 2. Aufl., S. 188 ff, Rn. 518 ff, Rn. 520, S. 257 f, Rn. 740 ff; Golland/Gehlhaar/Grossmann/Eickhoff-Kley/Jänisch in BB 2005, 1 ff, 17 ff; Kiethe in Mezzanine-Finanzierung und Insolvenzrisiko, unter 3.3.1 ff).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (abgedruckt bei WM 2014, 2218) ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2017 - 10 O 308/15

    Zur Insolvenzanfechtung von Rückzahlungen auf Nachrangdarlehen

    Bei einem Darlehen ist die Gegenleistung für die vom Darlehensnehmer entrichteten Zinsen in der Überlassung der Darlehensvaluta durch den Darlehensgeber und die Gegenleistung für die Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers in der Befreiung von seiner Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Zinsen zu sehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az. 12 U 87/13, Rn. 34 ff. m. w. N., zitiert nach juris).

    Anders, als hierfür vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014, Az. 12 U 87/13, Rn. 29 m. w. N., zitiert nach juris), vermittelten die Darlehensverträge ihm keine weitreichenden Befugnisse zur Einflussnahme auf die Geschäftsführung und die Gestaltung der Gesellschaft.

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