Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.01.2014

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13   

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https://dejure.org/2014,350
BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13 (https://dejure.org/2014,350)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2014 - X ARZ 578/13 (https://dejure.org/2014,350)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - X ARZ 578/13 (https://dejure.org/2014,350)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 32b Abs 1 Nr 1 ZPO, § 60 ZPO, § 240 Abs 1 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandsbestimmung trotz Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtsstandsbestimmung trotz Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenz der beklagten Partei

  • Betriebs-Berater

    Gerichtsstandsbestimmung auch bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtsstandsbestimmung trotz Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverfahren hindert Gerichtsstandsbestimmung nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzeröffnung während der Gerichtsstandsbestimmung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Insolvenz einer beklagten Partei hindert Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstandsbestimmung auch bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gerichtsstandsbestimmung auch bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtsstandsbestimmung auch bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 248
  • ZIP 2014, 243
  • MDR 2014, 239
  • NZI 2014, 155
  • FamRZ 2014, 476
  • WM 2014, 329
  • BB 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07

    Örtliche Zuständigkeit: Umfangs des Gerichtsstands für Haustürgeschäfte;

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 (IV ZR 36/09, VersR 2010, 645) und des OLG München (VersR 2009, 1382) gehindert.

    Damit würde das vorlegende Gericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645) und des OLG München (VersR 2009, 1382) abweichen, wonach bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO am Erfüllungsort der Primärverpflichtung zu sehen ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74, WM 1976, 1230).

  • BGH, 30.09.1976 - II ZR 107/74

    Schadensersatz wegen unrichtiger Auskunft einer Bank - Internationale

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Damit würde das vorlegende Gericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645) und des OLG München (VersR 2009, 1382) abweichen, wonach bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO am Erfüllungsort der Primärverpflichtung zu sehen ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74, WM 1976, 1230).

    Es ist schon nicht ersichtlich, welche Gründe es rechtfertigen sollten, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen, wonach bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO am Erfüllungsort der Hauptpflicht zu sehen ist (BGH, Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74, WM 1976, 1230, Beschlüsse vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645).

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Da nach allem gemäß § 32b Abs. 1 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand in Frankfurt am Main besteht und es deshalb einer Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nicht bedarf, ist der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung kostenpflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, MDR 1987, 735) durch den nach § 36 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Entscheidung berufenen Bundesgerichtshof zurückzuweisen.
  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Verhalten des Anlagenvermittlers dem finanzierenden Institut nach § 278 BGB grundsätzlich nur insoweit zuzurechnen, als dieses den Bereich der Anbahnung des Kreditgeschäfts betrifft, während Angaben zu dem zu finanzierenden Geschäft außerhalb des Pflichtenkreises der Bank liegen (BGH, Urteil vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, ZIP 2003, 1692).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Im Verhältnis zur Schuldnerin setzte eine solche Zurechnung das Zustandekommen eines Beratungsvertrags voraus, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - BGHZ 156, 371, 374) nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt, ferner ein Auftreten der Mitarbeiter der D. für die Schuldnerin.
  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Die Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BayObLGZ 1985, 314, 315 f.; vgl. auch zum Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschluss vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2011 - 2 AR 29/11

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Klage gegen mehrere Beklagte wegen eines

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (NJW-RR 2012, 831) hat die dort in Rede stehende Beratungspflicht ausdrücklich als primäre Leistungspflicht angesehen.
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Die erhobenen Ansprüche sind ihrem Wesen nach gleichartig, weil die Kläger ihre Klage darauf stützen, dass die Beklagten einen Beitrag zum Vertrieb der Kapitalanlage geleistet haben, obwohl sie hätten erkennen können und müssen, dass das Anlageobjekt überteuert sei und das Exposé, mit dem es beworben wurde, Fehler aufweise (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Im Verhältnis zur Schuldnerin setzte eine solche Zurechnung das Zustandekommen eines Beratungsvertrags voraus, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, NJW 2008, 3059; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - BGHZ 156, 371, 374) nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt, ferner ein Auftreten der Mitarbeiter der D. für die Schuldnerin.
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
    Die Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009, Xa ARZ 273/08).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64

    Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des

  • OLG Schleswig, 22.06.2005 - 2 W 99/05

    Zuständigkeitsbestimmung; Erfüllungsort bei Beratungspflichten

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 2/21

    Haftung der Prospektverantwortlichen (hier: Gründungsgesellschafter der

    Das trifft auch auf die beanstandete Angabe in dem "Informationsblatt" zu, es hätten "bereits drei Mischwaldflächen mit werthaltigem Baumbestand günstig gesichert" werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13, WM 2014, 329 Rn. 17).
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in

    Für die Anwendung des § 60 ZPO genügt es, wenn die geltend gemachten Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12).
  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

    Das gilt auch für Schadenersatzansprüche aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenpflichten, weshalb hier die - nicht in Deutschland zu erfüllenden - Pflichten aus dem Anlagevertrag maßgeblich sind (vgl. für eine dem vorliegenden Sachverhalt entsprechende Sachlage BGH mit Beschlüssen vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09 - VersR 2010, 645 [Vorinstanz: OLG München mit Urteil vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 - VersR 2009, 1382]; vgl. ferner BGH mit Urteil vom 7. November 2012 - VIII ZR 108/12 - NJW-RR 2013, 309 [14]; für Beratungsnebenpflicht aus Kaufvertrag BGH mit Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13 - MDR 2014, 239 [6, 13]; für Beratungspflicht im laufenden Vertragsverhältnis BGH mit Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74 - WM 1976, 1230; vgl. auch OLG München mit Urteil vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 - OLGR 2009, 332 [II.3.]), was jedenfalls dann sachgerecht ist, wenn die vorvertragliche Pflichtverletzung zum Vertragsschluss führte.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,940
BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13 (https://dejure.org/2014,940)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzanfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen: Anfechtungsrechtliche Behandlung von kurzfristigen Überbrückungskrediten; Abgrenzung zu Kontokorrentverhältnissen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gläubigerbenachteiligung durch einzelne Kreditrückführungen in einem echten Kontokorrent mit vereinbarter Kreditobergrenze

  • zip-online.de

    Zur Insolvenzanfechtung der Rückführung eines Überbrückungsdarlehens des Gesellschafters

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen: Anfechtungsrechtliche Behandlung von kurzfristigen Überbrückungskrediten; Abgrenzung zu Kontokorrentverhältnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
    Gläubigerbenachteiligung durch einzelne Kreditrückführungen in einem echten Kontokorrent mit vereinbarter Kreditobergrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Überbrückungsdarlehn des Gesellschafters - und seine Rückführung in der Krise der GmbH

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Staffelkrediten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 785
  • NZI 2014, 309
  • WM 2014, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 229/12

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung zurückgewährter Gesellschafterdarlehen an die

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13
    Von dieser Vorschrift werden die hier in Rede stehenden Überbrückungsdarlehen erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 14; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn. 29).

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 16; vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 33).

    Ebenso kann es sich bei wechselseitigen Aus- und Einzahlungen auf ein Gesellschaftskonto handeln, das der Gesellschafter gegenüber der Bank besichert hat (BGH, Urteil vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 35).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus BGH, 16.01.2014 - IX ZR 116/13
    Von dieser Vorschrift werden die hier in Rede stehenden Überbrückungsdarlehen erfasst (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 14; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn. 29).

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 16; vom 4. Juli 2013, aaO Rn. 33).

    a) Mehrere Gesellschafterdarlehen können als Kontokorrentkredit zu behandeln sein, wenn die der Gesellschaft fortlaufend gewährten Kredite durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, ihre kurze Dauer, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 7. März 2013, aaO Rn. 17).

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18

    Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines

    Erforderlich ist, dass mehrere Gesellschafterdarlehen, mit denen der Gesellschaft fortlaufend Kredit gewährt wird, durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 708 Rn. 17; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 229/12, BGHZ 198, 77 Rn. 34 f; Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, WM 2014, 329 Rn. 4).
  • KG, 07.12.2018 - 14 U 132/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung

    Anfechtbar sind solche Kreditrückführungen daher nicht in ihrer Summe, sondern bis zu der eingeräumten Kreditobergrenze (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, ZIP 2014, 785-786, Rn. 2 nach juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07. März 2013 - IX ZR 7/12, ZIP 2013, 734-737, Rn. 16).

    So können bspw. mehrere Gesellschafterdarlehen als Kontokorrentkredit zu behandeln sein, wenn die der Gesellschaft fortlaufend gewährten Kredite durch ihre gleichbleibenden Bedingungen, ihre kurze Dauer, den mit ihrer Ausreichung verfolgten Zweck und das zwischen den Vertragspartnern bestehende Gesellschaftsverhältnis nach der Art eines Kontokorrentkredits miteinander verbunden sind (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZR 116/13, ZIP 2014, 785-786, Rn. 3-4 nach juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07. März 2013 - IX ZR 7/12, ZIP 2013, 734-737, Rn. 17).

  • OLG München, 03.07.2018 - 5 U 2701/17

    Anfechtbare Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens - Rückgängigmachung der

    Dabei komme es nicht darauf an, ob zwischen den Beklagten und der Schuldnerin ein Höchstbetrag vereinbart worden sei, da der BGH in den Entscheidungen IX ZR 116/13 und IX ZR 229/12 das Vorliegen kontokorrentähnlicher Verhältnisse eingehend geprüft habe, obwohl in beiden Fällen definitiv keine feste Obergrenze vereinbart gewesen sei.

    3) Der Beschluss des BGH vom 16.1.2014, IX ZR 116/13, betraf zwei Einzelkredite.

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