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   OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - I-6 U 94/14   

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OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - I-6 U 94/14 (https://dejure.org/2015,30635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2015 - I-6 U 94/14 (https://dejure.org/2015,30635)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - I-6 U 94/14 (https://dejure.org/2015,30635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter Überziehung eines Kontos

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 3 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter Überziehung eines Kontos

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Klausel über Mindestgebühr für geduldete Kontoüberziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter Überziehung eines Kontos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter Überziehung eines Kontos

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Klausel über Mindestgebühr für geduldete Kontoüberziehungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Mindestentgelts bei geduldeter Überziehung eines Kontos

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Geduldete Überziehung; Kontrollfähigkeit eines Mindestentgelts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 158
  • WM 2015, 2085
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 1 U 170/13

    Unzulässige Klausel gegenüber Privatkunden bezüglich Kosten für geduldete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
    Der Wortlaut der Ziff. 8 unterscheidet sich auch von der Klausel, die der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04.12.2014 (1 U 170/13, juris Rz. 7) zugrundeliegt und in der von "Kosten der geduldeten Überziehung" die Rede ist.

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt spricht hiergegen nicht, dass die Verbandsklage dem Grundsatz nach dazu bestimmt ist, Verstöße, denen über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt, zu unterbinden (OLG Frankfurt, Urt. v. 04.12.2014, 1 U 170/13, juris Rz. 55 = WM 2015, 721 ff.).

    Der Wortlaut der Ziff. 8 unterscheidet sich auch von der Klausel, die der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 04.12.2014 (1 U 170/13, juris Rz. 7) zugrundeliegt und in der von "Kosten der geduldeten Überziehung" die Rede ist.

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt spricht hiergegen nicht, dass die Verbandsklage dem Grundsatz nach dazu bestimmt ist, Verstöße, denen über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt, zu unterbinden (OLG Frankfurt, Urt. v. 04.12.2014, 1 U 170/13, juris Rz. 55 = WM 2015, 721 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 6 U 162/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 6 U 32/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Festsetzung einer Bearbeitungsgebühr für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
    Das ist z.B. der Fall, wenn es sich um Preisnebenabreden handelt, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt (BGH Urt. v. 13.05.2014, XI ZR 170/13, juris Rz. 33 = WM 2014, 1325 ff.).

    Das ist z.B. der Fall, wenn es sich um Preisnebenabreden handelt, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt (BGH Urt. v. 13.05.2014, XI ZR 170/13, juris Rz. 33 = WM 2014, 1325 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 75/14

    Formularmäßige Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat, Urt. v. 27.11.2014, I-6 U 75/14, juris Rz. 31; Urt. v. 24.02.2011, I-6 U 162/10, UA 6; Urt. v. 26.09.2013, I-6 U 32/13 UA 12).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen

    Die Laufzeitabhängigkeit eines Entgelts für die Darlehensgewährung sei vielmehr dispositiv, wie der erkennende Senat unlängst entschieden habe (Urt. v. 16.07.2015 - I-6 U 94/14).

    Dass Zinsen für ein Darlehen auch als Festbetrag beziffert werden dürften, habe der erkennende Senat bereits entschieden (I-6 U 94/14).

    Ein von den genannten Grundsätzen abweichendes Verständnis liegt entgegen der Darstellung in der Berufungsbegründung auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 16.07.2015 (I-6 U 94/14 = BGH XI ZR 387/15) nicht zugrunde.

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 387/15

    Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in WM 2015, 2085 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 20.11.2015 - 8 S 56/14

    Rückzahlung eines Individualbeitrags i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages

    - Die von der Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2015 - 6 U 94/14 (von der Beklagten als Anlage HKLW 4 vorgelegt) vertretene Auffassung, ihr stehe frei, den Zins ganz oder teilweise nicht monatlich, sondern als Einmalbeitrag oder Festbetrag zu erheben, mag in der Sache richtig sein, gibt für die Beantwortung der hier zu entscheidenden Fragen aber nichts her.
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