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   OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-6 U 57/16   

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OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,52794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2016 - I-6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,52794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 (https://dejure.org/2016,52794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten der darlehensgebenden Bank bei Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten der darlehensgebenden Bank bei Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 2059
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Aufgrund der bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung geltenden Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die auch gilt, wenn eine Interessenkollision pflichtwidrig nicht offengelegt wurde (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10, juris Rz. 40 = NJW 2011, 1949 ff.), ist davon auszugehen, dass die Pflichtverletzung der Beklagten für die Anlageentscheidung der Klägerin ursächlich geworden ist.

    dd) Die Beklagte hat als Aufklärungspflichtige im Hinblick auf die Vermutung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB darzulegen und zu beweisen, dass sie eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH Urt. v. 22.03.2011, XI ZR 33/10, juris Rz. 39 = NJW 2011, 1949 ff.).

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Der BGH ist im Zusammenhang mit einem CHF-Plus-Swap davon ausgegangen, dass über die Konsequenzen des Fehlens einer Zinsobergrenze im Zusammenhang mit der vereinbarten Zinsformel anhand des Szenarios einer nicht nur unerheblichen Abwertung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken hinreichend klar aufzuklären ist (BGH Urt. v. 28.04.2015, XI ZR 378/13, juris Rz. 78 = WM 2015, 1273 ff.).

    Aus der Entscheidung des BGH vom 28.04.2015(XI ZR 378/13, juris Rz. 78 = WM 2015, 1273 ff.) ergibt sich, dass ein bloßer Hinweis darauf, dass bei einer Änderung des Wechselkurses der variable Zinssatz steigen kann, wie er hier durch die Skala auf S. 5 der Präsentation (Anlage K2) erfolgt ist, für sich genommen nicht ausreichend ist.

  • LG Berlin, 19.02.2015 - 37 O 24/14

    Bankenhaftung aus Finanzierungsberatungsvertrag: Wirksamkeit eines von einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Dabei wird der Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrags dann angenommen, wenn entweder der Kunde die Bank in Bezug auf eine Finanzierung um Rat, d.h. um eine fachmännische Bewertung, bittet und die Bank dem nachkommt oder die Bank von sich aus einen Rat erteilt (Buck-Heeb, Kreditberatung, Finanzierungsberatung, BKR 2014, 221, 228; vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.02.2015, 37 O 24/14, juris Rz. 89 = Städte- und Gemeinderat 2015 Nr. 4, 31).

    Da aber die Parteien keinen gesonderten Swapver-trag, sondern einen einheitlichen Darlehensvertrag geschlossen haben, bei dem lediglich die Gegenleistung in Form eines variablen Zinssatzes für die Darlehensüberlassung und die damit verbundenen, vor dem Zinsanpassungstermin an die Klägerin zu leistenden Zahlungen, von einem spekulativen Element abhängig gemacht worden sind, das Teil des Finanzierungskonzepts ist, handelt es sich nicht um einen Anlageberatungsvertrag im eigentlichen Sinn (LG Berlin, Urt. v. 19.02.2015, 37 O 24/14, juris Rz. 85 = Städte- und Gemeinderat 2015 Nr. 4, 31).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Nach der BGH-Rechtsprechung ist regelmäßig davon auszugehen, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag stillschweigend zustande kommt, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrags beraten zu werden, bzw. zu beraten (Bond-Entscheidung, BGH Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/82, juris Rz. 11 = BGHZ 123, 126 ff.; Urt. v. 01.07.2014, XI ZR 247/12, juris Rz. 21 = WM 2014, 1621 ff.).Gegen-stand einer Anlageberatung ist mithin die Investition von Finanzmitteln durch den Anleger (BGH Urt. v. 01.07.2014, XI ZR 247/12, juris Rz. 21 = WM 2014, 1621 ff.).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Die Bank schuldet jedenfalls die Aufklärung über die vertragsspezifischen Besonderheiten eines Darlehens (BGH Urt. v. 18.01.2005, XI ZR 17/04, juris Rz. 24 = WM 2005, 415).(1) Es kann dahinstehen, ob eine analoge Anwendung der Aufklärungspflichten zur Anlageberatung und der Grundsätze der sogenannten Bond-Rechtsprechung in Betracht kommt, soweit die Interessenlage der Kunden und der Bank infolge der Verwendung derivativer Elemente im Darlehensvertrag mit denjenigen der Kunden und der Bank bei Abschluss eines gesonderten Swapvertrags und gegebenenfalls dessen Zuordnung zu einem bestehenden oder abzuschließenden Darlehen vergleichbar ist, denn die Beklagte hat bereits die ihr aus dem Finanzierungsberatungsvertrag obliegenden Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt (s.u. (2)).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Welche Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank aufgrund eines Finanzierungsberatungsvertrags obliegen, lässt sich nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls beurteilen (Buck-Heeb, a.a.O., BKR 2014, 221, 230;BGH Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, juris Rz. 41 = NJW 2006, 2099 ff.).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Es ist Sache desjenigen, der die Aufklärungspflicht verletzt hat, diese Kausalitätsvermutung durch konkreten, auf das Verhalten des betreffenden Kunden abstellenden Vortrag zu widerlegen (BGH Beschl. v. 09.03.2011, XI ZR 191/10, juris Rz. 34 = WM 2011, 925 ff.).
  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Nach der BGH-Rechtsprechung ist regelmäßig davon auszugehen, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag stillschweigend zustande kommt, wenn ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrags beraten zu werden, bzw. zu beraten (Bond-Entscheidung, BGH Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/82, juris Rz. 11 = BGHZ 123, 126 ff.; Urt. v. 01.07.2014, XI ZR 247/12, juris Rz. 21 = WM 2014, 1621 ff.).Gegen-stand einer Anlageberatung ist mithin die Investition von Finanzmitteln durch den Anleger (BGH Urt. v. 01.07.2014, XI ZR 247/12, juris Rz. 21 = WM 2014, 1621 ff.).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16
    Da der Zweck eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses aber darin besteht, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen, hat es vergleichsähnlichen Charakter mit der Folge, dass § 779 BGB auf das deklaratorische Schuldanerkenntnis entsprechend anwendbar ist (BAG, Urt. v. 21.04.2016, 8 AZR 474/14, juris Rz. 73 = BB 2016, 2427 ff.).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Alleine die Tatsache, dass die Zinsberechnungsformel auch in Swap-Geschäften Anwendung findet, führt nicht dazu, den Charakter des streitgegenständlichen Vertrags als Darlehensvertrag in Frage zu stellen oder gar in ein - unentgeltliches - Darlehen einerseits und ein Swap- oder Optionsgeschäft andererseits aufzuteilen (so auch OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2060 f.; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist vom Senat durch Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 8/17 - zurückgewiesen worden).

    Insbesondere musste die Beklagte der Klägerin die Konsequenzen des Fehlens einer Zinsobergrenze anhand des Szenarios einer nicht nur unerheblichen Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro hinreichend klar erläutern und dabei auch gegebenenfalls weitere mit der Zinsformel verbundene Effekte verdeutlichen (so auch OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2061; siehe auch Senatsurteil vom 28. April 2015 - XI ZR 378/13, BGHZ 205, 117 Rn. 78 für Swap-Geschäft).

    Ganz im Gegenteil hat sie das Wechselkursrisiko durch die deutlich hervorgehobenen Hinweise auf die Politik der Schweizerischen Nationalbank und das Wechselkursniveau der vergangenen Jahre im Hinblick auf die lange Laufzeit des Darlehens verharmlost und diesen Eindruck durch die einseitige Darstellung der Vorteile des empfohlenen Darlehens im Vergleich zu einer Fortführung des bestehenden Darlehens noch verstärkt (ebenso OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2062).

  • LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 O 112/18
    Ziel des Klägers war es jedoch nicht, eigene Geldmittel gewinnbringend anzulegen, sondern sich von der Beklagten Geldmittel auf Zeit zu beschaffen, so dass die Annahme eines Anlageberatungsvertrages ausscheidet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - I-6 U 57/16, zitiert nach juris Rn. 64).

    Dabei wird der Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrags dann angenommen, wenn entweder der Kunde die Bank in Bezug auf eine Finanzierung um Rat, d.h. um eine fachmännische Bewertung, bittet und die Bank dem nachkommt oder die Bank von sich aus einen Rat erteilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016, aaO. m.w.N.).

    Welche Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank aufgrund eines Finanzierungsberatungsvertrags obliegen, lässt sich nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls beurteilen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016, aaO., Rn.70).

    Grundsätzlich trifft eine kreditgebende Bank im Falle eines Finanzierungsberatungsvertrags die Pflicht, die Kreditnehmer über die Zinsstruktur und die daraus resultierenden besonderen Risiken des Darlehensvertrags aufzuklären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016, aaO., Rn. 71).

  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

    Dabei wird der Abschluss eines Finanzierungsberatungsvertrages dann angenommen, wenn entweder der Kunde die Bank in Bezug auf eine Finanzierung um Rat, d.h. um eine fachmännische Bewertung, bittet und die Bank dem nachkommt oder die Bank von sich aus einen Rat erteilt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 -, Rn. 64 m.w.N., juris).

    So heißt es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf: "Denn es war auch in diesem Fall ein gesonderter Hinweis auf dieses nahezu unbegrenzte Risiko erforderlich, weil die Beklagte unter Berücksichtigung der unstreitigen Umstände der Beratung das gegebene Risiko verharmlost hat" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 -, Rn. 77, juris).

    Ganz im Gegenteil hat sie das Wechselkursrisiko durch die deutlich hervorgehobenen Hinweise auf die Politik der Schweizerischen Nationalbank und das Wechselkursniveau der vergangenen Jahre im Hinblick auf die lange Laufzeit des Darlehens verharmlost und diesen Eindruck durch die einseitige Darstellung der Vorteile des empfohlenen Darlehens im Vergleich zu einer Fortführung des bestehenden Darlehens noch verstärkt (ebenso OLG Düsseldorf, WM 2017, 2059, 2062)" (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 45, juris, Hervorhebung des Senats).

  • KG, 08.02.2017 - 26 U 32/15

    Bankkreditvertrag einer Gemeinde: Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung eines

    Ein Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen den Parteien nicht bewusster Pflichtverletzungen im Rahmen der Kapitalanlageberatung oder der Einwand der Kondizierbarkeit des Schuldscheins ist hiervon nicht erfasst (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 8. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 - S. 27 f. UA, BK 10 - in Abänderung des o.g. Urteils des LG Kleve).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2018 - 9 U 140/17

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Swap-Geschäft; Verjährung

    Dies legt die Qualifizierung als Finanzierungsberatungsvertrag nahe (siehe dazu BGH, Urteil vom 19.12.2017, XI ZR 152/17, juris, Rn. 32; Urteil vom 01.07.2014 - XI ZR 247/12, juris, Rn. 20 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - 6 U 57/16, juris, Rn. 68; KG, Urteil vom 08.02.2017 - 26 U 32/15, juris, Rn. 48).

    Zwar ist der Inhalt der Beratungspflichten bei einem Anlage- und einem Finanzierungsberatungsvertrag nicht identisch (BGH, Urteil vom 19.12.2017, XI ZR 152/17, juris, Rn. 32) und können die Grundsätze zu den Aufklärungspflichten im Falle der Anlageberatung zumindest nicht direkt angewendet werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - 6 U 57/16, juris, Rn. 68).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 17 U 19/20

    Zur Frage der Einordnung eines Zins-Swap-Vertrages als

    Ein Finanzierungsberatungsvertrag liegt hingegen vor, wenn nicht die Anlage, sondern die Beschaffung von Finanzmitteln im Raum steht, die der Anlageninteressent anderweitig investieren möchte und das im Zuge der Beratung vermittelte Finanzprodukt ausschließlich Teil des Finanzierungskonzepts ist, auf das sich die Beratung der Bank bezieht (BGH, Urteil vom 01. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 22 f., juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2016 - I-6 U 57/16 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2017 - 9 U 92/17

    Bankenhaftung: Verjährung eines Schadenersatzanspruchs aufgrund einer

    Der Klägerin ging es ausschließlich um die Beschaffung finanzieller Mittel, und der Swapvertrag war auch nur ein Bestandteil des Finanzierungskonzepts (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - I-6 U 57/16 = WM 2017, 2059 [2060]).
  • LG Hamburg, 28.08.2019 - 302 O 233/14

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungspflichtverletzung im

    Zwar ist der Inhalt der Beratungspflichten bei einem Anlage- und einem Finanzierungsberatungsvertrag nicht identisch (BGH, Urteil vom 19.12.2017, XI ZR 152/17, juris) und können die Grundsätze zu den Aufklärungspflichten im Falle der Anlageberatung zumindest nicht direkt angewendet werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - 6 U 57/16, juris).
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