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   BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20   

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https://dejure.org/2021,8174
BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20 (https://dejure.org/2021,8174)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2021 - VI ZR 3/20 (https://dejure.org/2021,8174)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20 (https://dejure.org/2021,8174)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen ...

  • rewis.io

    Vorteilsausgleichung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Abgasmanipulation: Tatrichterliches Schätzungsermessen hinsichtlich der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287
    Zulässigkeit einer Schätzung der Gesamtlaufzeit eines Fahrzeugs bei der Berechnung der Nutzungsvorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 ; ZPO § 287
    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal - Zulässigkeit der Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs - zur Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1534
  • ZIP 2021, 1871
  • MDR 2021, 744
  • VersR 2021, 721
  • WM 2021, 985
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Der der Klägerin aus § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 13 ff.) beläuft sich vorliegend auf den von der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin aufgewendeten Nettokaufpreis abzüglich der von ihr gezogenen Nutzungsvorteile (Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 64 ff.; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, NJW 2020, 2796 Rn. 11).

    Diese Berechnungsmethode ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, NJW 2020, 2796 Rn. 12 f.), ebenso wenig der Umstand, dass das Berufungsgericht dabei die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs auf 300.000 km geschätzt hat.

    Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung an seiner in den Senatsurteilen vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19 (NJW 2020, 2796 Rn. 17-21) und - VI ZR 397/19 (NJW 2020, 2806 Rn. 20-25) geäußerten Auffassung, mit der sich die Revision der Klägerin nicht auseinandersetzt, fest.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Der der Klägerin aus § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 13 ff.) beläuft sich vorliegend auf den von der vorsteuerabzugsberechtigten Klägerin aufgewendeten Nettokaufpreis abzüglich der von ihr gezogenen Nutzungsvorteile (Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 64 ff.; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, NJW 2020, 2796 Rn. 11).

    Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, dem Tatrichter eine bestimmte Berechnungsmethode vorzuschreiben (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 79 mwN).

    Ein zur Begründung von Annahmeverzug geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 85 mwN; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung an seiner in den Senatsurteilen vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19 (NJW 2020, 2796 Rn. 17-21) und - VI ZR 397/19 (NJW 2020, 2806 Rn. 20-25) geäußerten Auffassung, mit der sich die Revision der Klägerin nicht auseinandersetzt, fest.

    Ein zur Begründung von Annahmeverzug geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 85 mwN; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30).

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Insbesondere ist die auf einer Prognose beruhende Schätzung der Gesamtfahrleistung durch das Berufungsgericht, die um rund 14 Prozent von der Schätzung der Klägerin abweicht, entgegen der Ansicht der Revision nicht unzulässig, weil sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 257, juris Rn. 55; vom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 5).
  • BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Insbesondere ist die auf einer Prognose beruhende Schätzung der Gesamtfahrleistung durch das Berufungsgericht, die um rund 14 Prozent von der Schätzung der Klägerin abweicht, entgegen der Ansicht der Revision nicht unzulässig, weil sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 257, juris Rn. 55; vom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 5).
  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18

    Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Denn bei der Schadensschätzung steht ihm gemäß § 287 ZPO ein Ermessen zu, wobei in Kauf genommen wird, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (Senatsurteil vom 17. September 2019 - VI ZR 396/18, NJW 2020, 236 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Denn es hat auf die Entscheidung des OLG Koblenz in BeckRS 2019, 11148 Rn. 88 verwiesen, das für den hier betroffenen Fahrzeugtyp VW Sharan im Hinblick auf Qualität, Haltbarkeit und Nutzungsbestimmung als Großraum-Van ebenfalls die Gesamtlaufleistung auf 300.000 km geschätzt hat.
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20
    Insbesondere ist die auf einer Prognose beruhende Schätzung der Gesamtfahrleistung durch das Berufungsgericht, die um rund 14 Prozent von der Schätzung der Klägerin abweicht, entgegen der Ansicht der Revision nicht unzulässig, weil sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 257, juris Rn. 55; vom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 5).
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ist der Tatrichter bei seiner Schätzung innerhalb des genannten Rahmens nicht gehalten (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, NJW-RR 2021, 1534 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, NJW-RR 2021, 1388 Rn. 18).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten

    Ein zur Begründung von Annahmeverzug geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20 Rn. 15, VersR 2021, 985; Urteil vom 14. Dezember 2020 - VI ZR 573/20 Rn. 4, WM 2021, 139; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    a) Die Schätzung des hierbei besonders frei gestellten Tatrichters ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob dieser erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen hat, Rechtsgrundsätze der Bemessung der Nutzungsentschädigung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, WM 2021, 985 Rn. 8; vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, VersR 2021, 850 Rn. 11 [jeweils zur Schätzung der beim Schadensersatz in Abzug zu bringenden Nutzungsvorteile]; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281 Rn. 35).
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