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   BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76   

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https://dejure.org/1978,3504
BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76 (https://dejure.org/1978,3504)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1978 - I ZR 103/76 (https://dejure.org/1978,3504)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1978 - I ZR 103/76 (https://dejure.org/1978,3504)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von Verfügungsgeschäften durch einen Nichtberechtigten bei Erwerb der Forderung - Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses zur Prozeßführung - Nachzahlungsanspruch bezüglich Fuhrleistungen auf einer ...

Papierfundstellen

  • WM 1978, 1406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung,

    Auszug aus BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76
    Werden sie von einem Nichtberechtigten vorgenommen, werden sie wirksam, wenn dieser die Forderung erwirbt, und zwar vom Zeitpunkt des Erwerbs an (vgl. RGZ 135, 378, 379).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch den Zedenten

    Auszug aus BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76
    Was die Frage angeht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage in gewillkürter Prozeßstandschaft geeignet ist, die Verjährung zu unterbrechen, so kommt es zwar in Fällen der stillen Sicherungszession nicht darauf an, ob die Abtretung offengelegt wird (vgl. BGH NJW 1978, 698, 699).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Zum einen gilt dies jedoch nicht für die Prozeßstandschaft im Falle einer stillen Sicherungszession (BGH, Urt. vom 11. November 1977 - I ZR 80/75 - NJW 1978, 698 und vom 6. Oktober 1978 - I ZR 103/76 - WM 1978, 1406, 1407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1327).
  • OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14

    Haftung des Verfrachters für Verlust und Beschädigung von Transportgut: Auslegung

    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prozessstandschaft von Anfang an durch eine wirksame Ermächtigung gedeckt ist; das nachträgliche Einverständnis des Berechtigten mit der Prozessführung wirkt nicht analog § 185 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (vgl. BGH NJW-RR 1993, 669 Tz 30 - zitiert nach juris; WM 1978, 1406; NJW 1958, 338).
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Zivilrechtlich ist die Veräußerung des Teil-Geschäftsanteils über 60.000 DM erst nach dessen Erwerb durch T von der T. -S. A. wirksam geworden (vgl. § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Urteil des Reichsgerichts vom 7. März 1932 VI 447/31, RGZ 135, 378, 383; Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. April 1959 VIII ZR 148/58, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1959, 813, 815; vom 6. Oktober 1978 I ZR 103/76, WM 1978, 1406, 1407).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95

    Auslegung einer Löschungszustimmung

    zu 3) - im Grundbuch kraft Abtretung als Inhaber der (Eigentümer-)Grundschuld Nr. 8 eingetragen worden ist, hat allerdings, weil sich der Rechtserwerb erst nachträglich mit der Eintragung vollendet hat, nicht die mit einer Genehmigung verbundene Rückwirkungsfolge aus § 184 Abs. 1 BGB (vgl. BGH WM 1978, 1406; RGZ 135, 383 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95

    Voraussetzung für die Eintragung von Verfügungen über eine aus einer

    Daß der Beteiligte zu 1) am 12.6.1995 - im übrigen gleichzeitig mit der Eintragung des Pfändungspfandrechtes zugunsten der Beteiligten zu 3) - im Grundbuch kraft Abtretung als Inhaber der (Eigentümer-) Grundschuld Nr. 8 eingetragen worden ist, hat allerdings, weil sich der Rechtserwerb erst nachträglich mit der Eintragung vollendet hat, nicht die mit einer Genehmigung verbundene Rückwirkungsfolge aus § 184 Abs. 1 BGB (vgl. BGH WM 1978, 1406; RGZ 135, 383).
  • OLG Naumburg, 13.01.1997 - 10 Wx 41/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Nichtberechtigten

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