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   BGH, 26.04.1978 - IV ZR 26/77   

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https://dejure.org/1978,1732
BGH, 26.04.1978 - IV ZR 26/77 (https://dejure.org/1978,1732)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1978 - IV ZR 26/77 (https://dejure.org/1978,1732)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1978 - IV ZR 26/77 (https://dejure.org/1978,1732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anstandsschenkung - Pflichtteilergänzungsanspruch bei Überschreitung des gebotenen Maßes bei einer Anstandsschenkung - Anforderungen an die Zulässigkeit einer Vernehmung als Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 905
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BGH, 26.04.1978 - IV ZR 26/77
    Daß jedoch, wie das Berufungsgericht ausgeführt hat, keine Rede davon sein könne, daß sie wenigstens in ihrer Gesamtheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die behauptete Bestimmung, für die keine besondere Form vorgeschrieben ist, erbracht haben sollen, scheint, wie der Revision zuzugeben ist, insbesondere dann, wenn keine gewichtigen gegenteiligen Beweismomente vorliegen, auf einer Verkennung des Begriffs der Wahrscheinlichkeit zu beruhen (vgl. dazu BGH JZ 1976, 214).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Danach besteht eine Ergänzungspflicht nur insoweit, als die Zuwendung das gebotene Maß überschreitet (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1978 - IV ZR 26/77 - WM 1978, 905 f.).
  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

    Gegebenenfalls kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im Haushalt oder für unentgeltliche Pflege und Versorgung einer sittlichen Pflicht entsprechen (BGH Urteile vom 2.11.1977 und vom 26.4.1978 - IV ZR 144/76 und 26/77 - WM 1977, 1410, 1411 und 1978, 905).
  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

    Das Berufungsgericht wird bei seiner erneuten Entscheidung Jedenfalls für die Berechnung eines etwaigen Ergänzungsanspruchs die Rechtsprechung zu § 2330 BGB (vgl. z.B. BGH Urteil vom 9. Februar 1967 - III ZR 188/64 - LM BGB § 2330 Nr. 2 = MDR 1967, 388 und vom 26. April 1978 - IV ZR 26/77 - WM 1978, 905), das Pflichtteilsrecht des Bruders der Klägerin selbst, auf das er verzichtet hat (§ 2310 Satz 2 BGB), und gemäß § 2327 BGB die Zuwendung an die Klägerin zu beachten haben.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1990 - 6 U 169/89

    Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Wert eines

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  • OLG Saarbrücken, 24.07.2019 - 5 U 95/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Erblasserschenkung durch Erlass

    Dies ist erwogen worden in einem Fall, in dem die Erblasserin etwa 30 Jahre hindurch versorgt und gepflegt worden sein soll, möglicherweise auch insoweit, als für die Instandhaltung und Renovierung des Hauses der Erblasserin Aufwendungen gemacht wurden (BGH, Urteil vom 26. April 1978 - IV ZR 26/77, WM 1978, 905 ).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen

    Das gilt selbst dann, wenn, wie die Beklagte geltend gemacht hat, der Erblasser ein "reicher" Fabrikant gewesen wäre, welcher der Klägerin ein "beträchtliches" Vermögen hinterlassen hätte, und bezieht sich auf die gesamte Zuwendung, weil diese auch nicht teilweise durch die sittliche Pflicht oder die auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geboten war (vgl. hierzu den dem Senatsurteil WM 1978, 905 zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 307/97

    Begriff der sittlichen Verpflichtung zu einer Schenkung

    Dies ist z.B. angenommen worden bei Zuwendungen aus Dankbarkeit für langjährige unbezahlte Dienste im Haushalt oder gesundheitliche Betreuung (BGH, Urt. v. 26. April 1978 - IV ZR 26/77, WM 1978, 905, 906; v. 9. April 1986 - IVa ZR 125/84, a.a.O.).
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