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   BGH, 21.11.1996 - VII ZR 101/95   

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https://dejure.org/1996,2121
BGH, 21.11.1996 - VII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,2121)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1996 - VII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,2121)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1996 - VII ZR 101/95 (https://dejure.org/1996,2121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages aus positiver Vertragsverletzung wegen Änderungsanordnungen oder der Forderung nach zusätzlichen Leistungen - Unzumutbarkeit des Festhaltens an einen Vertrag - Konkrete Gefährdung des Vertragszwecks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauvertrag; Kündigung wegen Änderungsanordnungen Rückforderung von Überzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 1 Nr. 3, 4
    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages wegen Änderungsanordnungen und Forderungen nach zusätzlichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 1 Nr. 3 und 4
    Änderungsanordnungen und Forderung zusätzlicher Leistungen durch Auftraggeber: Kein Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Bauvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Auftragnehmer wegen umfangreicher Änderungsanordnungen kündigen? (IBR 1997, 190)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 403
  • MDR 1997, 345
  • WM 1997, 628
  • BB 1997, 651
  • DB 1997, 471
  • BauR 1997, 300
  • ZfBR 1997, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Potsdam, 25.05.2000 - 11 S 190/99

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer aufgrund der Durchführung von

    Zwar kann der Vermieter im Einzelfall von diesem Verteilungsmaßstab abweichen, etwa wenn die Zahl der in den Wohnungen vorhandenen Fenster annähernd gleich oder eine Verteilung nach qm/Wohnfläche aus anderen Gründen notwendig ist (LG Halle in WM 1997, 628).

    Die Abrechnung undefinierter Prozentsätze genügt den Anforderungen des § 3 MHG nicht, weil der Mieter über den Zweck des Absetzungsbetrages lediglich spekulieren und die Angemessenheit seiner Höhe nicht einmal überschlägig nachvollziehen kann (LG Halle in WM 1997, 628).

  • VK Südbayern, 30.05.2007 - Z3-3-3194-1-15-04/07

    Fabrikat nach Zuschlag geändert: Kein neuer Beschaffungsvorgang!

    Auch der BGH hat festgestellt, dass das Änderungsrecht in seinem Ausmaß nicht beschränkt ist (BGH, Urteil vom 21.11.1996 - Az. VII ZR 101/95).
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