Rechtsprechung
LG Waldshut-Tiengen, 10.07.1997 - 1 O 48/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
"Erlaßfalle"; vorangegangene Ablehnung eines Vergleichsangebots; Fehlen eines Angebots auf Vergleichsabschluß
Papierfundstellen
- WM 1998, 2191
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger
Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.