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   BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00   

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BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00 (https://dejure.org/2002,918)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - I ZR 180/00 (https://dejure.org/2002,918)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - I ZR 180/00 (https://dejure.org/2002,918)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertung alter Schallaufnahmen eines Musikers auf CD-Tonträgern - Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten - Vermarktung einer Aufnahme als CD - Einwilligung in die Nutzung von geschützten Leistungen - Nutzungsrechtseinräumung für CD-Rechte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    EROC III

    §§ 16, 17, 31 Abs. 4, Abs. 5, 73 ff, 75 Abs. 4, 85 UrhG a.F.

  • Judicialis

    UrhG § 75 Abs. 4; ; UrhG § 85; ; UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 31 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 75 Abs. 4 §§ 85 31 Abs. 4 5
    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Vermarktung einer CD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Leistungsschutzberechtigte können Nutzungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten einräumen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Übertragung unbekannter Nutzungsrechte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 917
  • GRUR 2003, 234
  • DVBl 2003, 151
  • K&R 2003, 192
  • ZUM 2003, 229
  • afp 2003, 151
  • WRP 2003, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.07.1999 - 5 U 3591/99

    Verwertung einer Schallaufnahme als CD als neue Nutzungsart

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Nach der Durchführung eines in zwei Instanzen erfolgreichen Verfügungsverfahrens (vgl. KG NJW-RR 2000, 270) hat der Kläger die Beklagte im Hauptsacheverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen.

    Das Landgericht hat - unter Verweis auf die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (KG NJW-RR 2000, 270) - die Ansicht vertreten, diese Nutzungsrechtseinräumung betreffe keine "CD-Rechte" an dem Werk.

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96

    Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 20 U 86/95
    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99

    Verwertung einer Tonaufnahme auf CD als unbekannte Nutzungsart

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93

    Videozweitauswertung III

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den Parteien ins Auge gefaßte Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (vgl. BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III; 148, 221, 230 - SPIEGEL-CD-ROM).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 40/81

    Synchronisationssprecher

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Es entsprach daher allgemeiner Auffassung, daß lediglich die in § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich normierte, stets aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstandene Zweckübertragungsregel auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 23.2.1979 - I ZR 27/77, GRUR 1979, 637, 638 f. - White Christmas; Urt. v. 22.9.1983 - I ZR 40/81, GRUR 1984, 119, 121 - Synchronisationssprecher; v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, Einf.
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Es entsprach daher allgemeiner Auffassung, daß lediglich die in § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich normierte, stets aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstandene Zweckübertragungsregel auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 23.2.1979 - I ZR 27/77, GRUR 1979, 637, 638 f. - White Christmas; Urt. v. 22.9.1983 - I ZR 40/81, GRUR 1984, 119, 121 - Synchronisationssprecher; v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, Einf.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
    Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den Parteien ins Auge gefaßte Form der Verwertung tritt und eine wirtschaftlich eigenständige Verwertung erlaubt (vgl. BGHZ 128, 336, 341 - Videozweitauswertung III; 148, 221, 230 - SPIEGEL-CD-ROM).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Nach dem dieser Bestimmung zugrunde liegenden Übertragungszweckgedanken, der auch bei Leistungsschutzrechten gilt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 180/00, GRUR 2003, 234, 236 = WRP 2003, 393 - EROC III, m.w.N.), räumt ein Nutzungsberechtigter im Zweifel nur in dem Umfang Nutzungsrechte ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert.
  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

    Er wird daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH WRP 03, 393, 395 - EROC III).
  • LG München I, 06.05.2009 - 21 O 5302/09

    Urheberrechtsverletzung: Verwendung eines Fotos im Rahmen des Vertriebs und der

    Da die CD jedoch inzwischen die zum streitgegenständlichen Vertragsabschlusszeitpunkt noch herkömmliche Langspielplatte fast vollständig verdrängt hat (vgl. BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III sowie BGH GRUR 2005, 937, 940 - Der Zauberberg , wonach die Zahl der verkauften Vinyl-Schallplatten nach Einführung der CD sofort gesunken seien), handelt es sich bei der Nutzung von Schallaufnahmen auf einer CD statt auf einer LP gerade nicht um eine zusätzliche Nutzung, die neben die von den Parteien ins Auge gefasste Form der Verwertung tritt und eine zusätzliche wirtschaftliche Verwertung erlaubt; vielmehr handelt es sich bei der CD lediglich um eine technisch neue Nutzungsvariante, die es dem Tonträgerunternehmen ermöglicht, die vertraglich vereinbarte Nutzung einer Schallaufnahme auch in einer Zeit fortzusetzen, in der sich die Nachfrage der Verbraucher nicht mehr auf Langspielplatten, sondern auf CD-Tonträger richtet, und die daher von dem ursprünglichen Vertragszweck gedeckt ist (vgl. BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III ).
  • KG, 18.11.2003 - 5 U 350/02

    Urheberrechtsschutz: Miturheberschaft eines Studiosängers an einer Werkaufnahme;

    Soweit der Kläger die ausdrückliche Einräumung eines Bearbeitungsrechts an die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1. vermisst, ist dies angesichts der in den §§ 75 ff. UrhG a.F. abschließend (Schricker/Krüger, a.a.O., vor §§ 73 ff. Rdnr. 17 m.w.N.; vgl. auch BGH, GRUR 2003, 234, 235 - Eroc III) genannten Berechtigungen des Künstlers und der dort fehlenden Einbeziehung des Bearbeitungsverbotes konsequent.
  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als

    Auch im Zeitpunkt der hier maßgeblichen Fassung des § 94 Abs. 2 UrhG a.F. entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die damals lediglich in § 31 Abs. 5 UrhG ausdrücklich normierte, stets aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstandene Zweckübertragungsregel auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten anzuwenden ist (BGH, GRUR 2003, 234, juris Rn. 23 m.w.N. - Eroc III).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZA 2/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beantwortung schwieriger Rechts- oder

    § 31 Abs. 4 UrhG sei jedoch nur auf Vereinbarungen über die Nutzung urheberrechtlicher Werke anwendbar, nicht dagegen auf Vereinbarungen, mit denen ein Leistungsschutzberechtigter in die Nutzung seiner Leistungen einwillige (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 180/00, GRUR 2003, 234 = WRP 2003, 393 - EROC III).
  • KG, 05.06.2003 - 5 U 254/02

    Urheberrechtsschutz: Hörproben im Internet als erlaubtes Mittel der

    Diese Regel, nach der sich der Umfang des Nutzungsrechts im Zweifel nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck richtet, wird als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens verstanden und daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07

    Urheberrecht: Einstellung von Fahrzeugbildern aus Schadensgutachten in die

    Diese begründet kein Formerfordernis, sondern ist lediglich eine Auslegungsregel, wonach im Zweifel der Urheber keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III).
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