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   OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02   

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https://dejure.org/2002,3507
OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02 (https://dejure.org/2002,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2002 - 4 U 109/02 (https://dejure.org/2002,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2002 - 4 U 109/02 (https://dejure.org/2002,3507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung des Warenabsatzes mit einem Sponsoringprojekt zum Schutz des Regenwaldes; Anforderungen an wettbewerbswidriges Verhalten unter dem Gesichtspunkt des psychischen Kaufzwangs; Voraussetzungen für die Annahme der Fallgruppe der gefühlsbetonten Werbung; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1745
  • NJW 2003, 1746
  • GRUR 2003, 975
  • WRP 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02
    Es handelt sich dabei um einen allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt, der nicht auf die Fälle der Koppelung verschiedener Waren beschränkt ist (BGH WRP 2002, 1259 - Koppelungsangebot II).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02
    Unter Berücksichtigung des Schutzes der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG und der Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG läßt sich grundsätzlich gesehen aber nicht mehr aufrechterhalten, daß der Leistungswettbewerb bei solcher gefühlsbetonten Werbung stets in wettbewerbswidriger Weise beeinträchtigt werde (Bundesverfassungsgericht GRUR 2002, 455 - Tier- und Artenschutz; Köhler/Piper a.a.O. § 1 Rz. 336 ff.).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02
    Es bleibt bei Koppelungsfällen immer eine Mißbrauchskontrolle gerade im Hinblick auf die Gefahr, daß durch die Verbindung zweier Leistungen der Wert der Gesamtleistung für den Käufer undurchsichtig wird (BGH WRP 2002, 1256 - Koppelungsangebot I).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass hinsichtlich des Antrags des Klägers zu 1 die "Oder"-Verknüpfung entfallen ist (OLG Hamm, Urt. v. 13.1.2004 - 4 U 112/03, abrufbar bei juris; zum Verbot im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung: OLG Hamm GRUR 2003, 975).
  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 4 U 112/03

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses unter dem Gesichtspunkt des sogenannten

    Vorliegend handelt es sich um die Hauptsacheklage zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 7 O 75/02 LG Siegen = 4 U 109/02 OLG Hamm, das mit dem dortigen Senatsurteil vom 12. November 2002 (vgl. GRUR 2003, 975 ff) beendet wurde.
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 4 U 105/03

    Zum Verstoß gegen § 1 UWG wegen versprochener Spende für Regenwaldschutz des

    Das Unlauterkeitsmoment liegt vielmehr - wie schon in der ersten "Regenwald"-Entscheidung des Senats dargetan (Urteil vom 12. November 2002 - Aktenzeichen 4 U 109/02 - WRP 2003, 396 - Regenwald-Projekt) - in der fehlenden Transparenz und begrifflichen Genauigkeit der versprochenen Hilfeleistung, die die Antragsgegnerin mit Hilfe des Bierkonsums ihrer Kunden leisten will und kann.
  • LG Siegen, 07.08.2003 - 7 O 100/03
    (4 U 109/02) zurückgewiesen worden.

    in der Sache 4 U 109/02 (LG T 7 O 75/02).

  • OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02

    Kindernothilfe

    Die weiteren Bedenken, die das OLG Hamm (WRP 03, 396 - Regenwald-Projekt) gegen die Zulässigkeit dieser Werbemaßnahme hatte, sind für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht von Bedeutung.
  • LG Bremen, 01.07.2004 - 12 O 533/03

    Schulsport-Taler auf Cornflakes-Packung zulässig

    Dabei ist es auch nicht schädlich, wenn die Höhe des sozialen Engagements von der Beteiligung der Umworbenen abhängt wie beim Sponsoring, solange auf diese nicht ein unzulässiger Druck ausgeübt wird, das Produkt des Werbers zu kaufen (vgl. OLG Hamm, GRUR 2003, 975, 976 - Regenwald-Projekt).
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