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   OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 48/10   

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https://dejure.org/2010,2061
OLG Köln, 02.07.2010 - I-6 U 48/10 (https://dejure.org/2010,2061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.2010 - I-6 U 48/10 (https://dejure.org/2010,2061)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - I-6 U 48/10 (https://dejure.org/2010,2061)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    AdWords-Markenbeschwerde - Eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG kann vorliegen, wenn ein Markeninhaber Mitbewerber aufgrund einer "Markenbeschwerde" bei Google daran hindert, durch AdWords-Werbung auf ihr Angebot an Produkten der betreffenden Marke ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 10; 8 Abs. 1 S. 1 UWG
    Ist die Markenbeschwerde bei Google eine "gezielte Behinderung” im Sinne von § 4 UWG?

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 4 Nr. 10

  • Telemedicus

    Duravit - AdWords-Markenbeschwerde

  • Telemedicus

    Duravit - AdWords-Markenbeschwerde

  • webshoprecht.de

    Gezielte Wettbewerbsverhinderung durch Adwordssperrung mit Markenbeschwerde bei Google

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist die Markenbeschwerde bei Google eine "gezielte Behinderung" im Sinne von § 4 UWG?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verhinderung von Google AdWord-Anzeigen im Wege der Markenbeschwerde

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Hersteller darf nicht zwingend AdWords-Werbung mit geschützter Marke untersagen

  • info-it-recht.de

    Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers i. S. v. § 4 Nr. 10 UWG durch Adword-Markenbeschwerde bei Google

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verhinderung von Google AdWord-Anzeigen im Wege der Markenbeschwerde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Verhinderung von AdWord-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Sperrung einer Marke für Google-Adword-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AdWords-Markenbeschwerde kann gezielte wettbewerbswidrige Behinderung sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Markenbeschwerde bei Google ist wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Vorgehen gegen Mitbewerber: Gezielte Behinderung ist wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    AdWords-Markenbeschwerde als gezielte Behinderung von Mitbewerbern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gezielte Behinderung durch Markenbeschwerde bei Google AdWords

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ad-Words-Werbung mit Markennamen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 98
  • MMR 2010, 761
  • MIR 2010, Dok. 118
  • WRP 2010, 1179
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2007, 800, 802, Tz. 23 - Außendienstmitarbeiter).

    Eine gezielte Behinderung setzt - obwohl der Begriff dies nahelegen könnte - eine absichtliche Behinderung nicht voraus; entscheidend sind vielmehr die objektiven Auswirkungen der Maßnahme, (vgl. BGH GRUR 2007, 800, 802, Tz. 22 - Außendienstmitarbeiter).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    a) Eine Behinderung ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, wobei sich diese auf alle Wettbewerbsparameter, wie u.a. die Werbung für das eigene Warenangebot, beziehen kann (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rdn. 4.10 mwN.).

    Insoweit ist eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls geboten, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Zwar dürfte nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen zu Reichweite und Grenzen zulässiger AdWord-Werbung (GRUR 2010, 445 ff. - Google und Google France; GRUR 2010, 451 ff. - Bergspechte/trecking.at Reisen) eine Markenverletzung im vorliegenden Fall nicht vorliegen; dies schließt es aber nicht aus, es der Antragsgegnerin zuzubilligen, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen zu dürfen, um solche Mitbewerber an der Nutzung des Zeichens "Duravit" zu hindern, die ausschließlich Fremdprodukte anbieten.
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Mit dieser Auffassung lässt sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Rufumleitung" (GRUR 2010, 346 ff.) nicht vereinbaren, in der der Bundesgerichtshof das Angebot eines Wettbewerbers, alle Anrufe aus dem Mobilfunknetz in das eigene Mobilfunknetz auf einen Festnetzanschluss umzuleiten, als gezielte Behinderung gewertet hat.
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Zwar dürfte nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen zu Reichweite und Grenzen zulässiger AdWord-Werbung (GRUR 2010, 445 ff. - Google und Google France; GRUR 2010, 451 ff. - Bergspechte/trecking.at Reisen) eine Markenverletzung im vorliegenden Fall nicht vorliegen; dies schließt es aber nicht aus, es der Antragsgegnerin zuzubilligen, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen zu dürfen, um solche Mitbewerber an der Nutzung des Zeichens "Duravit" zu hindern, die ausschließlich Fremdprodukte anbieten.
  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Behinderung auch dann den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen kann, wenn sie sich gegen mehrere Mitbewerber richtet (Senat, GRUR-RR 2008, 97; GRUR-RR 2005, 168, 169).
  • LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 712/09

    Einstweiliger Rechtschutz bei Begehren einer Ausnahme von einer allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 25.2.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 712/09- abgeändert.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 48/10
    Auch der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Behinderung auch dann den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen kann, wenn sie sich gegen mehrere Mitbewerber richtet (Senat, GRUR-RR 2008, 97; GRUR-RR 2005, 168, 169).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Vielmehr muss die beanstandete Verhaltensweise gerade darauf gerichtet sein, zumindest in erster Linie nicht andere Zwecke zu verfolgen, sondern gerade den Wettbewerber zu behindern (vgl. BGH GRUR 08, 621, Rz. 32 - "AKADEMIKS"; Senat WRP 10, 1179 f.).
  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
    Als "gezielt" ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist (BGH WRP 2005, 881, 884 - The Colour of Elégance; GRUR 2007, 800 Rn 23 - Außendienstmitarbeiter; GRUR 2008, 621, Rn 32 - AKADEMIKS; KG GRUR-RR 2008, 171; OLG Köln WRP 2010, 1179, 1180).

    Das setzt nicht notwendig eine entsprechende Absicht voraus (BGH GRUR 2007, 800 Rn 22 - Außendienstmitarbeiter; OLG Köln GRUR-RR 2011, 98, 99).

  • LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 422/11

    Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Werbetexten

    Als "gezielt" ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (Köhler in: Köhler/Bornkamm, 30. Auflage 2012, § 4 UWG Rn 10.7 unter Verweis auf BGH WRP 2005, 881, 884 - The Colour of Elégance; BGH GRUR 2007, 800 Rdn 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2008, 621 Rdn 32 - AKADEMIKS; KG GRUR-RR 2008, 171; OLG Köln WRP 2010, 1179, 1180), ohne dass dies notwendigerweise eine entsprechende Absicht voraussetzt (Köhler aaO) unter Verweis auf BGH GRUR 2007, 800 Rdn 22 - Außendienstmitarbeiter; OLG Köln GRUR-RR 2011, 98, 99).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19

    Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz,

    Dafür ist nicht erforderlich, dass der Mitbewerber auf der gleichen Wirtschaftsstufe tätig ist (Feddersen/Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn 4.5; OLG Köln GRUR-RR 2011, 98).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - U (Kart) 9/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Erhebung einer Veranstalabgabe durch einen Sportverband

    Eine auf die Behinderung gerichtete Absicht setzt der Tatbestand nicht notwendig voraus (vgl. BGH, GRUR 2007, 800, 802 - Außendienstmitarbeiter ; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 98, 99).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19

    Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum

    Dafür ist nicht erforderlich, dass der Mitbewerber auf der gleichen Wirtschaftsstufe tätig ist (Feddersen/Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn 4.5; OLG Köln GRUR-RR 2011, 98).
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