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   BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55   

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BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1956 - I ZR 4/55 (https://dejure.org/1956,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1556
  • GRUR 1957, 23
  • DB 1956, 768
  • WRP 1956, 244
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß von dem Grundsatz der Unzulässigkeit vergleichender Werbung nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf, z.B. wenn im Falle gebotener Abwehr (BGH GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz) der Wettbewerber genötigt ist, auf den Konkurrenten hinzuweisen.

    Diese angeblichen wettbewerbswidrigen Angriffe der Klägerinnen stehen mit den in der Klage beanstandeten Werbemaßnahmen der Beklagten nicht derartig im Zusammenhang, daß sie als taugliche und angemessene Mittel zur Abwehr der angeblichen Angriffe der Klägerinnen angesehen werden könnten (BGH GRUR 1954, 337 [341] - Radschutz).

  • RG, 19.01.1915 - II 511/14

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
    So hat das Reichsgericht die Bezugnahme auf einen fremden, eingeführten Namen oder auf ein fremdes Wortzeichen, um durch sie den eigenen Wettbewerb zu erleichtern und den des fremden Wettbewerbers zu erschweren, regelmäßig als sittenwidrig bezeichnez (vgl. RGZ 86, 123 [125 f] "Garlock-Ersatz"; RG JW 1926, 47 [48] "Aspirin-Substitut").
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Für die Wettbewerbswidrigkeit der anlehnenden bezugnehmenden Werbung ist zwar der Gesichtspunkt einer Ausnutzung fremder Leistung als Vorspann für die eigene Ware entscheidend (vgl. BGH GRUR 57, 23 - Bünder Glas); ferner ist hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts von einer erheblichen Leistung der Blumenzüchter und des Blumenhandels auszugehen.

    Mit dieser Betrachtungsweise hat das Berufungsgericht rechtsirrig übersehen, daß das Unwerturteil der anlehnenden bezugnehmenden Werbung nicht in der bloßen Anlehnung als solcher liegt, sondern darin, daß sich der Wettbewerber an den Arbeitserfolg und den guten Ruf der Erzeugnisse eines bestimmten Mitbewerbers anlehnt und gerade dessen Leistung und Ruf zu dessen Nachteil als Vorspann für seine eigene Werbung benutzt (BGH GRUR 57, 23 - Bünder Glas).

  • BGH, 03.03.1965 - Ib ZR 68/63

    Anlehnende vergleichende Werbung - Beantwortung ausdrücklicher und bestimmter

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es mit den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs nicht vereinbar ist, den Arbeitserfolg und den guten Ruf eines Wettbewerbers zu dessen Nachteil als Vorspann für den eigenen Wettbewerb auszunutzen und daß es daher grundsätzlich nicht zulässig ist, auf die Übernahme von Fachkräften hinzuweisen, die beim Mitbewerber tätig waren (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas; GRUR 1964, 316, 317 - Stahlexport).

    In jedem Falle ist aber Zurückhaltung am Platze, und der Befragte muß sich Inhalt und Umfang dessen, was er mitteilen will, genau überlegen (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas).

    In dem bereits erwähnten Urteil (GRUR 1957, 23 - Bünder Glas) hat der frühere I. Zivilsenat dargelegt, daß solche allgemeinen Fragen den Befragten noch nicht berechtigen, gleichzeitig etwas über den Konkurrenten auszusagen, und daß besondere Zurückhaltung dann verlangt werden müsse, wenn die Firmen in derselben kleinen Stadt ansässig seien.

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Eine Klage ist nicht deshalb ohne weiteres mißbräuchlich, weil der Kläger sich wettbewerbswidrig verhält (vgl. BGHZ 10, 203 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - Dim-Europa; BGH GRUR 1957, 23 - Bünder-Glas).

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung den Einwand dann für beachtlich angesehen, wenn der Kläger sich bei wechselseitiger Abhängigkeit der beiderseitigen unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen mit seinem eigenen Handeln in Widerspruch setzen würde (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder-Glas).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für den Hinweis eines Herstellerunternehmens auf die frühere Beschäftigung von Fachkräften bei einem Mitbewerber aufgestellt habe (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas), seien auch auf den hier gegebenen Fall anzuwenden, daß bei einem Handelsunternehmen auf die Leitung durch fachkundige Kräfte hingewiesen werde, die aufgrund langjähriger Tätigkeit bei einem anderen namentlich genannten Unternehmen desselben Geschäftszweiges reiche Erfahrungen gesammelt hätten.
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es nicht mit den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs vereinbar, den Arbeitserfolg und guten Ruf der Erzeugnisse eines Wettbewerbers zu dessen Nachteil als Vorspann für den eigenen Wettbewerb durch Bezugnahme auf den Wettbewerber auszunutzen, wenn eine solche nicht unbedingt geboten ist (vgl. BGH in GRUR 1957, 23 - Bünder Glas).

    Abgesehen von dem Fehlen einer Abwehrlage übersieht die Revision, daß der Abwehrgedanke nur als Rechtfertigungsgrund für notwendige (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas; GRUR 1961, 288, 289 - Zahnbürsten), taugliche (BGH GRUR 1952, 582, 584 - Sprechstunde; GRUR 1961, 237, 241 - TOK-Band) und vor allem wahrheitsgemäße (BGH GRUR 1954, 337, 341 - Radschutz; I ZR 220/53 vom 11. Oktober 1955 - Holzwirtschaft) Werbebehauptungen herangezogen werden kann.

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 59/87

    "Die echte Alternative"; Unzulässigkeit bezugnehmender, rufausbeutender Werbung

    Ein Wettbewerber, der die eigene Ware unter Ausnutzung des guten Rufs des Produkts eines Mitbewerbers als gleichwertig anpreist, handelt grundsätzlich den guten Sitten im Wettbewerb zuwider (RG JW 1926, 46, 48 - Aspirin-Substitute; GRUR 1931, 1299, 1301 - Hellegold; RGZ 143, 362, 366 - Bromural; BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553, 554 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87 - Bioäquivalenz-Werbung; vgl. auch Urt. v. 3.4.1970 - I ZR 67/68, GRUR 1970, 422, 423 - Tauchkühler; Urt. v. 6.2.1976 - I ZR 127/74, GRUR 1976, 375, 376 - Raziol; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 - Cola-Test).
  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

    Sie kann beispielsweise dann zulässig sein, wenn der Vergleich auf ausdrückliches Verlangen eines Kunden erfolgt; die Auskunft muß sich aber dann im Rahmen der konkreten, auf bestimmte Sachfragen begrenzten Antrage halten und sich auf die danach erforderlichen Angaben beschränken (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas; 1959, 488, 491 - Konsumgenossenschaft; 1969, 283, 285 - Schornsteinauskleidung).
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 24/86

    Ansprechpartner

  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines

  • OLG Dresden, 29.10.1998 - 7 U 1117/98
  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

  • OLG Dresden, 29.10.1999 - 7 U 1117/98

    Anspruch eines privaten Kfz-Schilderprägers auf Unterlassung des Abschlusses von

  • OLG Köln, 02.05.1997 - 6 U 18/90

    Einschieben in fremde Serie, Mischsystem, unmittelbare Leistungsübernahme

  • OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 265/86

    Bestehen eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs ; Handeln zum Zwecke des

  • BGH, 26.06.1959 - I ZR 81/58

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Preisvergleichen in Mitteilungen einer

  • KG, 25.03.1986 - 5 U 6150/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.05.1991 - 1 HKO 3060/90

    Neuprogrammierung eines bereits existenten Programms

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64

    "Kleidung wie nach Maß" als unzulässige anlehnende Werbung - Suggestive Wirkung

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage - Beiderseitige unlautere

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