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   BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59   

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https://dejure.org/1960,240
BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59 (https://dejure.org/1960,240)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1960 - I ZR 39/59 (https://dejure.org/1960,240)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1960 - I ZR 39/59 (https://dejure.org/1960,240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 294
  • GRUR 1960, 280
  • GRUR 1961, 280
  • DB 1961, 266
  • WRP 1961, 167
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur).

    Das Landgericht verkennt auch nicht, daß es für die Beurteilung nicht darauf ankommen kann, ob der dritte Benutzer das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware verwenden will oder nicht, sondern nur darauf, ob die in Betracht kommenden Verkehrskreise dem Zeichen diese Deutung geben werden, und daß ein zeichenmäßiger Gebrauch schon zu bejahen ist, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil dieser Kreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Ursprungsstätte erblickt (BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] ; BGH GRUR 1959, 132).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    Nach gefestigter Rechtsprechung gelten für berühmte Marken und Ausstattungen nicht die einschränkenden Schutzvoraussetzungen der §§ 15, 25 WZG; die Beeinträchtigung solcher Kennzeichen kann vielmehr als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823, 1004 BGB) auch dann einen Abwehranspruch begründen, wenn der Verletzer das Zeichen oder die Ausstattung für andere als gleichartige Waren benutzt, diese Verwendung jedoch eine Verwässerung der Kennzeichnungskraft des berühmten Kennzeichens befürchten läßt (s. u.a. BGHZ 28, 320, 327 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1960, 550 - Promonta).
  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    Nach gefestigter Rechtsprechung gelten für berühmte Marken und Ausstattungen nicht die einschränkenden Schutzvoraussetzungen der §§ 15, 25 WZG; die Beeinträchtigung solcher Kennzeichen kann vielmehr als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823, 1004 BGB) auch dann einen Abwehranspruch begründen, wenn der Verletzer das Zeichen oder die Ausstattung für andere als gleichartige Waren benutzt, diese Verwendung jedoch eine Verwässerung der Kennzeichnungskraft des berühmten Kennzeichens befürchten läßt (s. u.a. BGHZ 28, 320, 327 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1960, 550 - Promonta).
  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 139/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    Bei Werbeanzeigen, Preislisten und ähnlichen gewerblichen Ankündigungen gilt aber nach den vom Reichsgericht entwickelten und vom erkennenden Senat übernommenen Grundsätzen (RG GRUR 1938, 348 f - Wein - eingefangener Sonnenschein; Urt. d. Senats v. 24. Oktober 1958, I ZR 139/57) die Vermutung, daß sie ihrem ganzen Inhalt nach dem Werbezweck dienen und daß deshalb die Verwendung eines für einen Dritten geschützten Zeichens in einer solchen Ankündigung im Zweifel als warenzeichenmäßiger Gebrauch anzusehen ist.
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur).
  • RG, 22.11.1935 - II 148/35

    1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
    Auch für sie gilt die Vermutung, daß eine Deutung der in dem Katalog enthaltenen Angaben als Hinweis auf die Ursprungsstätte möglich und ein warenzeichenmäßiger Gebrauch daher im Zweifel zu bejahen ist; diese Vermutung greift nur dann nicht Platz, wenn unzweideutig festzustellen ist, daß bei dem Durchschnittsleser die Auffassung, es handle sich um eine Ursprungsangabe, nach läge der Verhältnisse des Einzelfalles nicht aufkommen kann (RG GRUR 1938, 348 f; GRUR 1940, 366, 368 - Sauerbruch; RGZ 149, 335, 343 - Werbefilm).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    (1) Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 8] - Tosca).

    Der Senat hat es bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca; BGH Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta, BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    aa) Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 8] - Tosca).

    Der Senat hat es allerdings bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca; BGH, Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta; BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Bei der Verwendung eines fremden Zeichens auf der eigenen Ware ist im Zweifel ein kennzeichenmäßiger Gebrauch anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca; Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 60 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II).
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