Rechtsprechung
BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf Unterlassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 294
- GRUR 1960, 280
- GRUR 1961, 280
- DB 1961, 266
- WRP 1961, 167
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52
Warenzeichen
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur).Das Landgericht verkennt auch nicht, daß es für die Beurteilung nicht darauf ankommen kann, ob der dritte Benutzer das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware verwenden will oder nicht, sondern nur darauf, ob die in Betracht kommenden Verkehrskreise dem Zeichen diese Deutung geben werden, und daß ein zeichenmäßiger Gebrauch schon zu bejahen ist, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil dieser Kreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Ursprungsstätte erblickt (BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] ; BGH GRUR 1959, 132).
- BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur). - BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Nach gefestigter Rechtsprechung gelten für berühmte Marken und Ausstattungen nicht die einschränkenden Schutzvoraussetzungen der §§ 15, 25 WZG; die Beeinträchtigung solcher Kennzeichen kann vielmehr als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823, 1004 BGB) auch dann einen Abwehranspruch begründen, wenn der Verletzer das Zeichen oder die Ausstattung für andere als gleichartige Waren benutzt, diese Verwendung jedoch eine Verwässerung der Kennzeichnungskraft des berühmten Kennzeichens befürchten läßt (s. u.a. BGHZ 28, 320, 327 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1960, 550 - Promonta).
- BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Nach gefestigter Rechtsprechung gelten für berühmte Marken und Ausstattungen nicht die einschränkenden Schutzvoraussetzungen der §§ 15, 25 WZG; die Beeinträchtigung solcher Kennzeichen kann vielmehr als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823, 1004 BGB) auch dann einen Abwehranspruch begründen, wenn der Verletzer das Zeichen oder die Ausstattung für andere als gleichartige Waren benutzt, diese Verwendung jedoch eine Verwässerung der Kennzeichnungskraft des berühmten Kennzeichens befürchten läßt (s. u.a. BGHZ 28, 320, 327 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; BGH GRUR 1960, 550 - Promonta). - BGH, 24.10.1958 - I ZR 139/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Bei Werbeanzeigen, Preislisten und ähnlichen gewerblichen Ankündigungen gilt aber nach den vom Reichsgericht entwickelten und vom erkennenden Senat übernommenen Grundsätzen (RG GRUR 1938, 348 f - Wein - eingefangener Sonnenschein; Urt. d. Senats v. 24. Oktober 1958, I ZR 139/57) die Vermutung, daß sie ihrem ganzen Inhalt nach dem Werbezweck dienen und daß deshalb die Verwendung eines für einen Dritten geschützten Zeichens in einer solchen Ankündigung im Zweifel als warenzeichenmäßiger Gebrauch anzusehen ist. - BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats legt es dar, daß zum Wesen des Warenzeichens die sog. Herkunftsfunktion gehöre und daß deshalb ein zeichenmäßiger Gebrauch durch einen Dritten nur gegeben sei, wenn und soweit der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicke (s. u.a. BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelkennfäden; BGH GRUR 1955, 484 f - Luxor; GRUR 1957, 434 - Hubertus; GRUR 1959, 130, 133 - Vorrasur). - RG, 22.11.1935 - II 148/35
1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen? …
Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59
Auch für sie gilt die Vermutung, daß eine Deutung der in dem Katalog enthaltenen Angaben als Hinweis auf die Ursprungsstätte möglich und ein warenzeichenmäßiger Gebrauch daher im Zweifel zu bejahen ist; diese Vermutung greift nur dann nicht Platz, wenn unzweideutig festzustellen ist, daß bei dem Durchschnittsleser die Auffassung, es handle sich um eine Ursprungsangabe, nach läge der Verhältnisse des Einzelfalles nicht aufkommen kann (RG GRUR 1938, 348 f; GRUR 1940, 366, 368 - Sauerbruch; RGZ 149, 335, 343 - Werbefilm).
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17
SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …
(1) Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 8] - Tosca).Der Senat hat es bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca;… BGH Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta, BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).
- BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18
Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der …
aa) Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 8] - Tosca).Der Senat hat es allerdings bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 280, 281 [juris Rn. 20] - Tosca; BGH…, Urteil vom 20. März 1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 553 [juris Rn. 16] - Felina-Britta;… BGH, GRUR 1988, 307 [juris Rn. 18] - Gaby).
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96
Les-Paul-Gitarren
Bei der Verwendung eines fremden Zeichens auf der eigenen Ware ist im Zweifel ein kennzeichenmäßiger Gebrauch anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca;… Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 60 = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II).
- BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
»Zur Frage des zeichenmäßigen Gebrauchs bei Verwendung eines aus einem gebräuchlichen weiblichen Vornamen bestehenden Warenzeichens als Bestellzeichen für einen Damenschuh in einer Warenhausanzeige, in der gleichzeitig drei weitere Schuhmodelle ebenfalls unter Kennzeichnung mit gebräuchlichen weiblichen Vornamen angeboten werden (Ergänzung zu BGH, Urteil v. 19.12.1960 - I ZR 39/59 -, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca).«.a) Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß angenommen, daß es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines sog. Bestellzeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf ankommt, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 - Tosca).
- BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen ist; es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52]- Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca;… BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix;… BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II;… BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß). - BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91
Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana
Zweitmarken sind - was auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat - weithin üblich; diese Übung ist auch dem Verkehr bekannt (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 f. - Tosca;… BGH, Urt. v. 10.1.1968 - Ib ZR 149/65, GRUR 1968, 367, 369 = WRP 1968, 193 - Corrida;… BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGHZ 94, 218, 221 f. [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I;… BGH aaO - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 123 - SL). - OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 141/14
Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung
Ebenso verhält es sich bei bekannten Serienzeichen oder Dachmarken, die eine ganze Produktfamilie bezeichnen (BGH, GRUR 1961, 280 (282) Tosca; GRUR 2005, 515 (516) FERROSIL;… GRUR 2007, 592 Rn. 14 bodo Blue Night). - OLG Hamburg, 28.11.2019 - 5 U 65/18
Rock Isha, Rock Isha - Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: …
Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca).Dementsprechend ist hier nicht einschlägig, dass es der Bundesgerichtshof bei besonders häufig vorkommenden Vornamen für möglich gehalten hat, dass die Annahme einer zeichenmäßigen Benutzung ausgeschlossen ist, weil der Verkehr sie als bloße Modellbezeichnungen und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis versteht (vgl. dazu BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca; BGH GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta; BGH GRUR 1988, 307 - Gaby).
- OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99
Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca
Schließlich unterscheiden sich die Kollisionszeichen auch in formaler Hinsicht, nämlich in ihrem Schriftbild und ihrer Aufmachung (anders lag der Fall in BGH GRUR 1961, 280, 282 - Tosca, wo nicht nur Zeichenidentität vorlag, sondern auch die übrige Farbgestaltung von Ware und Werbung vergleichbar war).Es ist zwar mit dem Bundesgerichtshof dem Begriff "Tosca" aus der maßgeblichen Sicht des angesprochenen Verkehrskreises grundsätzlich eine hohe Kennzeichnungskraft zubilligen, weil es sich bei "Tosca" um einen aus einem fremden Sprachgebiet stammenden, in der Bundesrepublik Deutschland ungebräuchlich Namen handelt, den der Durchschnittsleser nicht notwendig als weiblichen Vornamen, sondern möglicherweise als reines Phantasiewort oder auch, wenn er sich an die Gestalt der Tosca in der gleichnamigen Oper von Puccini erinnert, als Familiennamen auffassen wird (GRUR 1961, 280, 282 - Tosca; wieder aufgegriffen in BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby).
Insoweit lagen die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle anders, da in allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof Verwässerungsschutz gewährte, die Kollisionszeichen identisch, zumindest aber nahezu identisch waren (kategorische Zeichenidentität etwa bei der von der Klägerin textlich wiedergegebenen Entscheidung BGH GRUR 1961, 280, 282 - Tosca; ebenso bei BGH GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711; wegen zu hoher Zeichendivergenz abgelehnt von BGH GRUR 1959, 183, 186 - Quick/Glück).
- BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung
bb) Bei dieser Sachlage sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsätze, wonach im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes der Begriff der zeichenmäßigen Verwendung weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1961, 280, 281 = WRP 1961, 167 - Tosca;… BGH, Urt. v. 26.2.1971 - I ZR 67/69, GRUR 1971, 251, 252 = WRP 1971, 312 - Oldtimer;… BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II m.w.N.) und bei Verwendung eines fremden Zeichens im Zweifel eine Vermutung für einen kennzeichenmäßigen Gebrauch spricht (…BGH aaO. - Tosca), könnten nur sehr gewichtige Umstände die naheliegende Möglichkeit ausschließen, daß ein nicht ganz unbeachtlicher Teil des Verkehrs annimmt, hier handele es sich um Erzeugnisse oder um Werbemaßnahmen (…vgl. zu letzterem BGH aaO. - Markenverunglimpfung I) der Inhaberin der Marke "NIVEA". - BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98
Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der …
- OLG Hamm, 18.04.2002 - 4 U 154/01
Markenrechtliche Relevanz des Vertriebs einer satirischen Darstellung der …
- OLG Köln, 28.03.2003 - 6 U 113/02
Warenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr - Tosca ./. Tosca Blu
- LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18
- BGH, 14.11.2019 - I ZR 217/18
Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung nach den …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 282/20
- OLG Hamburg, 26.03.2020 - 5 U 165/18
Verletzung der deutschen Wortmarke "myMO" durch Verwendung des Zeichens "Mymmo"
- OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
"Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils
- LG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2a O 248/16
- BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65
Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines …
- BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62
Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung - …
- BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
"Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der …
- BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als …
- BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61
Rechtsmittel
- LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16
Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel
- OLG Düsseldorf, 06.08.2020 - 20 U 26/19
Einwilligung in die Löschung einer deutschen Wortmarke; Benutzung eines mit einer …
- BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …
- OLG Hamburg, 29.10.2020 - 5 U 81/17
SchoolJUMP - Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schutzunfähigkeit der …
- BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88
Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich …
- BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname
- LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 236/19
- BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81
Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens …
- LG Düsseldorf, 18.05.2000 - 4 O 70/00
Rasiermesser "Feather" darf nicht mehr vertrieben werden; Zulässigkeit des …
- OLG Frankfurt, 03.09.2020 - 6 U 94/19
Markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Kennzeichens auf sog. Hangtags für …
- BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
- LG München I, 17.01.2023 - 1 HKO 13543/21
Markenrechtliche Ansprüche gegen eine Typenbezeichnung für ein Elektrofahrzeug
- BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66
Streifenmuster
- BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66
Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit …
- BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61
Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs - …
- OLG Düsseldorf, 18.04.2019 - 20 U 28/18
Unterlassen des Anbietens von Kühlergittern für Kraftfahrzeuge im geschäftlichen …
- BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82
Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf …
- BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78
Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett
- LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99
Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen …
- BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und …
- BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte …
- LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 3/15
Rekombinatoren
- BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62
Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und …
- LG Hamburg, 23.03.1994 - 315 O 104/94
Verbreiten von Fernsehsendungen (Nachrichtensendungen); "Tagesschau" und …
- BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90
Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette; …
- OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
- OLG Hamburg, 31.10.1985 - 3 U 63/85
Voraussetzungen des warenzeichengemäßen Gebrauchs
- BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 20/62
Rechtsmittel
- BGH, 06.07.1962 - I ZR 121/61
Rechtsmittel
- BPatG, 16.04.2007 - 24 W (pat) 203/04
- BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 315/04
- BGH, 14.10.1982 - I ZB 6/81
Unterscheidungskraft eines weiblichen Vornamens zur Kennzeichung von Accessoires …
- BGH, 05.06.1970 - I ZR 111/68
Verletzung eines Warenzeichenrechts durch Verwendung eines verwechslungsfähigen …