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   BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62   

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BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62 (https://dejure.org/1963,620)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1963 - Ib ZR 72/62 (https://dejure.org/1963,620)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 72/62 (https://dejure.org/1963,620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 210
  • GRUR 1964, 210
  • DVBl 1964, 475
  • WRP 1964, 85
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 30/55

    Rechtsweg für Anspruch nach Getreidegesetz

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Die der Beklagten nach öffentlichem Recht obliegenden Aufgaben schließen es nicht aus, daß sie sich zu deren Erreichung bürgerlich-rechtlicher Wege bedient (BGHZ 20, 77 f - Getreidepreis).

    Vielmehr kommt es auf den Inhalt des begründeten Rechtsverhältnisses an (BGHZ 20, 77, 30 - Getreidepreis).

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Ist aber die Beklagte in dieser Weise privat rechtlich tätig geworden, s© unterliegt sie auch den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGH GRUR 1956, 227 - Reisebüro; BGHZ 19, 299 - Bad Ems; RGZ 116, 1; vgl. auch Schneider, NJW 1957, 1076 Hr. 11 Anm.).

    So ist es als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen worden, wenn ein Kommunalverband seine amtliche Eigenschaft und den damit auf seine Angehörigen bestehenden Einfluß zur Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs mißbraucht (RGZ 138" 174 = GRUR 1933, 50, 51 - Gastheim - m.w.N.) oder v/enn die Vertrauensstellung, welche eine Behörde genießt, wettbewerblich mißbraucht wird (BGHZ 19, 299, 305 - Bad Emo).

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Aus dem von der Revision angezogenen Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 34, 99 ff") kann Gegenteiliges nicht gefolgert werden, da er einen völlig anders gearteten Sachverhalt betrifft.
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60
    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Die von der Klägerin behauptete Beeinträchtigung, gegen die sie Rechtsschutz er bittet, geht daher nicht von einer hoheitlichen Verwaltungs ausübung der Beklagten aus (vgl. BGH Urt. 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60).
  • RG, 21.04.1931 - II 344/30

    Kann der Wettbewerb einer öffentlichen Versicherungsanstalt sittenwidrig sein,

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Unlauter kann ihre Beteiligung am Wettbewerb jedoch infolge der Mittel sein, deren sie sich bedient (RGZ 132, 296, 298 - öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt).
  • RG, 14.01.1927 - II 234/26

    Ist der Rechtsweg zulässig für den auf Grund des Wettbewerbsgesetzes gegen einen

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Ist aber die Beklagte in dieser Weise privat rechtlich tätig geworden, s© unterliegt sie auch den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGH GRUR 1956, 227 - Reisebüro; BGHZ 19, 299 - Bad Ems; RGZ 116, 1; vgl. auch Schneider, NJW 1957, 1076 Hr. 11 Anm.).
  • BGH, 10.02.1956 - I ZR 61/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Ist aber die Beklagte in dieser Weise privat rechtlich tätig geworden, s© unterliegt sie auch den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGH GRUR 1956, 227 - Reisebüro; BGHZ 19, 299 - Bad Ems; RGZ 116, 1; vgl. auch Schneider, NJW 1957, 1076 Hr. 11 Anm.).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Diese Beziehungen beruhen vielmehr auf einer Gleichordnung (vgl. BGH GRUR 1962, 159 f > Blockeis:).
  • BGH, 28.02.1956 - I ZR 84/54

    Wirkungskreis juristischer Personen des öffentlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Ein solches Verbot folgt weder aus dem Gesetz vom 20. März 1956 noch aus der Verordnung vom 25. März 1958.(vgl. BGHZ 20, 119" 126 - Fischwirtschaft).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Auch eine Verquickung amtlicher und erwerbswirtschaftlicher Interessen, die zur Interessenkollision bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen kann, ist unlauter (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.12.1970 -I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 173/96, GRUR 1999, 594, 597 = WRP 1999, 650 - Holsteiner Pferd; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 937 ff.; Köhler in Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 572).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Empfehlung nicht das Ergebnis einer sachlichen und unparteiischen Wertung ist, sondern von geschäftlichen Interessen bestimmt wird und die Gleichbehandlung von Mitbewerbern beeinträchtigt (vgl. BGHZ 19, 299, 304 ff. - Bad Ems; BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.4.1984 - I ZR 9/82, GRUR 1984, 665, 667 = WRP 1984, 399 - Werbung in Schulen; Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 119, 121 f. = WRP 1987, 25 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II; Urt. v. 24.2.1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517 = WRP 1994, 506 - Auskunft über Notdienste).

    Es genügt, wenn die Verfolgung des Wettbewerbszweckes nur das Mittel für die Erreichung des darüber hinaus verfolgten Endzweckes ist, sofern - wie im Streitfall - die Wettbewerbsabsicht nicht völlig hinter dem anderen Beweggrund zurücktritt (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 78/88, GRUR 1990, 611, 613 = WRP 1990, 626 - Werbung im Programm, insoweit nicht in BGHZ 110, 278 abgedruckt; GRUR 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 7.3.1969 - I ZR 116/67, GRUR 1969, 418, 419 f. - Standesbeamte).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Aus dem engen Zusammenhang, der zwischen der amtlichen Kennzeichenzuteilung und der Abgabe von Kennzeichenschildern durch die Zulassungsstelle des Beklagten besteht, kann nicht gefolgert werden, daß auch die Schilderabgabe hoheitsrechtlicher Natur sei (vgl. BGH GRUR 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand, 1964, S. 61).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

    Aus dem engen Zusammenhang, der zwischen der amtlichen Kennzeichenzuteilung und der Abgabe von Kennzeichenschildern durch die Zulassungsstelle des Beklagten besteht, kann nicht gefolgert werden, daß auch die Schilderabgabe hoheitsrechtlicher Natur sei (vgl. BGH GRUR 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand (1964), S. 61).

    Wenn es auch zutrifft, daß der Beklagte mit der Abgabe von Schildern an die Antragsteller durch die Zulassungsstelle den Zulassungsvorgang im Interesse der Allgemeinheit erleichtern und beschleunigen will, so darf doch nicht außer Betracht bleiben, daß es sich bei dem Schilderverkauf um einen eindeutig privat-rechtlichen Vorgang handelt, der trotz des Zusammenhangs mit einer hoheitsrechtlichen Tätigkeit dem Privatrecht zugeordnet bleibt (vgl. BGH GRUR 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; Schricker aaO).

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Zu einem wettbewerbsrechtlich begründeten Unterlassungsausspruch kann daher das Wettbewerbsverhalten der öffentlichen Hand regelmäßig erst dann führen, wenn sie sich dabei sittenwidriger Mittel bedient, beispielsweise unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlich-rechtlicher Körperschaft, oder wenn sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt (BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 212 = WRP 1964, 85, 87 - Landwirtschaftsausstellung; BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, a.a.O. - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 105/96

    Verwaltungsstellenleiter

    b) Das Verhalten der Beklagten läßt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs hoheitlicher Machtstellung zur Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs als Verstoß gegen § 1 UWG werten (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer).
  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich in dieser Weise erwerbswirtschaftlich betätigt, dann jedenfalls den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterworfen ist und sich insoweit, als ein Verstoß gegen diese Vorschriften in Frage steht, auch vor den ordentlichen Gerichten verklagen lassen muß, wie sie ihrerseits auch Wettbewerbsverstöße im ordentlichen Rechtsweg verfolgen kann (BGH GRUR 1956, 227, 228 - Reisebüro; 1962, 159, 160 f - Blockeis I; 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; BGHZ 37, 1, 14 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki).

    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung; RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 173/96

    Holsteiner Pferd - Verquickung amtl./wirtschaftl. Interessen;

    Auch eine Verquickung amtlicher und erwerbswirtschaftlicher Interessen, die zur Interessenkollision bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen kann, ist unlauter (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 937 ff.; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 20 Rdn. 21; Gloy/Jacobs/Hasselblatt, Hdb. Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., § 50 Rdn. 6 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 249 ff.).
  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse

    Solche Rechtsbeziehungen hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf deren wettbewerblichen Charakter, der sie seinem Wesen nach dem Privatrecht und nicht dem öffentlichen Recht zuweist, auch bei Klagen gegen die öffentliche Hand aufgrund behaupteter Wettbewerbsverstöße stets als bürgerlich-rechtlich angesehen und dementsprechend den Zivilgerichtsweg für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG oder dem GWB auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts für gegeben gehalten (BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung, Beklagte eine Ersatzkasse; BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer, Beklagte eine kassenärztliche Vereinigung und eine Ärztekammer; BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen, Beklagte eine AOK; BGHZ 90, 232 [BGH 01.03.1984 - I ZR 8/82] - Lohnsteuerberatung, Beklagte eine Steuerberaterkammer;Urt. v. 20. Dezember 1955 - I ZR 24/54, GRUR 1956, 216 = NJW 1956, 339, insoweit in BGHZ 19, 299 nicht mit abgedruckt-Bad Ems, Beklagte eine staatliche Kurverwaltung;Urt. v. 10. Februar 1956 - I ZR 61/54, GRUR 1956, 227 = WRP 1956, 316 - Städtisches Reisebüro, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 30. Oktober 1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung, Beklagte eine Landwirtschaftskammer;Urt. v. 26. April 1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 = NJW 1974, 1333 - Kfz-Schilderverkauf, Beklagter ein Landkreis;Urt. v. 19. Juni 1981 - I ZR 100/79, GRUR 1981, 823 = NJW 1981, 2811 - Ecclesia-Versicherungsdienst, Beklagte eine kirchliche Einrichtung;Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433 = NJW 1982, 2125 - Kinderbeiträge, Beklagte eine Ersatzkasse;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 116 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 119 = WRP 1987, 25 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 10. Juli 1986 - I ZR 59/84, GRUR 1986, 905 = NJW 1987, 329 - Innungskrankenkassenwesen, Beklagte eine Handwerkskammer;Urt. v. 21. Oktober 1986 - KZR 28/85, GRUR 1987, 178 = WRP 1987, 310 - Guten-Tag-Apotheke II, Beklagte eine Apothekerkammer;Urt. v. 26. Mai 1987 - KZR 13/85, BGHR GVG § 13 Beschaffungsvertrag 1, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - Krankentransporte, Beklagte eine Stadt; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., Allg Rdn. 163 ff.; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rdn. 8 ff., 11 ff.).
  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bereich des Bestattungswesens

  • LG Mainz, 26.05.2000 - 11 HKO 69/99

    Abgrenzung des Zivilrechtswegs vom Verwaltungsrechtsweg ; Eröffnung des

  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 11 U (Kart) 67/96

    Kartellrechtswidrigkeit der Vermietung von Räumlichkeiten in Zulasungsstelle an

  • OLG München, 26.02.1987 - U (K) 3231/86
  • BGH, 29.01.1964 - Ib ZR 110/62

    Rechtsfolgen einer Prozesserklärung im Eilverfahren für das Hauptverfahren -

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62   

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https://dejure.org/1963,1172
BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1172)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1963 - Ib ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1172)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62 (https://dejure.org/1963,1172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 33
  • DB 1963, 1674
  • WRP 1964, 85
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    I" Die Y/idcrklage strebt in ihrem ersten Anträge ein allgemeines, ohne Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Palles wirkendes Verbot des Vergleichs der Produktions mengen an" Dieser Antrag kann schon deshalb nicht durch dringen, v/oil Umstände denkbar sind, unter denen die Klägerin hinreichenden Anlaß hat, einen solchen Vergleich vorzunehmen; besteht für sie aber ein solcher Anlaß, so ist ein in sachlicher Porm gehaltener Vergleich nicht v/ettbewerböv/idrig (BGH GRUR 1962, 45? 48 - Betonzusatz mittel; Eingabe der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an den Bundesininister der Justiz vom 13 März 1963? GRUR 1963, 251) Die Rechtsverteidigung der Klägerin stützt sich denn auch insoweit nur auf die besonderen Umstände, unter denen der konkrete, am 25 März I960 angestellte Vergleich gerechtfertigt gev/esen sei" Dementsprechend hat die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit ein Recht zur Vornahme eines derartigen Vergleichs auch nicht allgemein in Anspruch genommen, so daß dem auf ein allgemeines Verbot gerichteten Widerklageantrag überdies auch das Fehlen der Gefahr einer Wiederholung oder erstmaligen Begehung einer Rechtsverletzung entgegenzuhalten ist Bei dieser Sachlage besteht auch keine rechtliche Möglichkeit, im Rahmen des Widerklagebegehrens wenigstens einzelne allgemeinere Pallgruppen zur Entscheidung zu bringen und der Widerklage somit teilweise stattzugeben; denn weder haben die Beklagten solche vorauszusehenden Umstände bezeichnet, noch ist erkennbar, unter welchen solcher Umstände ein Vergleich der angegriffenen Art wettbev/erbswidrig wäre und gleichv/ohl von der Klägerin veranstaltet werden würde.

    La die beanstandeten Äußerungen ferner auch nach ihrer Form und ihren Begleitumständen nicht über den Rahmen des zur angemessenen Y/ahrnehmung der wettbewerblichen Interessen der Klägerin Erforderlichen hinausgingen, verstießen sie nicht gegen das Anstandsgefühl des vernünftigen Lurchschnittsgewerbetreibenden und der Allgemeinheit (vgl- BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel)« 19 -.

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Damit sei der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt (BVerfGE 10, 177, 134); die Beklagten würden sonst darauf verwiesen haben, daß der nach der Pressenotiz in viel größerer Aufmachung erschienene günstige Geschäftsbericht der Klägerin geeignet gewesen sei, etwaige Z'eifel über Leistungen und Marktbedeutung des Unternehmens zu zerstreuen«.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Dem von der Revision unverändert gestellten Widerklageantrag fehlt die erforderliche Bestimmtheit jedenfalls in seinem ersten Teil, der darauf gerichtet ist, die fraglichen Mengen zusammenzurechnen, ''um den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen"" Eine solche Urteilsformel würde in unzulässiger \7eise der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts überlassen, welches Verhalten verboten sein soll und insbesondere, von welcher Absicht die jeweilige Äußerung geleitet sein würde (vgl" BGH GRUR 1957, 606 - Heilmittelvertrieb)" Insoweit kann ein hinreichend konkreter Antragsinhalt auch nicht durch Auslegung gewonnen werden" Da die Beklagte bei dem Anträge bleibt und eine Rüge aus § 139 ZPO insoweit nicht erhoben ist, muß die Widerklage in diesem Umfange daher ohne weiteres abgewiesen werden" Dagegen kann der gleichfalls ungeeignet gefaßte weitere Antragsteil als das Begehren ausgelegt v/erden, der Klägerin zu verbieten, die durch Zusammenrechnung der fraglichen Produktionsmengen gewonnenen Erzeugnisse zu Vergleichen mit den auf die Bundesrepublik bezogenen Produktionszahlen der Kunststoffbodenbeläge zu verwenden; zu dieser einschränkenden Auslegung, die die Worte "um ."" zu" durch das Wort ''und" ersetzt und den Antrag auf Gegenüberstellungen im geschäftlichen Verkehr zu Zv/ecken des Wettbewerbs bezieht, ist auch das Berufungsgericht gelangt".
  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Die zu Wettbewerbszwecken aufgestellte Behauptung führen der Stellung ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen § 1 UWG anzusehen,-weil sie, ohne gegen einen bestimmten Mitbewerber gerichtet zu sein, von den angesprochenen Verkohrskreisen gedanklich auf Mitbewerber des Werbenden bezogen werden kann und damit begrifflich als ein Fall der sog. vergleichenden Werbung eingestuft werden könnte (vgl« BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb)« Sie kann aber, wenn sie inhaltlich unrichtig ist, gegen § 3 UWG verstoßen« Danach kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, über geschäftliche Verhältnisse unrichtige Angaben macht, die geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen«.
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Dabei kann eine gewisse Verallgemeinerung hingenommen werden, wenn dabei das Charakteristische des festgestellten konkreten Verletzungstatbestandes zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; GRUR 1958, 348, 350 - Spitzenmuster; GRUR 1963, 430, 431 - Erdener Treppchen; GRUR 1964, 33, 34 - Bodenbeläge; GRUR 1976, 197 - Herstellung und Vertrieb).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 38/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen

    Abzugrenzen sind irreführende Angaben insbesondere von nichtssagenden Anpreisungen, also Werbeaussagen, die nach der Auffassung des Verkehrs inhaltlich nichts aussagen, weil es am objektiven Informationsgehalt fehlt (BGH GRUR 1964, 33, 35 - Bodenbeläge; Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 5 Rn 2.43 ff m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Objektiv zutreffende Angaben sind zur Täuschung geeignet, wenn sie bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu einer unrichtigen Vorstellung führen (BGH GRUR 1998, 1043 - GS-Zeichen; BGH WRP 1993, 239 - Sofortige Beziehbarkeit), d. h. es zu einer Diskrepanz zwischen Verkehrsverständnis und objektiver Sachlage kommt (BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung; BGH GRUR 1964, 33 - Bodenbeläge).
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbebehauptung - Anspruch auf Schadensersatz -

    Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der beanstandeten Werbebehauptung nicht im Rahmen des § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung, sondern unter dem der unrichtigen Werbung (§ 3 UWG) geprüft; das ist bei dem gegebenen Sachverhalt rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62 - S. 21; BGH GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt) und enthält jedenfalls keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten.

    Es führt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung an (BGHZ 13, 244, 253 - Cupresa; BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt aus der neueren Rechtsprechung vgl. ferner BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb - und Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62), stellt vielmehr in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf den Eindruck ab, den die fragliche Werbebehauptung hervorzurufen geeignet sei.

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für eine Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit

    Die Werbeaussage könnte nur dann als eine solche Anpreisung eingeordnet werden, wenn ihr ein zur Irreführung geeigneter Informationsgehalt fehlen würde (BGH, GRUR 1964, 33, 35 - Bodenbelag ).
  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90

    Strafbare Werbung

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist der Begriff der geschäftlichen Verhältnisse, der in § 3 und § 4 UWG identisch ist, in einem weiten Sinne zu verstehen (BGH GRUR 1964, 33, 36; von Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Kap. 36 Rdn. 42; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts § 48 Rdn. 33; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 15. Aufl. § 3 Rdn. 121, 122).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Da die Plakatwerbung der Beklagten in Ermangelung einer erkennbar gegen andere Wettbewerber gerichteten Aussage auch keine unzulässige vergleichende Werbung darstellt (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge), ist die Klage weder aus § 3 UWG noch aus § 1 UWG begründet.
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Für diesen Fall gilt, daß ein Verstoß gegen § 3 UWG schon dann vorliegt, wenn die Angabe von einem nicht völlig unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise in einem Sinne verstanden wird, der den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht (vgl. BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; 1970, 609, 610 - Regulärer Preis).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Dabei kann hier unentschieden bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme einer Alleinstellung überhaupt als vergleichende Werbung beurteilt werden kann, namentlich, ob eine Alleinstellungswerbung auch dann, wenn sie wahr ist und daher von § 3 UWG nicht erfaßt wird, gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der vergleichenden Werbung gegen § 1 UWG verstoßen könnte (vgl. BGH GRUR 1961, 85, 90 - Pfiffikus-Dose; BGH vom 11. April 1958 - I ZR 55/57 - "Größtes Geschäft"; vom 30. Oktober 1963 - Ib ZR 42/62; vom 10. Januar 1964 - Ib ZR 103/62; Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 1 UWG Anm. 36, § 3 UWG Anm. 35 ff; Simon WUW 1956 S. 48 ff).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 92/73

    Zulässigkeit einer Werbung, die einen Verkauf der beworbenen Ware nur mit der

    Dieser Angriff hat keinen Erfolg, weil unbeschadet der Frage, wie weit der Begriff der geschäftlichen Verhältnisse auszulegen ist (vgl. BGH GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; Baumbach/Hefermehl, 10. Aufl. § 3 UWG Anm. 118), jedenfalls die Ankündigung, man werde eine Ware nur gegen einen Geldschein bestimmter Markierung abgeben, die geschäftlichen Verhältnisse des Werbenden selbst betrifft.
  • LG Wiesbaden, 15.09.2006 - 10 O 395/05

    Auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei welcher zwar vom früheren

  • LG Düsseldorf, 07.07.2004 - 34 O 92/04

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 96/72

    Rufausbeitung eines Unternehmens zur Herstellung von Geschirrspüllmittel -

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64

    Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 67/63

    Verstoß gegen Wettbewerbsverbote - Lieferung von Schmieröl - Anspruch auf

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