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   BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63   

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https://dejure.org/1965,1100
BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63 (https://dejure.org/1965,1100)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1965 - Ib ZR 86/63 (https://dejure.org/1965,1100)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1965 - Ib ZR 86/63 (https://dejure.org/1965,1100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Führung einer Geschäftsbezeichnung - Rechtmäßigkeit der Verwendung des Titels "Dipl.-Ingenieur" in der Bürobezeichnung - Auslegung eines Klägerantrags - Anwendung des Firmenrechts des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf Ingenieure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 729
  • GRUR 1965, 610
  • DB 1965, 1007
  • WRP 1965, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 265/52

    Molkereizeitung / Molkerei - Zeitung

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist von der Erfahrung auszugehen, daß Ankündigungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck, insbesondere nach den herausgestellten Schlagzeilen beurteilt werden (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung; GRUR 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Denn § 3 UWG bezweckt die Vermeidung der Gefahr eines durch Täuschung erreichten, noch vor dem Geschäftsabschluß liegenden Anlockens; das Rechtswidrige des Verhaltens liegt schon darin, daß durch unrichtige anlockende Angaben der in § 3 UWG bezeichneten Art ein wettbewerblicher Vorsprung erzielt wird (BGH GRUR 1962, 310, 313 - Gründerbildnis; GRUR 1960, 563, 565 - Alterswerbung; GRUR 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Denn § 3 UWG bezweckt die Vermeidung der Gefahr eines durch Täuschung erreichten, noch vor dem Geschäftsabschluß liegenden Anlockens; das Rechtswidrige des Verhaltens liegt schon darin, daß durch unrichtige anlockende Angaben der in § 3 UWG bezeichneten Art ein wettbewerblicher Vorsprung erzielt wird (BGH GRUR 1962, 310, 313 - Gründerbildnis; GRUR 1960, 563, 565 - Alterswerbung; GRUR 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Die Berechtigung zur Führung einer Bezeichnung, wie immer sie erworben und wie lange sie ausgeübt sein mag, endet, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt (BGHZ 10, 196, 202 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - DUN).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist von der Erfahrung auszugehen, daß Ankündigungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck, insbesondere nach den herausgestellten Schlagzeilen beurteilt werden (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung; GRUR 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
  • BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist von der Erfahrung auszugehen, daß Ankündigungen nur selten aufmerksam gelesen, vielmehr vom Durchschnittspublikum in der Regel nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck, insbesondere nach den herausgestellten Schlagzeilen beurteilt werden (BGH GRUR 1951, 412, 413 - Werbetext; GRUR 1954, 333, 335 - Molkereizeitung; GRUR 1955, 342, 344 - Rheinpfalz).
  • BGH, 27.11.1962 - I ZR 55/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 86/63
    Denn § 3 UWG bezweckt die Vermeidung der Gefahr eines durch Täuschung erreichten, noch vor dem Geschäftsabschluß liegenden Anlockens; das Rechtswidrige des Verhaltens liegt schon darin, daß durch unrichtige anlockende Angaben der in § 3 UWG bezeichneten Art ein wettbewerblicher Vorsprung erzielt wird (BGH GRUR 1962, 310, 313 - Gründerbildnis; GRUR 1960, 563, 565 - Alterswerbung; GRUR 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß das Recht zur Führung einer Firma endet, wenn die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmensträgers mit der Firmierung nicht mehr in Einklang stehen und der Verkehr hieraus unzutreffende Schlüsse auf die geschäftlichen Verhältnisse ziehen kann (vgl. BGHZ 10, 196, 201 - DUN-Europa; BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 86/63, GRUR 1965, 610, 611 = WRP 1965, 329 - Diplom-Ingenieur; Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 271/89, GRUR 1992, 121, 122 = WRP 1992, 101 - Dr. Stein ... GmbH; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl., § 3 Rdn. 55; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rdn. 125; Großkomm.HGB/Hüffer, 4. Aufl., § 18 Rdn. 34; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 18 Rdn. 18).
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 271/89

    Dr. Stein ... GmbH - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgesprochen worden, daß eine für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder für einen Kaufentschluß erhebliche Täuschung des Publikums über Gesellschaftsverhältnisse und über Umstände, die für die Herstellung der Produkte oder der angebotenen Dienstleistung bedeutsam sind, bereits dann vorliegen kann, wenn nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs einem in der Gesellschafterbezeichnung enthaltenen Doktor-Titel entnehmen, daß ein promovierter Akademiker ein die Gesellschaftsbelange maßgeblich mitbestimmender Gesellschafter sei oder gewesen sei, und daraus herleiten, daß besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten auf dem Fachgebiet des in Frage stehenden Geschäftsbetriebs die Güte der angebotenen Waren oder Dienstleistungen mitbestimmen (BGH aaO. - Doktor-Titel; BGHZ 53, 65, 68 - Doktor-Firma; BGH aaO.. - Dr. S.-Arzneimittel; zur Führung der Bezeichnung "Dipl.-Ing." vgl. BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 86/63, GRUR 1965, 610, 611 = WRP 1965, 329 - Diplom-Ingenieur; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37, Rdn. 38 m.w.N.).

    Es entspricht aber gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die Berechtigung zur Führung einer Bezeichnung endet, wie immer sie erworben sein mag und wielange sie ausgeübt worden sein mag, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt (BGHZ 10, 196, 202 - DUN-Europa; BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 86/63, GRUR 1965, 610, 611 = WRP 1965, 329 - Diplom-Ingenieur).

  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine für den Kaufentschluß des Publikums erhebliche Täuschung über Gesellschaftsverhältnisse und über Umstände, die für die Herstellung der Produkte bedeutsam sind, vorliegen kann, wenn nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs einem in der Firma enthaltenen Doktor-Titel entnehmen, daß ein promovierter Akademiker ein die Gesellschaftsbelange maßgeblich mitbestimmender Gesellschafter sei oder gewesen sei, und daraus herleiten, daß besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten auf dem Fachgebiet des in Frage stehenden Geschäftsbetriebs die Güte der angebotenen Waren mitbestimmten (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1959 II ZR 39/58, GRUR 1959, 375, 376 - Doktortitel; BGHZ 53, 65, 67 f - Doktor-Firma; zum vergleichbaren Problem der Führung der Bezeichnung "Diplom-Ingenieur" vgl. BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 86/63, GRUR 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur; ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 37 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 27.10.2010 - 5 U 91/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Benutzung eines slowakischen Doktortitels durch

    Es ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel durch einen Rechtsanwalt gegen das marktverhaltensregelnde Berufsrecht verstößt (§ 43b BRAO u. § 6 Abs. 1 BORA) und auf Grund der damit verbundenen Irreführung und Wiederholungsgefahr zu einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch führt (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657; BGH NJW 2005, 1770; OLG München NJW-RR 1989, 1439, 1440 f.; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 210 f.; OLG Hamm GRUR-RR 2007, 294, 295 f.; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 74; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rn. 844; vgl. auch zur Wettbewerbswidrigkeit im Falle anderer Berufungsgruppen BGH GRUR 1965, 610, 611; NJW 1989, 1545; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2008, 179; KG NJW-RR 2003, 64, 65 f.).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    § 3 UWG will nicht erst die Irreführung bei Vertragsschluß, sondern schon das täuschende Anlocken des Kunden vor dem Kaufentschluß vermeiden (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1962, 310, 312 - Gründerbildnis; 1963, 203, 205 - Vollreinigung; 1965, 39, 41 - Ahlborn; 1965, 610, 611 - Diplom-Ingenieur).
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