Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,801
BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,801)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1963 - Ib ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,801)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1963 - Ib ZR 132/61 (https://dejure.org/1963,801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WRP 1965, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
    Nach der nunmehr gesicherten Rechtsprechung des erkennenden Senats muß zwar für die Schadenersatzpflicht nach § 1 UWG zu der Kenntnis der Tatumstände in der Regel noch ein besonderes Verschulden hinzukommen und demjenigen, der in Kenntnis der Tatumstände objektiv sittenwidrig gehandelt hat, unter Umständen zugute gehalten werden, daß er sein Verhalten nach Lage der Sache für erlaubt habe halten dürfen, daß er sich also in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden habe (BGH GRUR 1960, 200, 202 - Abitz II; vgl. auch BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
    Es ist zwar nicht zu verkennen, daß für die Klägerin nach Lage der Sache kein zwingender Grund gegeben war, die von der Beklagten beanstandete Handlungsweise sofort einzustellen; ein anderer Kaufmann würde in der gleichen Lage möglicherweise anders gehandelt haben, wie es beispielsweise in dem Falle geschehen ist, den die in GRUR 1957, 278, 279 veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats ("Ev.") zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
    Nach der nunmehr gesicherten Rechtsprechung des erkennenden Senats muß zwar für die Schadenersatzpflicht nach § 1 UWG zu der Kenntnis der Tatumstände in der Regel noch ein besonderes Verschulden hinzukommen und demjenigen, der in Kenntnis der Tatumstände objektiv sittenwidrig gehandelt hat, unter Umständen zugute gehalten werden, daß er sein Verhalten nach Lage der Sache für erlaubt habe halten dürfen, daß er sich also in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden habe (BGH GRUR 1960, 200, 202 - Abitz II; vgl. auch BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß die hiernach objektiv unberechtigte Verwarnung nicht ohne weiteres auch als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, daß hierzu vielmehr besondere Umstände hinzukommen müssen, die ergeben, daß die Beklagte gegen das Anstandegefühl eines verständigen und anständig gesinnten Durchschnittsgewerbetreibenden verstoßen hat (vgl. u.a. BGHZ 15, 356, 364 [BGH 03.12.1954 - I ZR 262/52] - progressive Kundenwerbung).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
    Die dem Tatrichter obliegende Abwägung der von beiden Parteien gesetzten Ursachen und gegebenenfalls des beiderseitigen Verschuldens unterliegen einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz nur insoweit, als es sich darum handelt, ob der Tatrichter gegen die Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungsregeln verstoßen oder ob er die Abwägung aus rechtsirrtümlichen Überlegungen unrichtig vorgenommen hat oder ob wenigstens mit der Möglichkeit des Vorliegens eines solchen Rechtsirrtums zu rechnen ist (s. u.a. BGHZ 3, 46, 52 [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50]; BGH NJW 1952, 1329; BGB-RGRK 11. Aufl. § 254 Anm. 125 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Zum Teil ist die rechtliche Behandlung der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auch weiter damit begründet worden, daß der Verwarnende sich auf ein ihm zustehendes Schutzrecht berufe, über dessen Rechtsbestand und Tragweite er regelmäßig selbst weit besser als der Verwarnte unterrichtet sei (z.B. BGH, Urt. v. 8.2.1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 99 - Kaugummikugeln).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    In der Entscheidung "Kaugummikugeln" (BGH, Urt. v. 8.2.1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 99) wird die rechtliche Sonderbehandlung der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung weiter damit begründet, daß der Verwarnende sich auf ein ihm zustehendes Schutzrecht berufe, über dessen Rechtsbestand und Tragweite er regelmäßig selbst weit besser als der Verwarnte unterrichtet sei.
  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 116/18

    Chickenwings

    aa) Der Schadensersatzanspruch des Verwarnten kann gemäß § 254 BGB auf Grund eines Mitverschuldens gemindert oder ausgeschlossen sein, wenn er voreilig die Produktion oder den Vertrieb einstellt, obwohl er die fehlende Berechtigung der Verwarnung hätte erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 101 - Kaugummikugeln; Urteil vom 19. Januar 1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 337 [juris Rn. 89] = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urteil vom 17. April 1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 743 [juris Rn. 21] = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 4 Rn. 4.181 und § 9 Rn. 1.22; Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 4 Rn. 4/41; Omsels in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 211; MünchKomm.UWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 9 Rn. 112).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist selbst dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 8.2.1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 99 - Kaugummikugeln; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 107/82, GRUR 1985, 571, 573 = WRP 1985, 212 - Feststellungsinteresse; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 843 = WRP 1994, 739 - Suchwort; Köhler in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 166 ff.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 41 Rdn. 75 ff.).
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

    Bei einem solchen durchaus besonnenen Verhalten (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 8. Februar 1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 101 - Kaugummikugeln) kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verwarnung und dem letztlich eingetretenen Schaden nicht verneint werden.
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nämlich eine unberechtigte Abmahnung gegenüber einem (vermeintlichen) allgemeinen Wettbewerbsverstoß - anders als bei Schutzrechtsverwarnungen - in der Regel nicht als anspruchsbegründende Verletzung eines Rechts anzusehen, sondern allenfalls in Ausnahmefällen und unter bestimmten Umständen als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 08.02.1963 - Ib ZR 132/61, WRP 1965, 97, 99 - Kaugummikugeln; Urt. v. 16.04.1969 - I ZR 59-60/67, GRUR 1969, 479, 481 = WRP 1969, 280 - Colle de Cologne).
  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    (a) Ebenso wie das unberechtigte Verlangen, eine Markenanmeldung zurückzunehmen, ist auch die unberechtigte Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes in der Regel nicht als rechtswidrige Verletzung des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebes im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu werten (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln, WRP 1969, 479 Colle de Cologne, GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse I).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 4 U 194/11

    Zur Anfechtung einer Unterlassungserklärung

    Denn danach reicht - anders als bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung - allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl § 12 UWG Rn. 1.67, 1.78a).
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB nicht jedenfalls daran scheitern würde, daß die Rechtswidrigkeit entfällt (vgl. hierzu die in anderem Zusammenhang noch zu erörternden Entscheidungen BGH GRUR 69, 479, 481 Colle de Cologne; WRP 65, 97, 99 Kaugummikugeln).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen beiden älteren Entscheidungen zur unberechtigten Verwarnung (WRP 65, 97 Kaugummikugeln und GRUR 69, 479 Colle de Cologne) diesen rechtlichen Aspekt nicht berührt, weil diese Entscheidungen lediglich § 823 Abs. 1 BGB und § 1 UWG als Grundlagen eines möglichen Schadensersatzanspruches im Auge hatten.

  • BGH, 07.05.1965 - Ib ZR 108/63

    Verwahrungspflichten eines Gastwirts im Rahmen eines Beherbergungsvertrags -

    Die Frage, ob ein mitwirkendes Verschulden gegeben ist, unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung; sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln vorliegen und ob bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachung rechtsirrtümliche Überlegungen angestellt worden sind (BGHZ 20, 290, 293 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54]; BGH VR 1959, 233; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1963 - Ib ZR 132/61 - S. 23).
  • OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12

    Anforderungen an die Form einer Unterlassungserklärung

  • LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06

    Haftung einer Bildagentur

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

  • OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Wohn-/Nutzfläche" in Immobilienanzeigen

  • OLG Dresden, 03.03.1998 - 14 U 1385/97

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Wettbewerbsverstoß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht