Rechtsprechung
BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
"Kleidung wie nach Maß" als unzulässige anlehnende Werbung - Suggestive Wirkung von Schlagworten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1967, 378
- GRUR 1967, 360
- DB 1967, 421
- WRP 1967, 184
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 32/63
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Anbietens von Treibstoff als …
Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64
Denn unabhängig von der Frage, ob die Werbung des Beklagten die wettbewerbliche Stellung seiner Mitbewerber in unzulässiger Weise beeinträchtigt, ist sie mit Rücksicht auf die Allgemeinheit zu beanstanden, weil es gegen die guten wettbewerblichen Sitten im Sinne des § 1 UWG verstößt, das Publikum durch die Verwendung einer Bezeichnung anzulocken, mit der es eine andere und günstigere Vorstellung verbindet, als es der wirklichen Sachlage entspricht (BGH GRUR 1966, 45, 46 - Markenbenzin). - BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60
Betonzusatzmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64
Unabhängig von der Frage, ob für den Beklagten überhaupt ein rechtlich anzuerkennender Anlaß bestanden hat, seine Fertigkleidung mit Maßkleidung zu vergleichen, verstößt die angegriffene Werbung jedenfalls aus dem Grunde gegen § 1 UWG, weil sie sich nicht in den nach den Umständen gebotenen Grenzen sachlicher Erörterung hält (BGH GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel). - BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64
Von einer sachlichen Auseinandersetzung der in Betracht kommenden Eigenschaften der Waren kann nicht die Rede sein, wenn - wie hier - anstelle einer vergleichenden Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Warenarten ganz allgemein die mit der fremden Ware verbundenen Gütevorstellungen angesprochen werden, um diese als Vorspann für die eigenen Absatzzwecke auszubeuten (BGH GRUR 1957, 23 - Bünder Glas).
- BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97
Unternehmenskennzeichnung
Ein derartiges Vorgehen steht nicht mit § 1 UWG in Einklang (…vgl. BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 32/63, GRUR 1966, 45, 46 = WRP 1965, 367 - Markenbenzin; Urt. v. 26.10.1966 - Ib ZR 126/64, GRUR 1967, 360, 362 = WRP 1967, 184 - Maßkleidung;… Urt. v. 29.6.1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754, 755 f. = WRP 1989, 794 - Markenqualität). - BGH, 29.06.1989 - I ZR 88/87
Markenqualität
Mit § 1 UWG stünde das nicht in Einklang (…BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 32/63, GRUR 1966, 45, 46 = WRP 1965, 367, 368 - Markenbenzin; Urt. v. 26.10.1966 - Ib ZR 126/64, GRUR 1967, 360, 362 = WRP 1967, 184, 186 - Maßkleidung; OLG Hamm GRUR 1968, 318, 319 - Markenqualität). - BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80
Zulässigkeit der Werbung für Backhilfsmittel, die sich an die Fachkreise der …
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.10.1966 (GRUR 1967, 360 = WRP 1967, 184 - Maßkleidung -) entschieden, daß es unabhängig von der Gefahr einer Täuschung wettbewerbswidrig sein kann, wenn Vorstellungen des Verkehrs von der besonders hohen Qualität eines Erzeugnisses in der Werbung für ein eigenes, diesen Qualitätserwartungen insgesamt nicht entsprechendes Produkt dadurch ausgenutzt werden, daß das eigene Erzeugnis unmittelbar in gleichstellend-vergleichende Beziehung zu dem anerkannt hochwertigen Konkurrenzprodukt gesetzt wird.