Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,416
BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66 (https://dejure.org/1967,416)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1967 - Ib ZR 20/66 (https://dejure.org/1967,416)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1967 - Ib ZR 20/66 (https://dejure.org/1967,416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender - Bestimmung der Höhe des Streitwertes - Innehaben eines eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs - Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2402
  • MDR 1967, 987
  • GRUR 1968, 106
  • WRP 1967, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
    Vielmehr gewährt das Gesetz ihnen in § 13 Abs. 1 UWG einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und ein eigenes Klagerecht, unabhängig davon, ob und welche ihrer Mitglieder betroffen sind und ob ihre Mitglieder auch persönlich an einem Einschreiten interessiert sind, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben der Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; 1938, 32 - Haferschleim; BGHZ 41, 314, 317 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; vgl. auch GRUR 1960, 379 - Zentrale).
  • BGH, 05.01.1960 - I ZR 100/58
    Auszug aus BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
    Vielmehr gewährt das Gesetz ihnen in § 13 Abs. 1 UWG einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und ein eigenes Klagerecht, unabhängig davon, ob und welche ihrer Mitglieder betroffen sind und ob ihre Mitglieder auch persönlich an einem Einschreiten interessiert sind, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben der Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; 1938, 32 - Haferschleim; BGHZ 41, 314, 317 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; vgl. auch GRUR 1960, 379 - Zentrale).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

    Auszug aus BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
    Vielmehr gewährt das Gesetz ihnen in § 13 Abs. 1 UWG einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und ein eigenes Klagerecht, unabhängig davon, ob und welche ihrer Mitglieder betroffen sind und ob ihre Mitglieder auch persönlich an einem Einschreiten interessiert sind, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben der Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; 1938, 32 - Haferschleim; BGHZ 41, 314, 317 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; vgl. auch GRUR 1960, 379 - Zentrale).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1966 - 2 W 88/65
    Auszug aus BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
    Handelt es sich jedoch wie im Streitfall um gemeinnützige Verbände, wie z.B. Vereine zur Förderung des lauteren Wettbewerbs, die keine eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen verfolgen und denen vielfach Gewerbetreibende verschiedener Branchen angehören, dann wollen Hillach, Gerold, Baumbach/Hefermehl und insbesondere das OLG Düsseldorf (NJW 1966, 987) von dieser Art der Streitwertberechnung abweichen.
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66
    Vielmehr gewährt das Gesetz ihnen in § 13 Abs. 1 UWG einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und ein eigenes Klagerecht, unabhängig davon, ob und welche ihrer Mitglieder betroffen sind und ob ihre Mitglieder auch persönlich an einem Einschreiten interessiert sind, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben der Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1957, 606 - Heilmittelvertrieb; 1938, 32 - Haferschleim; BGHZ 41, 314, 317 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; vgl. auch GRUR 1960, 379 - Zentrale).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Solchen Verbänden gewährt das Gesetz bei Wettbewerbsverstößen unabhängig von den Interessen der Mitglieder einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und insoweit ein eigenes Klagerecht, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben des Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio m.w.N.; 1968, 95, 97 - Büchereinachlaß).
  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Maßgeblich für die Streitwertschätzung gemäß § 3 ZPO ist bei einer auf Unterlassung einer irreführenden Werbung gestützten Klage das Interesse, das der Kläger - bzw. seine Mitglieder und die Allgemeinheit, deren Interesse er wahrnimmt - an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße hat bzw. haben (vgl. im einzelnen BGH GRUR 1968, 106, 107 Ratio Markt).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Dagegen sollte bei Interessenverbänden (Fachverbänden) auf die Summe aller Interessen seiner Mitglieder abgestellt werden, wobei sich der Streitwert gegebenenfalls noch erhöhen sollte, wenn durch die Rechtsverfolgung auch die Belange von Nichtmitgliedern wahrgenommen wurden (BGH, Beschl. v. 5.7.1967 - Ib ZR 20/66, GRUR 1968, 106, 107 = WRP 1967, 405 - Ratio-Markt I; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.5.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748, 749 = WRP 1977, 568 - Kaffeeverlosung II; Beschl. v. 26.4.1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme).
  • LG Köln, 26.09.2006 - 18 O 140/05

    Testamentsvollstreckervergütung

    Vielmehr ist anerkannt und zutreffend, auf den vollen Bruttonachlass als Bezugsgröße für die Vergütungsberechnung in Prozentsätzen abzustellen, sofern - wie hier - die Abwicklung aller Verbindlichkeiten zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehört, weil gerade die Schuldenregulierung zeitlich und inhaltlich aufwändig ist und sonst ein Testamentsvollstrecker bei Überschuldung eines Nachlasses u.U. keinerlei Vergütung erhielte (vgl. BGH Urteil v. 26.6. 1967, III ZR 95/65 in NJW 1967, 2402; MünchKomm/Zimmermann BGB 4. Aufl., § 2221 Rz. 8; Palandt/Edenhofer BGB 64. Aufl., § 2221 Rz. 5 und 10; Tiling, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers in ZEV 1998, 331 m.w.N. in Fn. 4; Reimann, Die Testamentsvollstreckervergütung nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins in DNotZ 2001, 344, 348.).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1288 - Vorausbezahlte Telefongespräche II Tz. 4 m. w. N.).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Maßgebend waren dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1967 (GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt) für die Bewertung von Unterlassungsklagen dargelegt hat, die von Vereinen zur Förderung des lauteren Wettbewerbs, die keine eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen verfolgen, erhoben werden.
  • OLG Stuttgart, 10.09.1997 - 2 W 89/96

    Streitwert für die Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes;

    Bei Klagen des nach § 13 Abs. 2 Klagebefugten ist zu berücksichtigen, dass die Klagebefugnis im Allgemeininteresse verliehen ist; wird er satzungsmäßig tätig, ist bei Unterlassungsklagen nur dieses Allgemeininteresse (BGH GRUR 77, 748, 749-Kaffee-Verlosung II; OLG Karlsruhe B. v. 16.10.1996-6W 121196), das Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung des bekämpften Zustandes maßgebend (BGH GRUR 68, 106, 107 - Ratio-Markt).

    Das Individualinteresse eines Wettbewerbers ist jedoch dann maßgeblich, wenn der Verband im Einzelfall das konkrete Interesse eines Dritten wahrnimmt (BGH GRUR 68, 106, 107 - RatioMarkt; Piper a.a.O. 13), wofür eine Kostenzusage spricht (Piper a.a.O. 13).

  • BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der

    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).
  • LG Bonn, 23.09.2015 - 1 O 206/14

    World Conference Center Bonn

  • OLG Köln, 02.05.2007 - 2 U 126/06

    Zur Vergütung des Testamentsvollstreckers

  • OLG Saarbrücken, 11.08.2016 - 1 W 28/16

    Vergleich über eine urheberrechtliche Schadensersatzklage: Geschäftswert des

  • OLG Naumburg, 12.09.1996 - 2 W 14/96

    Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Antrag auf

  • OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines

  • OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05

    Kostenentscheidung und Streitwertbemessung in Wettbewerbssache - Klageanlass;

  • LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17

    Kostentragungspflicht

  • OLG München, 17.01.2018 - 29 W 1623/17

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage bei Verbraucherverbänden

  • OLG München, 06.12.2021 - 29 W 1401/21

    Streitwertbemessung angesichts geringer Umsatzzahlen beim Vertrieb von

  • OLG Oldenburg, 10.12.1998 - 1 U 126/98

    Streitwert, Regelstreitwert, Verbandsklage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht