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   BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62   

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BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62 (https://dejure.org/1964,361)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1964 - Ib ZR 177/62 (https://dejure.org/1964,361)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 (https://dejure.org/1964,361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 490
  • WRP 1967, 444
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob dem Zeichenverletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seiner Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, oder ob das Interesse des Inhabers des verletzten Zeichens an dessen ungestörtem Gebrauch den Vorrang verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1960, 183 - Kosakenkaffee; GRUR 1963, 478 - Bleiarbeiter).

    Bei der Interessenabwägung ist namentlich von Bedeutung, ob der Zeichenverletzer gutgläubig war oder ob er seine Kennzeichnung in Kenntnis des verletzten Zeichens benutzt oder, was dem gleichstände, ob er es versäumt hat, sich mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt über das Bestehen etwaiger Gegenrechte zu unterrichten (BGH GRUR 1960, 183, 185 - Kosaken-Kaffee).

    Allerdings könnte der Verwirkungseinwand trotz der Fahrlässigkeit auf Seiten der Beklagten durchgreifen, wenn die Klägerin die Geltendmachung ihrer Rechte in solchem Maße verzögert hätte, daß auch dem fahrlässigen Benutzer einer mit ihrem Solchen verwechselbaren Kennzeichnung die Einstellung des Kennzeichengebrauchs nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden könnte (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee).

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob dem Zeichenverletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seiner Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, oder ob das Interesse des Inhabers des verletzten Zeichens an dessen ungestörtem Gebrauch den Vorrang verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1960, 183 - Kosakenkaffee; GRUR 1963, 478 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Der Umstand, daß die Beklagten mit dem Gebrauch ihrer Kennzeichnung schon kurze Zeit vor der Anmeldung des Zeichens der Klägerin begonnen hatten, ist für sich allein betrachtet ohne rechtliche Bedeutung, weil im Warenzeichenrecht die bloße Vorbenutzung dem Benutzer kein Recht gegenüber einem später eingetragenen Zeichen gewährt und ein durch sie etwa erlangter Besitzstand gegenüber dem Recht aus dem eingetragenen Zeichen grundsätzlich nur geschützt werden kann, wenn er zu einem Ausstattungsrecht im Sinne des § 25 WZG erstarkt ist, welches die Beklagten weder für den damaligen noch für einen späteren Zeitpunkt für sich in Anspruch nehmen (BGH GRUR 1961, 413 - Dolex m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 03.01.1961 - I ZR 118/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Im übrigen würde der Umstand allein, daß die Beklagten die Kennzeichnung mit dem Pudel erkennbar zu einem Hauptzeichen ihres Unternehmens ausbauen wollten, gegenüber einem Wettbewerber, der ein gleiches Zeichen anmeldete, ohne weiteres nicht einmal im Falle der Nachahmung, der indessen nicht vorliegt, den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens rechtfertigen (BGH GRUR 1961, 244, 246 - "natürlich in Revue").
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59

    Mon Chéri II

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Dagegen war die schon vor der mündlichen Revisionsverhandlung abgelaufene Aufbrauchsfrist, die das Berufungsgericht den Beklagten hinsichtlich des Unterlassungs- und Beseitigungsgebots bewilligt hat, auf den Antrag der Revision neu zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 491 - MHZ; GRUR 1960, 563, 567 - Alterswerbung/Sekt - GRUR 1961, 283, 284 - Mon Chérie II).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Dagegen war die schon vor der mündlichen Revisionsverhandlung abgelaufene Aufbrauchsfrist, die das Berufungsgericht den Beklagten hinsichtlich des Unterlassungs- und Beseitigungsgebots bewilligt hat, auf den Antrag der Revision neu zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 491 - MHZ; GRUR 1960, 563, 567 - Alterswerbung/Sekt - GRUR 1961, 283, 284 - Mon Chérie II).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob dem Zeichenverletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seiner Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, oder ob das Interesse des Inhabers des verletzten Zeichens an dessen ungestörtem Gebrauch den Vorrang verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1960, 183 - Kosakenkaffee; GRUR 1963, 478 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 26.04.1957 - I ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Dagegen war die schon vor der mündlichen Revisionsverhandlung abgelaufene Aufbrauchsfrist, die das Berufungsgericht den Beklagten hinsichtlich des Unterlassungs- und Beseitigungsgebots bewilligt hat, auf den Antrag der Revision neu zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 491 - MHZ; GRUR 1960, 563, 567 - Alterswerbung/Sekt - GRUR 1961, 283, 284 - Mon Chérie II).
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
    Wenn in der späteren Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in GRUR 1962, 522 (Ribana) beiläufig bemerkt wird, die damalige Zeicheninhaberin hätte sich nach einer billigenswerten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG MuW XXVI, 287 - Pfarrer Kneipp; XXX, 567 - Brinkmann's Stolz) dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ausgesetzt gesehen, falls sie ihre Zeichenanmeldung in Kenntnis der Vorbenutzung der von ihr bekämpften, nicht eingetragenen Kennzeichnung vorgenommen hätte, so war damit nicht zum Ausdruck gebracht, daß in Abweichung von den für diesen Einwand in der Dolex-Entscheidung a.a.O. aufgestellten Voraussetzungen hinfort nur auf die Kenntnis des Zeicheninhabers schlechthin abgestellt werden sollte.
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Bei den bislang entschiedenen Fallgestaltungen stellte sich die Frage des Mißbrauchs des formalen Zeichenrechts zumeist im Blick auf ein sittenwidriges Handeln beim Erwerb des Zeichenrechts (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 8.7.1964 - Ib ZR 177/62, GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen).
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist es hierfür zwar nicht erforderlich, dass der Schuldner von dem Bestehen des Rechts weiß (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 1964, Ib ZR 177/62, WRP 1967, 444, 449; MünchKomm-BGB/Roth, 4. Aufl., Bd. 2 a, § 242 Rdn. 297).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, daß ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben (BGH, Urt. v. 24.2.1961 - I ZR 15/60, GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; Urt. v. 8.7.1964 - Ib ZR 177/62, GRUR 1967, 490, 491 = WRP 1967, 444 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - MODESS; BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 125/75, GRUR 1980, 110, 111 = WRP 1980, 74 - TORCH, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16

    La Sepia - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche

    Bei den zunächst entschiedenen Fallgestaltungen stellte sich die Frage des Missbrauchs des formalen Zeichenrechts zumeist im Blick auf ein sittenwidriges Handeln beim Erwerb des Zeichenrechts (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen).
  • OLG Köln, 23.07.1993 - 6 U 208/92
    Die Geltendmachung von Verbotsrechten aus einem eingetragenen Zeichen kann zwar aus Gründen des dem formalen Zeichenrecht übergeordneten Wettbewerbsrechts unzulässig sein, wenn der Zeicheninhaber schon durch den Erwerb des Zeichens gegen die guten kaufmännischen Sitten verstoßen hat (§ 1 UWG, § 826 BGB) und die Ausnutzung der formalen Rechtsstellung, die dem Zeicheninhaber durch die Eintragung des Zeichens verliehen worden ist, als Rechtsmißbrauch anzusehen ist (BGH GRUR 1967, 490, 491 - "P.").

    Ein solches rechtsmißbräuchliches Verhalten läge dann vor, wenn die Klägerin ohne hinreichenden Grund die Anmeldung ihrer Warenzeichen in Kenntnis des Umstands bewirkt hätte, daß die Beklagte als Mitbewerberin für die gleiche, jedoch nicht eingetragene Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand erworben hat (BGH GRUR 1961, 413, 416 - "D."; BGH GRUR 1967, 490, 492 - "P.").

    Der Versuch der Klägerin allein, ihrerseits der Herstellerfirma oder der Beklagten zuvorzukommen, um die von ihr in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Kennzeichnungen sicherzustellen und ihren Geschäftsbetrieb fortführen zu können, stellt einen wettbewerbsrechtlich zu respektierenden Beweggrund dar, so daß in der Anmeldung der streitgegenständlichen Warenzeichen auch nicht der Versuch einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Beklagten gesehen werden kann (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 491 - "P.").

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

    Der Klage aus Markenrecht kann anerkanntermaßen als Rechtsmissbrauchseinwand entgegengehalten werden, dass der Kläger die ihm durch das Markenrecht gewährte Rechtsstellung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise missbraucht (vgl. BGH, GRUR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19 Rdnr. 99 ff., § 50 MarkenG Rdnr. 1, § 55 Rdnr. 33).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Markenanmeldung nicht schon deshalb sittenwidrig ist, weil ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland bereits für gleiche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben, und die Anmeldung in Kenntnis dieser Vorbenutzung erfolgt (vgl. BGH, GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; GRUR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - Modess; GRUR 1980, 110, 111 - Torch; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 50 Rdnr. 12).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Für das Umstandsmoment bei der Verwirkung eines Rechts ist dagegen nicht Voraussetzung, sich der Existenz des Rechts bewusst zu sein (vgl., bezogen auf den Schuldner, BGH 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - WRP 1967, 444, 449; 17. Februar 2006 - V ZR 236/03 - FamRZ 2006, 698).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Als solche Umstände hat es die Rechtsprechung insbesondere angesehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Warenzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen; 1967, 298, 301 f - Modess; 1980, 110, 112 - Torch).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 186/02

    Löschungsverfahren für eine Arzneimittelmarke: Rechtserhaltende Markenbenutzung

    Zwar ist anerkannt, dass die Sperre durch Zeichenerwerb gegenüber einer im Inland nicht als Marke geschützten Bezeichnung (vgl. BGH, GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen), einer nur im Ausland bekannten und geschützten Marke (vgl. BGH, GRUR 1980, 110, 111 - Torch) oder eines im Inland wegen Nichtbenutzung löschungsreifen Zeichens (vgl. BGH GRUR 1995, 117 - NEUTREX) trotz des Fehlens eines Vorbenutzungsrechts im Markenrecht ausnahmsweise sittenwidrig im Wettbewerb sein kann.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Die bloße Kenntnis der Vorbenutzung dieser Kennzeichnung genügt danach jedoch noch nicht, um die Anmeldung unlauter erscheinen zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn das angemeldete Zeichen seinerseits noch nicht verwendet worden war (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; BGH vom 8. Juli 1964 - Ib ZR 177/62 - Pudelzeichen; vgl. auch BGH vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 9/63 - Oigee); vielmehr muß auf Seiten des Anmelders das Bewußtsein hinzukommen, daß der Vorbenutzer sich durch die Benutzung einen wertvollen Besitzstand verschafft hat; wird alsdann die Anmeldung ohne hinreichenden sonstigen Grund vorgenommen, so wird sie vielfach keinen anderen Zweck als den erkennen lassen, diesen Besitzstand des Vorbenutzers für den Anmelder auszunutzen oder sogar, ihm dem Vorbenutzer zu entziehen; eine Anmeldung, der allein dieses Bestreben zugrunde liegt, bedeutet einen Mißbrauch formal-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und widerstreitet den kaufmännischen guten Sitten (vgl. BGH vom 8. Juli 1964 - Pudelzeichen).
  • OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02

    Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung

  • OLG Köln, 18.04.1997 - 6 U 91/95

    Erschöpfung von Markenrechten; Auftragsproduktion

  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 6 U 186/02

    Keine Bösgläubigkeit bei Marken-Löschungsklage

  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00

    Rechtmäßigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 9/63

    Rechtsmittel

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