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   BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66   

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BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,185)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1968 - I ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,185)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1968 - I ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 41
  • NJW 1969, 46
  • MDR 1969, 118
  • GRUR 1969, 186
  • BB 1968, 1450
  • WRP 1969, 108
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Die Revision der Klägerin entnimmt der angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und insbesondere dessen weiterer Entscheidung BGHZ 44, 288 = GRUH 1966, 503 - Apfelmadonna - einen ausnahmslos gültigen Grundsatz, der für alle Branchen und alle Formen der unmittelbaren Ausnutzung fremder Arbeitsergebnisse zu gelten habe.

    Entgegen der Meinung der Revision ist dem Urteil des erkennenden Senats BGHZ 44, 288 - Apfelmadonna - nichts Gegenteiliges zu entnehmen, denn dort wurde der geltend gemachte Wettbewerbsverstoß schon deshalb verneint, weil der Beklagte eine eigene Leistung erbracht hatte.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    So wäre Z.B. der Fall Figaros Hochzeit (GRUR 1960, 614) nicht anders zu entscheiden gewesen, wenn statt der nie geschützt gewesenen Mozartoper eine eben erst gemeinfrei gewordene Oper von Verdi aufgeführt worden wäre.

    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlicher Weise bei der unmittelbaren Übernahme fremder Musikdarbietungen darauf abgestellt, ob dadurch die Erwerbsaussichten der ausübenden Künstler gemindert werden (GRUR 1960, 614, 617 li. Sp.; 1960, 627, 630 re. Sp.), und bei der Nachahmung industrieller Erzeugnisse darauf, ob die Art der unmittelbaren Leistungsübernahme zu einem Wettbewerbsvorsprung des Übernehmenden führt, dessen Anerkennung dem Erbringer der ersten Leistung jeden Anreiz zur Initiative nehmen müßte (GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Insoweit liege der Sachverhalt anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen die unmittelbare Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses als Wettbewerbsverstoß erachtet worden sei (BGHZ 28, 387 9 396 - Nelkenstecklinge; BGHZ 30, 20 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] - Opernaufführungen; BGHZ 37, 1, 18 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki; BGHZ 39, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Kabarettvorstellungen).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlicher Weise bei der unmittelbaren Übernahme fremder Musikdarbietungen darauf abgestellt, ob dadurch die Erwerbsaussichten der ausübenden Künstler gemindert werden (GRUR 1960, 614, 617 li. Sp.; 1960, 627, 630 re. Sp.), und bei der Nachahmung industrieller Erzeugnisse darauf, ob die Art der unmittelbaren Leistungsübernahme zu einem Wettbewerbsvorsprung des Übernehmenden führt, dessen Anerkennung dem Erbringer der ersten Leistung jeden Anreiz zur Initiative nehmen müßte (GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Insoweit liege der Sachverhalt anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen die unmittelbare Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses als Wettbewerbsverstoß erachtet worden sei (BGHZ 28, 387 9 396 - Nelkenstecklinge; BGHZ 30, 20 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] - Opernaufführungen; BGHZ 37, 1, 18 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki; BGHZ 39, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Kabarettvorstellungen).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Insoweit liege der Sachverhalt anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen die unmittelbare Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses als Wettbewerbsverstoß erachtet worden sei (BGHZ 28, 387 9 396 - Nelkenstecklinge; BGHZ 30, 20 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] - Opernaufführungen; BGHZ 37, 1, 18 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki; BGHZ 39, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Kabarettvorstellungen).
  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Insoweit liege der Sachverhalt anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen die unmittelbare Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses als Wettbewerbsverstoß erachtet worden sei (BGHZ 28, 387 9 396 - Nelkenstecklinge; BGHZ 30, 20 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] - Opernaufführungen; BGHZ 37, 1, 18 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Aki; BGHZ 39, 356 [BGH 24.05.1963 - Ib ZR 62/62] - Kabarettvorstellungen).
  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlicher Weise bei der unmittelbaren Übernahme fremder Musikdarbietungen darauf abgestellt, ob dadurch die Erwerbsaussichten der ausübenden Künstler gemindert werden (GRUR 1960, 614, 617 li. Sp.; 1960, 627, 630 re. Sp.), und bei der Nachahmung industrieller Erzeugnisse darauf, ob die Art der unmittelbaren Leistungsübernahme zu einem Wettbewerbsvorsprung des Übernehmenden führt, dessen Anerkennung dem Erbringer der ersten Leistung jeden Anreiz zur Initiative nehmen müßte (GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • RG, 07.04.1910 - VI 344/09

    Vervielfältigung künstlerischer Vorträge.

    Auszug aus BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
    In der Frage, unter welchen Gesichtspunkten die unmittelbare Leistungsübernahme einen Wettbewerbsverstoß darstellt, folgt der erkennende Senat im wesentlichen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 73, 294, 297 Schallplatten; GRUR 1927, 132 - Puppen), das in der letztgenannten Entscheidung als maßgebend herausgestellt hat, ob die Aneignung des fremden Arbeitsergebnisses zum Schaden dessen geschieht, dem "billigerweise die Früchte davon zukommen müßten".
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz auch in Relation zu den gewerblichen Schutzrechten zu sehen und deshalb nicht ohne weiteres schrankenlos zuzubilligen sei (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1968 - I ZR 52/66, GRUR 1969, 186, 188 f. = WRP 1969, 108 - Reprint; Urt. v. 6.2.1986 - I ZR 98/84, GRUR 1986, 895, 896 = WRP 1986, 541 - Notenstichbilder).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Die Anlehnung an eine Gestaltungsform ohne Eingriff in ein bestehendes Sonderrecht ist jedoch regelmäßig nur dann als Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbswidrig, wenn über die Nachahmung hinaus unlautere Begleitumstände hinzutreten (st. Rspr., vgl. BGHZ 51, 41, 46 ff - Reprint; zuletzt BGH, Urt. v. 27.1. 1983 - I ZR 177/80 = GRUR 1983, 377, 378 f - Brombeermuster).
  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84

    "Notenstichbilder"; Urheberrechtsfähigkeit von Noten gemeinfreier Musikwerke

    Da die betreffenden Musikwerke inzwischen gemeinfrei sind und auch für die Notenstichbilder kein Sonderrechtsschutz geltend gemacht wird, ist die fotomechanische Übernahme der Notenbilder nur dann als eine wettbewerbswidrige Ausnutzung fremder Leistung anzusehen, wenn unlauterkeitsbegründende Umstände hinzutreten (BGHZ 51, 41, 45 ff. - Reprint; BGH, Urt. v. 17.9.1971 - I ZR 142/69 = GRUR 1972, 127 f. - Formulare).

    Angesichts dieser gesetzlichen Entscheidungen erscheint es trotz der Besonderheiten des Musikverlagswesens nicht gerechtfertigt, bei dem dort allein in Betracht kommenden ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutz den Zeitraum für die ungestörte Auswertung von Notendrucken auf mehr als 50 Jahre und damit auf über die doppelte Frist auszudehnen (vgl. BGHZ 51, 41, 48 f. - Reprint).

    Die Tatsache, daß der fotomechanische Nachdruck eine unmittelbare Ausnutzung des fremden Leistungsergebnisses ohne eigene nachschaffende Arbeit darstellt, reicht für sich allein nicht aus, um die Leistungsübernahme als unlauter erscheinen zu lassen (BGHZ 51, 41, 45 f. - Reprint).

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Eine differenzierte Feststellung der gegebenen Art und Weise der Übernahme einer fremden Leistung erweist sich aber deshalb als erforderlich, weil bei der unmittelbaren Leistungsübernahme an das Vorliegen besonderer Umstände, die das Vorgehen wettbewerbswidrig machen, geringere, bei einer nachschaffenden Übernahme, die unter Einsatz einer eigenen Leistung einen weiteren Abstand vom übernommenen Leistungsergebnis einhält, aber höhere Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 51, 41, 45 f. - Reprint; Urt. v. 19.6.1974 - I ZR 20/73, WRP 19976, 370, 371 - Ovalpuderdose Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119 - Modeschmuck;.
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 1 U 193/04

    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Werbung mit "Tiefpreis-Garantie" für Einbauküchen

    Sein Verhalten ist wegen der Art seines Vorgehens zwar nicht schlechthin wettbewerbswidrig, wohl aber dann, wenn er sich ohne sachlich anzuerkennenden Grund ein fremdes schutzwürdiges Leistungsergebnis aneignet, dessen Früchte dem Erbringer dieser Leistung weder aufgrund eines Sonderrechts, noch auf andere Weise zugeflossen sind (im Einzelnen: Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1, Rdnr. 495 f.; BGHZ 51, 41, 46; BGH-GR 27, 132 ).

    Es ist anerkannt, dass für die Fälle der unmittelbaren Übernahme einer fremden Leistung dem Merkmal der wettbewerblichen Eigenart keine zwingende Bedeutung zukommt bzw. an dessen Feststellung lediglich geringere Anforderungen zu stellen sind (Köhler/Pieper, a.a.O., § 1 Rz. 604; BGH GRUR 69, 186, 188; BGH GRUR 79, 119, 120).

  • LG Münster, 30.10.2019 - 21 O 76/17
    Die sog. "identische Nachahmung" liegt nur vor, wenn die fremde Leistung unverändert übernommen wurde (BGH GRUR 1969, 186; 1999, 923).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 5/97

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 23.11.1973 - I ZR 59/72

    Begriff des sachverständigen Zeugen

    Als zu weit gehend erscheint indessen, wenn das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf Reimer (Festschrift für Wendel S. 104 ff und Ulmer/Reimer III S. 215) und gegen BGH GRUR 1969, 186, 188 - Reprint zum Ausdruck bringen will, eine Leistungsübernahme sei grundsätzlich oder auch nur in der Regel sittenwidrig, wenn sie ohne eigene nachschaffende Leistung erfolge.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 211/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 210/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
  • BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69

    Formulare

  • OLG Bamberg, 27.09.2000 - 3 W 89/00

    Zustellungsbevollmächtigung des vorgerichtlich tätigen Verfahrensbevollmächtigten

  • LG Köln, 03.02.2004 - 33 O 356/03

    Zulässigkeit der Kombination des Multimedia-Portals "U Vision" mit

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 6 U 47/01
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 67/71

    Zurückweisung einer Revision - Wettbewerbswidrige Aneignung fremder

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