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   BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69   

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BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69 (https://dejure.org/1971,1767)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1971 - I ZR 101/69 (https://dejure.org/1971,1767)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1971 - I ZR 101/69 (https://dejure.org/1971,1767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen Warenzeichens (Nr. 468984) - Besondere graphische Gestaltung durch Verwendung eines schwarzen Querbalkens mit dem Namenszug in weißer Negativschrift - Anmeldung der angegriffenen Warenzeichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 555
  • GRUR 1971, 305
  • WRP 1971, 320
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Beteiligte Verkehrskreise sind die Kreise, an die sich das Kennzeichnungsmittel mit seiner Herkunftshinweisfunktion im geschäftlichen Verkehr wendet; das sind bei Gegenständen und Waren des täglichen Bedarfs, um die es sich hier handelt, grundsätzlich in erster Linie die Abnehmer (BGHZ 30, 357, 369 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier).

    Ben bei einer solchen üblichen graphischen Gestaltungsform notwendig strengen Anforderungen an den Nachweis der Verkehrsgeltung und der dabei erforderlichen Berücksichtigung des Freihaltebedürfnisses der Mitbewerber an dem allgemein üblichen graphischen Formenschatz (vgl. BGHZ 30, 357, 371 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier) wird dadurch nicht genügt.

    Denn, wie der Bundesgerichtshof für sprachübliche Beschaffenheits- und Bestimmungsangaben wiederholt betont hat, sind die Anforderungen an die Tauglichkeit und den Umfang des dem Nachweis der Verkehrsgeltung dienenden Beweismaterials um so größer, je weniger Kennzeichnungskraft im Sinne einer Herkunftsbezeichnung die betreffende Angabe von Haus aus besitzt (vgl. BGHZ 21, 182, 193 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; 30, 357, 363, 364 - Nährbier).

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Auf ihre Revision ist das Berufungsurteil vom erkennenden Senat aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden (Urt. v. 14. April 1965 - Ib ZR 92/63, GrRÜR 66, 30 - Konservenzeichen).

    Denn auf die genaue Kenntnis des fraglichen Unternehmens kommt es nicht entscheidend an, sofern nur der Verkehr aus der graphischen Gestaltung einen Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen entnimmt (so bereits das I. Revisionsurteil im vorliegenden Rechtsstreit: BGH GRUR 66, 30, 32 - Konservenzeichen; vgl. ferner BGHZ 16, 82, 91 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 34, 299, 305 - Almglocke).

    Dabei ist in solchen Fällen, in denen - wie hier - nur für einen Bestandteil der tatsächlich benutzten Herkunftskennzeichnung eine Verkehrsgeltung beansprucht wird, eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich, ob dieser Bestandteil, der dem Verkehr in dieser Alleinstellung bislang niemals begegnet ist, tatsächlich unabhängig vom übrigen Zeicheninhalt (hier: unabhängig von dem kennzeichnenden Firmennamen "B.") als individuelles Herkunftskennzeichen angesehen wird (vgl. bereits das I. Revisionsurteil im vorliegenden Rechtsstreit: BGH GRUR 66, 30, 32 - Konservenzeichen; ferner zuletzt BGHZ 52, 273, 280, 281 [BGH 13.05.1969 - I ZB 3/66] - Streifenmuster).

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Allenfalls das so dargestellte Wort wird als individuelle Herkunftsbezeichnung verstanden, dagegen regelmäßig nicht das bloße graphische Darstellungsmittel unabhängig von dem Wort (vgl. BGHZ 14, 15, 23 [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] -Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 253 - Polymer).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Denn, wie der Bundesgerichtshof für sprachübliche Beschaffenheits- und Bestimmungsangaben wiederholt betont hat, sind die Anforderungen an die Tauglichkeit und den Umfang des dem Nachweis der Verkehrsgeltung dienenden Beweismaterials um so größer, je weniger Kennzeichnungskraft im Sinne einer Herkunftsbezeichnung die betreffende Angabe von Haus aus besitzt (vgl. BGHZ 21, 182, 193 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; 30, 357, 363, 364 - Nährbier).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Demgegenüber beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 30. April 1969 (GRUR 69, 683, 685 - Isolierte Hand).
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Dabei ist in solchen Fällen, in denen - wie hier - nur für einen Bestandteil der tatsächlich benutzten Herkunftskennzeichnung eine Verkehrsgeltung beansprucht wird, eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich, ob dieser Bestandteil, der dem Verkehr in dieser Alleinstellung bislang niemals begegnet ist, tatsächlich unabhängig vom übrigen Zeicheninhalt (hier: unabhängig von dem kennzeichnenden Firmennamen "B.") als individuelles Herkunftskennzeichen angesehen wird (vgl. bereits das I. Revisionsurteil im vorliegenden Rechtsstreit: BGH GRUR 66, 30, 32 - Konservenzeichen; ferner zuletzt BGHZ 52, 273, 280, 281 [BGH 13.05.1969 - I ZB 3/66] - Streifenmuster).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Soweit die Klägerin darüber hinaus schlechthin ein Verbot jeder Balkengestaltung anstrebt und sich insoweit auf den Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht als dem für ihre Verkehrsgeltung maßgebenden Zeitpunkt beruft, fehlt es an ausreichenden Darlegungen für eine Begehungsgefahr für Verletzungshandlungen, die über die angegriffenen konkreten Verletzungsformen hinausgehen (vgl. BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina Urkölsch; 5, 189, 193 - Zwilling).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Soweit die Klägerin darüber hinaus schlechthin ein Verbot jeder Balkengestaltung anstrebt und sich insoweit auf den Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht als dem für ihre Verkehrsgeltung maßgebenden Zeitpunkt beruft, fehlt es an ausreichenden Darlegungen für eine Begehungsgefahr für Verletzungshandlungen, die über die angegriffenen konkreten Verletzungsformen hinausgehen (vgl. BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina Urkölsch; 5, 189, 193 - Zwilling).
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Denn auf die genaue Kenntnis des fraglichen Unternehmens kommt es nicht entscheidend an, sofern nur der Verkehr aus der graphischen Gestaltung einen Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen entnimmt (so bereits das I. Revisionsurteil im vorliegenden Rechtsstreit: BGH GRUR 66, 30, 32 - Konservenzeichen; vgl. ferner BGHZ 16, 82, 91 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; 34, 299, 305 - Almglocke).
  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69
    Wie die Revision nicht verkennt, erfordert der selbständige Warenzeichenschutz für die besondere graphische Ausgestaltung des schwarzen Querbalkens mit dem Namenszug in weißer Negativschrift - unabhängig von dem Namen "B." - als Bestandteil des Warenzeichens Nr. 468 984 der Klägerin eine hierfür erlangte Verkehrsgeltung dahingehend, daß diese besondere graphische Gestaltung bereits für sich allein und unabhängig von dem Namen "B." bei einem nicht unerheblichen Teil der Verkehrskreise eine kennzeichnungsmäßige Herkunftsvorstellung und Unterscheidungsfunktion auslöst und damit als Hinweis für die Warenherkunft aus einem bestimmten Betrieb dient (vgl. BGH GRUR 55, 421, 422 - Forellenzeichen; 62, 522, 524 - Ribana).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener).
  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04

    Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts

    (BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen; Baumbach/Hefermehl-Köhler, 23. Aufl. 2004, § 4 UWG Rn. 9.68; Harte/Hennig-Sambuc, 2004, § 4 Nr. 9 Rn. 15).
  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Jedenfalls als grundsätzlich interessierter Teil, der zukünftig jederzeit auch die Nutzung von Internet-Plattformen zum Kauf von Büchern aufnehmen kann und so auch umworben wird (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen; Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 428), zählen sie zu den zu berücksichtigenden Abnehmern, zumal sich die Nutzung des Internets zunehmend in allen Bevölkerungsgruppen durchsetzt.
  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01

    Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer bestimmten Verpackung von

    Handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums kommen grundsätzlich alle Verbraucher in Betracht (BGH GRUR 1971, 305 -Konservenzeichen II ; BGH GRUR 1960, 130, 132 -Sunpearl II).
  • BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80

    Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie

    In den genannten Entscheidungen (GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II und GRUR 1960, 130 - Sunpearl II, siehe auch GRUR 1963, 622 - Sunkist) ging es um Waren des Massenkonsums, bei denen es ohnehin naheliegt, daß sie von fast allen Verbrauchern bei ihren Kaufentscheidungen in Betracht gezogen werden, selbst wenn der Erwerb bei einigen kleineren Gruppen aus besonderen Gründen noch nicht üblich geworden ist.
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

    Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II).
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
    Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1960, 83 - Nährbier; GRUR 1960, 130 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II; GRUR 1974, 220 - Club Pilsener; GRUR 2006, 760 - LOTTO; BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarzrot) und MarkenR 2007, 184, 186 - Ristorante).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
    Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 17/75

    Löschungsreife eines Zeichens, dass seit mehr als 20 Jahren nicht in einer für

    Allein der Umstand, daß nach der Lebenserfahrung Männer in erheblich geringerem Umfang als Käufer dieser Artikel auftreten werden, rechtfertigt es noch nicht, sie als Beteiligte auszuschließen (vgl. auch BGH GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II).
  • BGH, 17.11.1972 - I ZB 15/71
    Aber auch die Karo-Umrandung hat das Bundespatentgericht als kein besonders phantasievolles Gebilde bezeichnet; solche üblichen Umrahmungen, insbesondere nur eines Wortes, sind regelmäßig schutzunfähige Elemente, die nur in einer räumlichen, rein äußerlichen Verbindung zum übrigen Zeicheninhalt stehen (RG GRUR 1935, 171, 174 - Pique-Aß; BGHZ 14, 15, 23 - Frankfurter Römer; BGH BPatGerE 3, 248, 252, 253 = GRUR 1963, 630, 631 - Polymar; BGH GRUR 1971, 305, 308 - Konservenzeichen II; BPatGerE 1, 187, 190 - Ovalumrandung; siehe ferner BPatGerE 4, 80, 81 - Rotfarbenes Rechteck).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben

  • BPatG, 23.03.1994 - 26 W (pat) 17/91

    Anmeldung des Wortzeichens "ERDINGER" für die Waren "Weißbier, einschließlich

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