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   BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73   

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https://dejure.org/1974,282
BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,282)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1974 - I ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,282)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1974 - I ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und einer Gattungsbezeichnung bestehen, in der Warenzeichenrolle - Voraussetzung für eine fehlende Unterscheidungskraft bei Zeitungstiteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 909
  • GRUR 1974, 661
  • DB 1974, 1381
  • afp 1974, 705
  • WRP 1974, 405
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Nach dieser kann ein lediglich aus Herkunfts- und Beschaffenheitsangaben bestehender Titel einer Zeitung oder Zeitschrift nur dann als Warenzeichen eingetragen werden, wenn die Bezeichnung sich im Verkehr als Kennzeichen für die Waren des Anmelders bereits durchgesetzt hat (BGH GRUR 1956, 376, 377 zu I 4 - Berliner Illustrierte Zeitung).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70
    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Gleichwohl ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die Prüfung dieser Frage beschränkt (BGH GRUR 1971, 577 - Raupentin).
  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Das Bundespatentgericht geht zutreffend davon aus, daß ein Zeitungstitel als Warenzeichen eingetragen werden kann (vgl. BGH GRUR 1970, 141 mit weiteren Nachweisen - Europharma).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Ein Freihaltungsbedürfnis steht der Eintragung beschreibender Angaben regelmäßig nur dann nicht entgegen, wenn sie in einer Wortverbindung benutzt werden, die ihnen den beschreibenden Charakter nimmt (BGH GRUR 1966, 436, 438 f. - VITA-MALZ), oder wenn sie auf einem Warengebiet abweichend von ihrer bestimmungsgemäßen Bedeutung verwendet werden, deshalb als Phantasiewort wirken und die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG erforderliche Unterscheidungskraft besitzen, und wenn auf diesem Warengebiet ein Bedürfnis zur Freihaltung ihres Gebrauchs nicht besteht (BGH GRUR 1966, 496, 497 - Uniplast).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien an die nach § 16 Abs. 1 UWG erforderliche Unterscheidungskraft bei Zeitungstiteln nur geringe Anforderungen zu stellen, weil sich der Verkehr seit langem daran gewöhnt habe, daß diese in aller Regel in der Weise gebildet würden, daß dem Wort "Zeitung" oder einer gleichbedeutenden Umschreibung eine Ortsbezeichnung hinzugefügt werde (BGH GRUR 1963, 378 - Deutsche Zeitung).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73
    Da ein als Warenzeichen eingetragener Zeitungstitel vollen zeichenrechtlichen Schutz genießt (BGH GRUR 1961, 232, 233 zu I 2 - Hobby), ist auch die Eintragbarkeit eines solchen Titels als Warenzeichen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, die allgemein für die Eintragung von Warenzeichen gelten.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Unter der Geltung des Warenzeichengesetzes ist ein Markenschutz für Werktitel von der Rechtsprechung zunächst völlig abgelehnt (vgl. RGSt 28, 275 - Manufakturist; RGZ 40, 19, 21 - Die Modenwelt; 44, 99, 101 - Armen-Seelen-Blatt) und später nur für Zeitungs- und Zeitschriftentitel anerkannt worden (BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. = WRP 1970, 140 - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 = WRP 1974, 405 - St. Pauli-Nachrichten).

    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Frage einer hinreichenden Unterscheidungskraft nach den allgemeinen markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben des Schutzes von Zeitschriften- und Zeitungstiteln zu beantworten ist, bei denen häufig eine geographische Angabe verbunden mit einer reinen Gattungsbezeichnung als ausreichend angesehen wird (BGH GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Allerdings kann der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden, wie dies in der Rechtsprechung für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften bejaht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; WRP 1999, 519, 521 - Max; vgl. auch: BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH GRUR 1994, 908, 910 - WIR IM SÜDWESTEN).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    In der Rechtsprechung ist aber ebenso anerkannt, daß der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften - mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1969 - I ZR 47/68, GRUR 1970, 141 f. - Europharma; Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg).
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