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   BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73   

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https://dejure.org/1974,759
BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73 (https://dejure.org/1974,759)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1974 - I ZR 94/73 (https://dejure.org/1974,759)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1974 - I ZR 94/73 (https://dejure.org/1974,759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Adjektivs "unschlagbar" im Hinblick auf ein technisches Erzeugnis - Voraussetzungen für das Inanspruchnehmen der Spitzenstellung - Unterschied zu einer Anpreisung mit einem allgemein gehaltenen Werturteil - Mehrdeutigkeit von verwendeten Begriffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 215 (Ls.)
  • MDR 1975, 207
  • GRUR 1975, 141
  • DB 1974, 2464
  • WRP 1975, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
    Wird für ein technisches Erzeugnis, für das es anerkannte und nachprüfbare Leistungsmerkmale gibt, gegenüber Fachleuten mit dem Wort "unschlagbar" geworben, so kann das als ernstgemeinte Inanspruchnahme der alleinigen technischen und/oder wirtschaftlichen Spitzenstellung aufgefaßt werden (Abgrenzung zu BGH GRUR 1965, 363 - Fertigbrei und GRUR 1965, 365 - Lavamat II).

    Es liege nicht anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen "Fertigbrei" (GRUR 1965, 363 - Werbespruch: "Mutti gibt mir immer nur das Beste") "Lavamat II" (GRUR 1965, 365 - Werbespruch: "AEG-Lavamat, den und keinen anderen") und "Sinnbild und Maßstab" (GRUR 1965, 438 - für Desinfektionsmittel), in denen die Werbesprüche sämtlich nur als subjektive Werturteile und Anpreisungen allgemeiner Art angesehen worden seien, nicht aber als Angaben über geschäftliche Verhältnisse.

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
    Wird für ein technisches Erzeugnis, für das es anerkannte und nachprüfbare Leistungsmerkmale gibt, gegenüber Fachleuten mit dem Wort "unschlagbar" geworben, so kann das als ernstgemeinte Inanspruchnahme der alleinigen technischen und/oder wirtschaftlichen Spitzenstellung aufgefaßt werden (Abgrenzung zu BGH GRUR 1965, 363 - Fertigbrei und GRUR 1965, 365 - Lavamat II).

    Es liege nicht anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen "Fertigbrei" (GRUR 1965, 363 - Werbespruch: "Mutti gibt mir immer nur das Beste") "Lavamat II" (GRUR 1965, 365 - Werbespruch: "AEG-Lavamat, den und keinen anderen") und "Sinnbild und Maßstab" (GRUR 1965, 438 - für Desinfektionsmittel), in denen die Werbesprüche sämtlich nur als subjektive Werturteile und Anpreisungen allgemeiner Art angesehen worden seien, nicht aber als Angaben über geschäftliche Verhältnisse.

  • BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63

    Herstellung und Vertrieb von Desinfektionsmitteln - Irreführender und

    Auszug aus BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
    Es liege nicht anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen "Fertigbrei" (GRUR 1965, 363 - Werbespruch: "Mutti gibt mir immer nur das Beste") "Lavamat II" (GRUR 1965, 365 - Werbespruch: "AEG-Lavamat, den und keinen anderen") und "Sinnbild und Maßstab" (GRUR 1965, 438 - für Desinfektionsmittel), in denen die Werbesprüche sämtlich nur als subjektive Werturteile und Anpreisungen allgemeiner Art angesehen worden seien, nicht aber als Angaben über geschäftliche Verhältnisse.
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
    Ob eine Werbung eine Angabe im Sinne des § 3 UWG enthält, hängt davon ab, ob sie als eine auf ihren Inhalt nachprüfbare, dem Beweise zugängliche Aussage anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 482, 483 - Hollywood Duftschaumbad).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 227/14

    Optiker-Qualität - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für eine Brille mit der Angabe

    Dafür kann es genügen, dass die Anpreisung die Vorstellung einer besseren als der durchschnittlichen Qualität hervorruft (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1974 - I ZR 94/73, GRUR 1975, 141, 142 = WRP 1975, 39 - Unschlagbar; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5 Rn. 2.47).
  • OLG Hamm, 27.02.2007 - 4 U 164/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter den Gesichtspunkten einer

    Freilich kann auch in einer Aussage, die als Werturteil oder verallgemeinernde Schlussfolgerung erscheint, eine auf ihre Richtigkeit überprüfbare Tatsachenbehauptung liegen, wie z.B. die Inanspruchnahme einer technischen oder wirtschaftlichen Alleinstellung (BGH GRUR 1975, 141 - Unschlagbar; 1979, 781, 782 - radikal gesenkte Preise; 1988, 402, 403 - mit Verlogenheit zum Geld; Götting, a.a.O., § 8 Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
    Zumindest der Verkehr, auf dessen Auffassung es maßgeblich ankommt, muss der Äußerung eine inhaltlich nachprüfbare Aussage über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder über die Güte oder den Preis einer Ware entnehmen können (BGH GRUR 1963, 482, 483 f - Hollywood Duftschaumbad; GRUR 1973, 594, 595 - Ski-Sicherheitsbindung; GRUR 1975, 141, 142 - Unschlagbar; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung; GRUR 1992, 66, 67 - Königl.-Bayerische Weisse; GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen).
  • LG Hamburg, 03.04.2007 - 312 O 73/07
    Auch die Verwendung des Wortes "unschlagbar" (BGH GRUR 1975, 141, 142) bedeutet nicht in jedem Fall die ernst gemeinte Inanspruchnahme der Spitzenstellung im wettbewerblichen Umfeld, sondern kann je nach den Umständen des Einzelfalles auch als Übertreibung verstanden werden.
  • OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbebehauptung; Werbung für einen Ski mit dem

    Der Verkehr ist aber gerade in der von der Werbeaussage der Antragsgegnerin angesprochenen Welt des Sports damit vertraut, daß auch derjenige "Sieger" ist, der nur einen hauchdünnen Vorsprung vor dem Nächstbesten erzielt (vgl. BGH, GRUR 1975, 141, 142 "unschlagbar").
  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 13/95

    Anforderungen an die Geeignetheit eines einem Firmennamen vorangestellten Slogans

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  • OLG München, 21.10.2010 - 29 U 2921/10

    Senderwerbung mit dem Umfang der Übertragung von Fußballspielen durch die

    (1) Bei Verwendung des negativen Komparativs nimmt der Werbende nach wörtlichem Sprachverständnis keine Alleinstellung, sondern nur eine Spitzengruppenstellung in Anspruch, ohne das Vorhandensein gleichwertiger Konkurrenzprodukte in Abrede zu stellen; der Verkehr kann eine solche Aussage gleichwohl als Alleinstellung auffassen (vgl. BGH GRUR 1975, 141 [142] -Unschlagbar ; OLG Hamburg, Urt. v. 22. März 2007 -3 U 202/06, juris, dort Tz. 31; OLG Frankfurt GRUR 1981, 603 [604] -Bausparkasse ; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm , UWG, 28. Aufl. 2010, § 5 UWG Rz. 2.138 und 2.143 f.; Sosnitza in: Piper/Ohly/Sosnitza , UWG, 5. Auflage 2010, § 5 UWG Rz. 272 und 636; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1982 - I ZR 169/79

    Vertrieb von Wohnmöbeln und Schlafmöbeln unter Gebrauch der Werbeanpreisung "bed

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für den Begriff der Angabe im Sinne des § 3 UWG darauf an, ob die Werbung vom Verkehr als eine auf die Richtigkeit ihres Inhalts hin nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Aussage, insbesondere über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder über die Güte und den Preis einer Ware aufgefaßt wird (vgl. BGH GRUR 1965, 366 - Lavamat II; GRUR 1973, 594, 595 - Ski-Sicherheitsbindung; GRUR 1975, 141 - unschlagbar).
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