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   BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75   

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https://dejure.org/1976,913
BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75 (https://dejure.org/1976,913)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1976 - I ZR 77/75 (https://dejure.org/1976,913)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - I ZR 77/75 (https://dejure.org/1976,913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit von Eintrittsgeldern als Gegenleistung für den Verbleib im Sortiment eines Einzelhändlers - Übliche Verhaltensweisen im Geschäftsleben - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Fehlverhaltens - Einhaltung der guten Sitten im Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1242
  • MDR 1977, 469
  • GRUR 1977, 619
  • DB 1977, 392
  • WRP 1977, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1968 - I ZR 163/65

    Bierlieferungsvertrag, Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, Schmiergeld

    Auszug aus BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75
    Denn § 12 UWG schützt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitbewerber und die Allgemeinheit, nicht aber den Geschäftsherrn (vgl. BGH, GRUR 1968, 587/589 - Bierexport; Hefermehl, 11. Aufl. § 12 UWG Anm. 12).
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68

    Lockvogel

    Auszug aus BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75
    Die Befugnis des klagenden Vereins zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG gegenüber einem Einzelhändler hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. September 1969 bejaht (BGHZ 52, 302 - Lockvogel).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Die hier in Rede stehende Wettbewerbsrichtlinie könnte allenfalls als Indiz dafür herangezogen werden, welches Wettbewerbsverhalten nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als unlauter anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 = WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; Urt. v. 8.11.1990 - I ZR 48/89, GRUR 1991, 462, 463 - Wettbewerbsrichtlinie der Privatwirtschaft; Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 603; Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 619).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Bei der Beurteilung, ob ein Werbeverhalten dieses Gebot verletzt, sind auch die Standesrichtlinien des jeweiligen Berufsstandes - im Streitfall die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Juni 1997 (BOStB) - zu berücksichtigen, weil die darin enthaltenen Regelungen wesentliche Erkenntnisquellen dafür sein können, was in dem betreffenden Beruf oder der jeweiligen Branche den Berufsanschauungen entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 34/75, GRUR 1977, 257, 259 = WRP 1977, 177 - Schaufensteraktion; Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 = WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 355).
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auf ihrer Grundlage begegnet die Annahme des Berufungsgerichts, es liege eine von der Beklagten jedenfalls mitverursachte wettbewerbswidrige Marktstörung vor, keinen rechtlichen Bedenken, und zwar um so weniger, als "Preiskämpfe" der hier zur Beurteilung stehenden Art wegen des ihnen zukommenden Aufmerksamkeits- und Werbewertes die Gefahr der Nachahmung - auch über den Bereich des Schallplattenmarktes hinaus - begründen und damit auch ganz allgemein zu Störungen des Leistungswettbewerbs führen können; auch solche mittelbaren Auswirkungen eines Wettbewerbsverhaltens sind aber nach ständiger Rechtsprechung in die Gesamtwürdigung der Frage seiner Zulässigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 23, 365, 372 - SUWA; BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld; BGHZ 82, 375, 395 f - Brillen-Selbstabgabestellen I).
  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

    Eine Wettbewerbsrichtlinie wie diejenige der Versicherungswirtschaft kann jedoch als Indiz dafür, welches Wettbewerbsverhalten nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als unlauter anzusehen ist, herangezogen werden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.12.1976 - I ZR 34/75, GRUR 1977, 257, 259 - Schaufensteraktion; Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 77/75, GRUR 1977, 619, 621 - Eintrittsgeld; RG JW 1933, 1721, 1722; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18 Rdn. 35; Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 603; Gloy/Jacobs, Handbuch des Wettbewerbsrechts, § 47 Rdn. 17).
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 96/80

    Zulässigkeit der Gewährung eines Eröffnungsrabattes durch Hersteller von

    Es hätte deshalb rechtlich wie die Fälle behandelt werden müssen, in denen der Händler von seinen Lieferanten Zuwendungen gefordert hatte, die selbständig neben Warenlieferungen gewährt werden sollten (BGH WRP 77, 177 = GRUR 1977, 257 - Schaufensteraktion; Oberlandesgericht Hamm, BB 1977, 668) oder bei denen Geldbeträge allein für die Aufnahme von Waren in das Sortiment des Händlers gefordert worden waren (BGH GRUR 1977, 619, 621 = BB 1977, 262 = WRP 1977, 183 - Eintrittsgeld).

    Hierzu hat der Senat bereits in der "Eintrittsgeld"-Entscheidung (GRUR 1977, 619, 621 = WRP 1977, 181, 184) ausgeführt, die Ablehnung einer Geschäftsverbindung bei Nichtannahme der gestellten Bedingung gehöre im Geschäftsleben zu den üblichen Verhaltensweisen und könne wettbewerbsrechtlich nur unter besonderen Umständen unzulässig sein; dabei liege die Unzulässigkeit regelmäßig nicht in der Ausübung eines gewissen Drucks, sondern in zusätzlichen Umständen wettbewerblicher Art. Das Berufungsgericht hat dem Sachverhalt keinen Anhalt für das Vorliegen solcher besonderen Umstände entnehmen können, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs einer besonders starken oder gar beherrschenden Marktposition.

  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 170/01

    Wettbewerbsverstoß: Unzulässiges "Anzapfen"

    Wettbewerbswidrig kann ein solches Verlangen nur unter besonderen Umständen sein, wobei die Unzulässigkeit nicht schon in der Ausübung eines gewissen Drucks liegt, sondern in zusätzlichen Umständen, die wettbewerbsrechtlicher Natur sind (BGH GRUR 1982, 737; 1977, 619; OLG Hamm BB 1980, 1341; Baumbach/Hefermehl, aaO, § 1 UWG Rdnr. 902).
  • OLG Hamm, 24.01.2002 - 4 U 150/01

    Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit eines Klageantrags im

    Die Schutzrichtung des hier in Rede stehenden Verbotes ungerechtfertigter Sondervorteile geht vielmehr dahin, die Chancengleichheit und damit die Lauterkeit des Wettbewerbs innerhalb der Handelsstufe des Abnehmers zu wahren und auch den Verbraucher vor Verzerrungen der wettbewerblichen Ausgangsposition und damit vor der Undurchsichtigkeit der Wettbewerbssituation zu schützen (BGH GRUR 1977, 619 - Eintrittsgeld).
  • BGH, 17.03.1988 - I ZR 98/86

    Lieferantenwechsel

    Die Übernahme des Altbestandes zum Einkaufspreis läßt sich auch nicht mit der Zahlung eines Eintrittsgeldes vergleichen, die der Senat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1976 (GRUR 1977, 619) unter den dort festgestellten Umständen als wettbewerbswidrig beurteilt hat.
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