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   BGH, 21.04.1978 - I ZR 165/76   

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https://dejure.org/1978,1589
BGH, 21.04.1978 - I ZR 165/76 (https://dejure.org/1978,1589)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1978 - I ZR 165/76 (https://dejure.org/1978,1589)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1978 - I ZR 165/76 (https://dejure.org/1978,1589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugabe von Waren - Begriff der Warengleichheit - Gleichheit von Zigarettenautomaten und Zigarettentruhen - Abgrenzung von Zugabe und herkömmlichen Warenrabatt - Preisverschleierung durch Zugabe von Waren - Verbot der Koppelung zweier Hauptleistungen - Rechtliche Folgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 905
  • GRUR 1978, 547
  • DB 1979, 207
  • WRP 1978, 537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - I ZR 165/76
    Auch diese Rüge greift nicht durch: Ob eine Ware Nebenware zu einer anderen Ware ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die sich vornehmlich an der Art und dem erkennbaren wirtschaftlichen Sinn des Angebots orientiert (st. Rspr. vgl. z.B. BGH GRUR 1972, 611 Cognac-Portionierer).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    November 2008, § 7 HWG Rn. 28; Spickhoff/Fritzsche aaO § 7 HWG Rn. 22; Frenz, MPR 2014, 71, 72; zu § 1 Abs. 2 Buchst. c ZugabeVO vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1978 - I ZR 165/76, GRUR 1978, 547, 549 = WRP 1978, 537 - Automatentruhe; OLG Stuttgart, WRP 1995, 258, 260).

    Eine Gleichartigkeit, Ähnlichkeit oder Gebrauchsnähe genügt nicht (vgl. BGH, GRUR 1978, 547, 550 - Automatentruhe).

    Auch wenn beide Brillen der Korrektur einer Sehschwäche dienen, bestehen aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs, die auch insoweit maßgeblich ist (vgl. BGH, GRUR 1978, 547, 550 - Automatentruhe), in qualitativer Hinsicht Unterschiede.

  • OLG Celle, 13.03.2014 - 13 U 106/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer

    Der Begriff "gleiche Ware" ist deshalb grundsätzlich dahin zu verstehen, dass die zugegebene Ware mit der Hauptware qualitativ völlig identisch sein muss; es muss sich um die Hingabe einer Menge der "verkauften" Ware handeln (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. April 1978 - I ZR 165/76 - Automatentruhe, juris Rn. 47; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl., § 1 ZugabeVO Rn. 76 m. w. N.).
  • BGH, 14.11.2001 - I ZR 266/98

    Gewährung von Vorteilen bei Hotelübernachtungen

    Als eine solche gleiche Leistung war, da die in der genannten Bestimmung geregelte Ausnahme vom Zugabeverbot sich daraus rechtfertigte, daß der Wert entsprechender Zugaben ohne weiteres erkennbar und damit eine Preisverschleierung ausgeschlossen war, nur eine solche Leistung anzusehen, die mit der Hauptleistung völlig identisch war (BGH, Urt. v. 21.4.1978 - I ZR 165/76, GRUR 1978, 547, 549 f. = WRP 1978, 537 - Automatentruhe; OLG Stuttgart, WRP 1995, 258, 260; Baumbach/Hefermehl aaO; Köhler/Piper aaO).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 44/86

    Zeitwertgarantie; Rückkauf des verkauften Fahrzeugs zu einem bestimmten Preis als

    Dies zumal die Verkehrsauffassung sich im allgemeinen an der Art und dem erkennbaren wirtschaftlichen Sinn des Angebots orientiert (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.4.1978 - I ZR 165/76, GRUR 1978, 547, 549 = WRP 1978, 537 - Automatentruhe).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2008 - 3 U 2224/07

    Wettbewerbswidrige Werbung für Medizinprodukte: Werbung für Dentallegierungen mit

    Bei dieser Beurteilung sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der früheren Praxis zur ZugabeVO (vgl. BGH, GRUR 1978, 547, 550-Automatentruhe: Automatentruhe mit einem Marktwert von 700, 00 bis 870, 00 DM für 80, 00 DM als Scheinentgelt; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1656: Fernsehgerät im Marktwert von mehreren Hundert DM zum Preis von 1, 00 DM als Scheinentgelt).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Ob eine nicht zur Hauptleistung gehörende Zusatzleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 ZugabeVO angeboten oder gewährt wird, hängt von der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ab und wird von diesen vor allem nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt (vgl. BGH GRUR 1978, 547, 550 - Automatentruhe).
  • OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Denn eine Mischkalkulation zur Förderung des Absatzes der Hauptware kann gerade nicht als ordnungsgemäße, die Annahme eines Scheinentgelte ausschließende Kalkulation angesehen werden (BGH GRUR 1978, 547, 550 - Automatentruhe).
  • KG, 20.12.1991 - 5 U 5443/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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