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   BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77   

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https://dejure.org/1979,1860
BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77 (https://dejure.org/1979,1860)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1979 - I ZB 3/77 (https://dejure.org/1979,1860)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1979 - I ZB 3/77 (https://dejure.org/1979,1860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Benutzung eines Zeichens durch die Zeicheninhaberin - Nach außen Treten einer Zeichenverwendung im Handelsverkehr - Vorliegen eines innerbertrieblichen Vorgangs bei der Zeichenverwendung zwischen Tochtergesellschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 644
  • GRUR 1979, 551
  • DB 1979, 1499
  • WRP 1979, 451
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Auszug aus BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77
    Die Rechtsbeschwerde beruft sich für ihre abweichende Auffassung ohne Erfolg auf die "Colonia"-Entscheidung des erkennenden Senats (GRUR 1958, 544, 546).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77
    Bei Warenbewegungen, die sich trotz rechtlicher Selbständigkeit einzelner Konzernunternehmen wirtschaftlich ausschließlich als interne Warenverteilung einer verselbständigten Betriebsabteilung für den Einkauf darstellen, hat der Bundesgerichtshof dies verneint (GRUR 1969, 479, 480 - Colle de Cologne).
  • BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76

    Orbicin

    Auszug aus BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77
    Deshalb fehlt es in der Regel an einem warenzeichenmäßigen - nämlich einem der Funktion des Warenzeichens entsprechenden - Gebrauch, wenn er den innerbetrieblichen Bereich des Zeichenbenutzers nicht überschreitet (BGHZ 70, 143, 148 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    dd) Entgegen der Ansicht der Revision ist auch dem Beschluss des Senats vom 2. März 1979 (I ZB 3/77, GRUR 1979, 551, 552 - lamod) nicht zu entnehmen, dass Hersteller, die ihre Waren allein über konzerneigene Tochtergesellschaften absetzten, nach Auffassung des Senats nicht im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG aktivlegitimiert seien.
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Von einer rechtserhaltenden Benutzung i.S. von § 26 MarkenG kann nicht ausgegangen werden, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen Verwendung findet (vgl. Fezer aaO § 26 Rdn. 21; Ingerl/ Rohnke aaO § 26 Rdn. 20; v. Schultz/Stuckel aaO § 26 Rdn. 14; zu § 5 Abs. 7 WZG: BGH, Beschl. v. 2.3.1979 - I ZB 3/77, GRUR 1979, 551 f. = WRP 1979, 451 - lamod).
  • BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Marke bei einem solchen firmenmäßigen Gebrauch, selbst wenn er - auch - markenmäßig im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG sein mag (vgl dazu BGH GRUR 1962, 647 - Strumpfzentrale; 1975, 257 - Buddelei; 1977, 789 - Tina-Spezialversand I; 1984, 354 - Tina-Spezialversand II), ihre betriebliche Herkunftsfunktion in bezug auf die eingetragene Ware nicht erfüllen (BGH GRUR 1979, 551 - lamod; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 26 Rdn. 11; Ingerl/Rohnke, Markenrecht, 1998, § 26 Rdn. 20; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 26 Rdn. 21, 22).
  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    Bei Produktnutzungen, die sich trotz rechtlicher Selbständigkeit einzelner Konzernunternehmen wirtschaftlich faktisch als interne Maßnahme einer verselbständigten Betriebsabteilung für den Einkauf darstellen, liegt deshalb keine Nutzung zur Gewinnung von Absatzmärkten vor (vgl. im Ergebnis ebenso zum WZG: GRUR 1969, 479 f. - Colle de Cologne, BGH GRUR 1979, 551 f. - lamod; BGH GRUR 1980, 52 f. - Contiflex).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 19/05

    Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes ausschließliches Vertriebsrecht;

    Dieselben Grundsätze gelten auch für konzerninterne Maßnahmen (BGH GRUR 1969, 479, 480; BGH GRUR 1979, 551, 552).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Unbegründet ist schließlich auch die Rüge der Revision, das Berufungsgericht hätte nicht unberücksichtigt lassen dürfen, daß der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Benutzungszwang mehrfach entscheidend auf die Anbringung der Kennzeichnung auf der Ware selbst abgestellt und dementsprechend in seiner Entscheidung vom 2. März 1979 (GRUR 1979, 551 = WRP 1979, 451 - lamod) die Verwendung eines Warenzeichens ausschließlich als Bestandteil der Firma nicht als zeichenmäßige Benutzung i.S. des § 5 Abs. 7 WZG angesehen habe.
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Dementsprechend ist eine innerbetriebliche Zeichenbenutzung - auf konzerninternen Geschäftsbriefen ohne gleichzeitige Kennzeichnung der Ware selbst - als unzureichend angesehen worden, da es in einem solchen Fall regelmäßig an einem der Funktion des Warenzeichens nach § 1 WZG entsprechenden Gebrauch fehle (BGH GRUR 1979, 551, 552 - lamod).
  • BPatG, 31.01.2018 - 26 W (pat) 13/15

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "ETAX" wegen möglicher Verwechslungsgefahr

    Wenn sich Waren- oder Dienstleistungsbewegungen trotz rechtlicher Selbständigkeit der Konzernmitglieder wirtschaftlich faktisch als interne Maßnahmen darstellen, liegt keine Nutzung zur Gewinnung von Absatzmärkten vor (BPatG 33 W (pat) 70/11 - IMMETRO/METRO; vgl. im Ergebnis ebenso zum WZG: BGH GRUR 1969, 479 f. - Colle de Cologne; GRUR 1979, 551 f. - lamod; GRUR 1980, 52 f. - Contiflex).
  • BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 36/03
    Demnach ist davon auszugehen, dass die Verbringung der gekennzeichneten Waren an die deutsche Tochtergesellschaft eine Warenbewegung darstellt, die sich der trotz rechtlicher Selbständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wirtschaftlich ausschließlich als interne Warenverteilung und damit als innerbetrieblichen Vorgang darstellt (vgl. BGH GRUR 1979, 551, 552 - lamod - unter Hinweis auf BGH GRUR 1969, 479, 480 - Colle de Cologne).
  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Gegenüber dem Vorbringen der Widersprechenden, sie habe für die Vorbereitung der Einführung der Zigarettenmarke "Trend" erhebliche Kosten für Marktanalysen und Werbekonzeptionen aufgewandt, hat bereits das Bundespatentgericht mit Recht darauf verwiesen, daß es für den Benutzungszwang des § 5 Abs. 7 WZG grundsätzlich auf die tatsächliche Verwendung des Zeichens als Herkunftshinweis im geschäftlichen Verkehr ankommt (vgl. BGHZ 70, 143, 147 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin; BGH GRUR 1979, 551 - lamod; 1979, 707 - Haller).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und

  • BPatG, 18.02.2004 - 26 W (pat) 14/02
  • BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 108/01
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