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   BGH, 21.05.1979 - I ZR 117/77   

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https://dejure.org/1979,2419
BGH, 21.05.1979 - I ZR 117/77 (https://dejure.org/1979,2419)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1979 - I ZR 117/77 (https://dejure.org/1979,2419)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77 (https://dejure.org/1979,2419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Notizklötze

    § 1 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 30
  • GRUR 1979, 705
  • WRP 1979, 646
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 38 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Das Erfordernis der Geschlossenheit knüpft an die Rechtsprechung zum Schutz eines Teils eines Musters unter Geltung des Geschmacksmustergesetzes alter Fassung an (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1970 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Zum eingetragenen Geschmacksmuster nach § 1 Abs. 1 GeschmMG aF hat der Senat entschieden, dass ein Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN).
  • BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06

    Keine Zeichenähnlichkeit bei schlichter Verkehrung des markenrechtlich

    Soweit eine Nachahmung der gestalterischen Grundidee, die dem Motiv der Antragstellerin zugrunde liegt, festgestellt werden kann, vermag diese einen Unterlassungsansprüche nicht zu begründen, denn auch der wettbewerbliche Leistungsschutz kann nur im Hinblick auf eine konkrete Gestaltung, nicht aber hinsichtlich einer abstrakten Idee gewährt werden (BGHZ 18, 175, 183 f. - Werbeidee; GRUR 1977, 547, 551 - Kettenkerzen; GRUR 1979, 705, 706 - Notizblöcke; BGH GRUR 2002, 629, 633 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattung).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15

    Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Damit befindet sich das Berufungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, wonach ein in sich geschlossener Teil selbständig am Musterschutz teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH v. 21.5.79 - I ZR 117/77, GRUR 79, 705, 706 - Notizklötze; v. 21.1.77 - I ZR 49/75, GRUR 77, 602, 605 - Trockenrasierer m.w.N.).
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