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   BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78   

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https://dejure.org/1980,633
BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78 (https://dejure.org/1980,633)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - I ZR 8/78 (https://dejure.org/1980,633)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - I ZR 8/78 (https://dejure.org/1980,633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer gesundheitsbezogenen Bezeichnung ("Topfit") - Unterlassungsanspruch - Sinngehalt einer Werbebehauptung - Maßgeblichkeit der angesprochenen Verkehrskreise - "Wohltuend und bekömmlich für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 733
  • GRUR 1980, 797
  • DB 1980, 1986
  • WRP 1980, 541
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65

    Gesundheitswerbung für Spirituosen

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt.

    Deshalb verstößt eine werbende Aussage, die pauschal auf gesundheitsfördernde oder gesundheitlich unbedenkliche Wirkungen hindeutet, sowohl als Warenkennzeichnung wie als Vorspann für den Vertrieb einer Spirituose, die als alkoholisches Genußmittel angeboten wird, grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinne des § 1 UWG (BGH GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß).

    Auch in dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1967 "Gesunder Genuß" (BGHZ 47, 259, 265 = GRUR 1967, 592) ist eine allgemein gehaltene gesundheitsbezogene Werbeaussage für eine hochprozentige Spirituose ohne Rücksicht auf ihre "Richtigkeit" als wettbewerbswidrig angesehen worden.

  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Senatsurteile "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285) und "Glutamal" (GRUR 1966, 445) eine Auseinandersetzung des Berufungsgericht mit der Frage vermißt, ob etwa die angegriffene Bezeichnung durch die von der Beklagten behauptete langjährige und intensive Benutzung ihren irreführenden Charakter verloren und zur inhaltlich neutralen Individualformel geworden sei, fehlt es am Vortrag entsprechender Tatsachen durch die Beklagte.

    Derartige besondere Ausnahmefälle, in denen die Belange der Allgemeinheit nur unerheblich und nicht ernstlich in Mitleidenschaft gezogen wurden, hat die Rechtsprechung etwa dann anerkannt, wenn nur eine geringe Irreführungsgefahr vorlag (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse, vgl. auch BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken ...) oder weil es im konkreten Fall in Wahrheit nur um die Individualinteressen des klagenden Mitbewerbers ging (BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).

  • BGH, 11.10.1972 - I ZR 38/71

    Streit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet des Kaffehandels - Aussage

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Insbesondere das Interesse der Allgemeinheit am Schutz vor Irreführung hat die Rechtsprechung als grundsätzlich vorrangig vor den Individualinteressen an der Wahrung eines wertvollen wettbewerblichen Besitzstandes angesehen (BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft; 1973, 532, 534 - Millionen trinken ...).

    Derartige besondere Ausnahmefälle, in denen die Belange der Allgemeinheit nur unerheblich und nicht ernstlich in Mitleidenschaft gezogen wurden, hat die Rechtsprechung etwa dann anerkannt, wenn nur eine geringe Irreführungsgefahr vorlag (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse, vgl. auch BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken ...) oder weil es im konkreten Fall in Wahrheit nur um die Individualinteressen des klagenden Mitbewerbers ging (BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Daß das Warenzeichenrecht nicht außerhalb des allgemeinen Wettbewerbsrechts steht, sondern in den Rahmen der Gesamtwettbewerbsordnung eingeordnet ist und deshalb der Schutz eines Warenzeichens dort seine Grenze findet, wo sein Gebrauch wettbewerbswidrig ist (vgl. BGHZ 14, 15, 18 - Römer), verkennt auch die Revision nicht.
  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt.
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Derartige besondere Ausnahmefälle, in denen die Belange der Allgemeinheit nur unerheblich und nicht ernstlich in Mitleidenschaft gezogen wurden, hat die Rechtsprechung etwa dann anerkannt, wenn nur eine geringe Irreführungsgefahr vorlag (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse, vgl. auch BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken ...) oder weil es im konkreten Fall in Wahrheit nur um die Individualinteressen des klagenden Mitbewerbers ging (BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Senatsurteile "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285) und "Glutamal" (GRUR 1966, 445) eine Auseinandersetzung des Berufungsgericht mit der Frage vermißt, ob etwa die angegriffene Bezeichnung durch die von der Beklagten behauptete langjährige und intensive Benutzung ihren irreführenden Charakter verloren und zur inhaltlich neutralen Individualformel geworden sei, fehlt es am Vortrag entsprechender Tatsachen durch die Beklagte.
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt.
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    Dies gilt auch dann, wenn - wie vorliegend - der Sinn einer Kennzeichnung in Frage steht, es sei denn, daß im Einzelfall besondere Umstände hervortreten, die dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahelegen (BGH GRUR 1971, 29, 31 "Deutscher Sekt" m. weit. Nachw.).
  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 45/71

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung - Behauptung, ein

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78
    An die Zulässigkeit der hier vorliegenden gesundheitsbezogenen Werbung hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser; BGHZ 47, 259, 261 = GRUR 1967, 592, 593 - Gesunder Genuß; GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz; GRUR 1973, 429, 431 - Idee-Kaffee; GRUR 1973, 538, 539 - Idee-Kaffee II; GRUR 1975, 664, 665 - Idee-Kaffee III; GRUR 1978, 252, 253 - Kaffee-Hörfunkwerbung) einen strengen Maßstab angelegt.
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 78/74

    Idee-Kaffee III

  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

  • BGH, 25.11.1977 - I ZR 62/76

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Voraussetzungen der irreführenden

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Bei natürlicher Betrachtung versteht der Verkehr den vorbeschriebenen Fernsehspot dahin, daß die von dem Darsteller in der Werbung konsumierten Kellogg's Toppas mit Milch ein gesundes Frühstück darstellen und zur körperlichen Fitneß im Sinne eines Zustandes allgemeinen körperlichen Wohlbefindens (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 27.02.1980 - I ZR 8/78, GRUR 1980, 797, 798 = WRP 1980, 541 - Topfit Boonekamp) beitragen.

    Allerdings sind überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht wird, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp, m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 14.01.1993 - I ZR 301/90, GRUR 1993, 756, 757 = WRP 1993, 697 - Mild-Abkommen).

    Dies rechtfertigt sich in erster Linie daraus, daß die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat und sich deshalb an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen (vgl. BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp), ferner daraus, daß mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können.

  • BGH, 04.07.1985 - I ZR 147/83

    "Heilpraktikerbezeichnung"; Irreführung von Zusatzangaben eines Heilpraktikers

    In Konfliktsfällen hat das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführung bewahrt zu werden, grundsätzlich Vorrang gegenüber Individualinteressen des Einzelnen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1972 - I ZR 38/71, GRUR 1973, 532, 534 - Millionen trinken; Urt. v. 27.02.1980 - I ZR 8/78, GRUR 1980, 797, 799 = WRP 1980, 541 - Topfit Boonekamp).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Während der Werbespot mit dem Slogan "Das Beste jeden Morgen" für Cerealien, welchen der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH GRUR 2002, 182 zu beurteilen hatte, vom Verkehr in seinem nachprüfbaren Kern (nur) dahin verstanden wurde, dass es sich bei dem damals zu beurteilenden Produkt aufgrund der darin enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe beim Verzehr zusammen mit Milch um ein gesundes Frühstück handelt (a.a.O., 185), wird vorliegend aufgrund der vergleichenden Inbezugnahme des "täglichen Glases Milch" beim angesprochenen Verkehr eine konkretere, nämlich die oben zu a) beschriebene Vorstellung hervorgerufen, die aber aus den oben zu b) ausgeführten Gründen tatsächlich nicht zutrifft und die bewirkt, dass eine Irreführung nicht erst vorliegt, wenn der Zuckergehalt so hoch ist, dass angenommen werden müsste, es würde ein gesundheitsschädliches Produkt mit Begriffen beworben, die auf das Gegenteil hindeuten (vgl. BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp ).
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