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   BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80   

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BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80 (https://dejure.org/1981,956)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1981 - I ZR 11/80 (https://dejure.org/1981,956)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1981 - I ZR 11/80 (https://dejure.org/1981,956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 380
  • GRUR 1982, 111
  • WRP 1982, 214
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74

    Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Es ist allerdings richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur flächenhafte Gebilde als Warenzeichen eintragungsfähig sind (vgl. BGH GRUR 1976, 355-P-tronics m.w.N.).

    Es kann deshalb offenbleiben, was sich aus den Akten nicht eindeutig ergibt, ob das Ursprungszeichen in Italien, wo dies zulässig ist (vgl. Corte die Appello de Torino, GRUR Int. 1972, 251, 252) als dreidimensionales Zeichen gilt und ob gegebenenfalls dem Zeichen im Hinblick auf Art. 6 quinquies PVÜ im Inland auch in dieser Form Schutz zu gewähren wäre (offengelassen in BGH GRUR 1976, 355 - P-tronics, siehe dazu v. Gamm, WRP 1977, 230, 232).

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Das Berufungsgericht geht offenbar davon aus, daß dem inländischen Verkehr, von einigen Fachleuten abgesehen, das Herstellungsverfahren, auch hinsichtlich der Verwendung von Maraska-Kirschen, nicht näher bekannt ist, daß der Verkehr aber jedenfalls erwarte, bei einem "Original-Maraschino" entspreche die Ware auch in der Herstellungsart den Anforderungen, die von den damit befaßten Fachkreisen für die Verwendung der Bezeichnung gestellt werden (vgl. BGH GRUR 1967, 30, 31 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Das Berufungsgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf die Übereinstimmungen als auf die abweichenden Merkmale richtet, so daß für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als die Unterschiede maßgebend sind (so schon RGZ 149, 335, 339 - Kaffeekanne, ebenso BGH GRUR 1963, 423, 424 - coffeinfrei, 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne, 1964, 140, 142 - Odol-Flasche).
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • RG, 22.11.1935 - II 148/35

    1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Das Berufungsgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf die Übereinstimmungen als auf die abweichenden Merkmale richtet, so daß für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als die Unterschiede maßgebend sind (so schon RGZ 149, 335, 339 - Kaffeekanne, ebenso BGH GRUR 1963, 423, 424 - coffeinfrei, 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne, 1964, 140, 142 - Odol-Flasche).
  • RG, 16.03.1942 - II 121/41

    Unter welchen Voraussetzungen wirkt der einer deutschen Mundart entnommene Name

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Es liegt insoweit anders als in den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 169, 44, 46 - Echt Kroatzbeere; RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger), auf die sich die Revision beruft.
  • RG, 30.09.1932 - II 474/31

    1. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen und

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Es liegt insoweit anders als in den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 169, 44, 46 - Echt Kroatzbeere; RGZ 137, 282, 290 ff - Steinhäger), auf die sich die Revision beruft.
  • RG, 01.10.1937 - II 284/36

    Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen --

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80
    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Der markenrechtliche Schutz hat zwar von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1999 - I ZB 38/96, GRUR 1999, 583, 584 = WRP 1999, 662 - LORA DI RECOARO), dies schließt aber eine Verwechslungsgefahr zwischen einer (flächenhaften) Wort-/Bildmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung nicht aus (vgl. - zum Warenzeichengesetz - BGH, Urt. v. 18.11.1955 - I ZR 208/53, GRUR 1956, 179, 180 = WRP 1956, 135 - Ettaler-Klosterliqueur; Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 11/80, GRUR 1982, 111, 112 = WRP 1982, 214 - Original-Maraschino; vgl. weiter Fezer, MarkenR, 2. Aufl., § 14 Rdn. 197; Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl., § 9 Rdn. 107; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14 Rdn. 72).

    Der registerrechtliche Schutz darf nicht durch die Art der Betrachtung des Zeichens durch den flüchtigen Verkehr, d.h. den oberflächlichen und unaufmerksamen Verbraucher, erweitert verstanden werden (vgl. BGH, Urt. v. 18.6.1998 - I ZR 15/96, GRUR 1998, 942, 943 = WRP 1998, 990 - ALKA-SELTZER; anders noch BGH GRUR 1982, 111, 113 - Original-Maraschino).

  • OLG Bremen, 10.04.2015 - 2 U 132/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Jobvermittlungsportals für Rentnerinnen

    Hierdurch wird dem Publikum nämlich gerade das Singuläre des Produkts und damit ein Alleinstellungsmerkmal, das ihm in Wahrheit nicht zukommt, suggeriert (BGH, GRUR 1982, 111, 114 - Original Maraschino).
  • LG Düsseldorf, 16.04.1996 - 4 O 267/95

    Attaché

    Das gilt vor allem für die Aufmachung von Flaschen, wenn sie Merkmale aufweist, die sie als Kennzeichen auch optisch wirken lassen und das gekennzeichnete Erzeugnis für den Verkehr optisch wiedererkennbar machen sollen; dann ist es gerechtfertigt, der Gesamtausstattung einer Flasche eine vom "Namen" des Produktes weitgehend unabhängige und selbständig prägende Kennzeichnungskraft zukommen zu lassen (vgl. BGH GRUR 1982, 111, 113 - Original - 18.

    Daß die vor Inkrafttreten des Markengesetzes angemeldete und eingetragene Klagemarke nur eine flächenhafte und zweidimensionale Bilddarstellung schützt, während die angegriffenen Ausstattungen dreidimensional sind und die Flasche selbst zum Gegenstand haben, steht dem nicht entgegen, denn Bildzeichen können auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden, sofern die körperliche Wiedergabe zeichenmäßig benutzt wird, so daß der Verkehr sie als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb ansieht und diese Wiedergabe kennzeichnungskräftig ist (BGH GRUR 1982, 111, 112 -Original-Maraschino mit weiteren Nachweisen; OLG Düsseldorf GRUR 1985, 137, 138 - Multi-Vitaminsaft).

  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr, sei sie unmittelbarer, sei sie mittelbarer Art, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (siehe u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr die sich gegenüberstehenden Produkte normalerweise nicht gleichzeitig sieht und in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den maßgeblichen Gesamteindruck eher Übereinstimmungen als vorhandene Unterschiede maßgeblich sind.
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Verkehr die in Frage stehenden Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines undeutlichen Erinnerungseindrucks gewinnt (vgl. BGH, Urt.v. 2.2.1973 - I ZR 81/71, GRUR 1974, 30, 31 - Erotex; aber auch schon Urt.v. 19.12.1950 - I ZR 62/50, GRUR 1951, 159, 161 - Störche, insoweit nicht in BGHZ 1, 31); in diesem Eindruck treten aber regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor als die Unterschiede (BGH a.a.O. - Erotex), so daß es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen zweier Zeichen ankommt (BGH, Urt.v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 346 - Meßmer-Tee I; BGH a.a.O. - Erotex; BGH, Urt.v. 18.9.1981 - I ZR 11/80, GRUR 1982, 111, 113 - Original-Maraschino m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 29/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Verwendung des auf Bierkästen und -flaschen

    Zwar hat der BGH GRUR 1982, 111 [juris Tz. 23] - Original-Maraschino festgestellt, dass es nach dem im Inland üblichen Verständnis der Traditionswerbung "FOUR CENTURIES OLD TRADITION" nicht als Rechtsfehler angesehen werden könne, wenn das dortige Berufungsgericht festgestellt habe, dass zumindest ein Teil des inländischen Verkehrs darin einen Hinweis auf eine 400 Jahre alte Unternehmenstradition oder ein solches Alter der Herstellungsweise sehe.
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 13/01

    Verwechslungsgefahr bei Übernahme prägender Produktausstattung - Zigarettenpapier

    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (vgl. u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als diese Unterschiede maßgeblich sind.
  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00

    Verkehrsgeltung einer Produktausstattung - Herkunftshinweis "Krimsekt" -

    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (vgl. u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als diese Unterschiede maßgeblich sind.
  • OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 149/02

    Nachbau eines fremden nicht geschützen Produkts

    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr, sei sie unmittelbarer, sei sie mittelbarer Art, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (siehe u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr die sich gegenüberstehenden Produkte normalerweise nicht gleichzeitig sieht und in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den maßgeblichen Gesamteindruck eher Übereinstimmungen als vorhandene Unterschiede bedeutsam sind.
  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 223/00

    Nachahmung von Geschirrtuchhaltern aus Edelstahl (Geschmacksmuster)

    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr, sei sie unmittelbarer, sei sie mittelbarer Art, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (siehe u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den Gesamteindruck eher Übereinstimmungen als vorhandene Unterschiede maßgeblich sind.
  • OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88

    Wettbewerbswidrigkeit einer vermeidbaren Herkunftstäuschung;

  • OLG München, 18.01.1990 - 6 U 5241/89

    Behauptung einer Spitzenstellung als Voraussetzung für unzulässige

  • LG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 O 430/99

    Anforderungen an das Vorliegen urheberrechtlicher Ansprüche aus der geschützten

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 4 HKO 5207/19

    Unzulässige Bewerbung eines Original Rotbiers aufgrund Irreführung über die

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