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   BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79   

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https://dejure.org/1981,274
BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79 (https://dejure.org/1981,274)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - I ZR 93/79 (https://dejure.org/1981,274)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - I ZR 93/79 (https://dejure.org/1981,274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Herausgebers eines Börsenjournals gegen einen Konkurrenten auf Unterlassen der Bezeichnung seines Blattes als "nicht für seine Seriosität bekannt" - Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien - Handeln in Wettbewerbsabsicht - Ausübung des Grundrechts der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Restquoten

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 637
  • MDR 1982, 547
  • GRUR 1982, 234
  • afp 1982, 107
  • WRP 1982, 259
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist es zwar mit dem Grundgedanken und der Funktion der Meinungsfreiheit, wie sie sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergibt, nicht zu vereinbaren, wenn die Zulässigkeit einer öffentlichen Pressekritik davon abhängig gemacht wird, daß sie durch Tatsachen belegt und für den Durchschnittsleser überprüfbar ist (BVerfG NJW 1976, 1680, 1681 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72]; BGH LM GG Art. 5 Nr. 36 - GRUR 1975, 208, 210 = NJW 1974, 1762, 1763).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist es zwar mit dem Grundgedanken und der Funktion der Meinungsfreiheit, wie sie sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergibt, nicht zu vereinbaren, wenn die Zulässigkeit einer öffentlichen Pressekritik davon abhängig gemacht wird, daß sie durch Tatsachen belegt und für den Durchschnittsleser überprüfbar ist (BVerfG NJW 1976, 1680, 1681 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72]; BGH LM GG Art. 5 Nr. 36 - GRUR 1975, 208, 210 = NJW 1974, 1762, 1763).
  • OLG Köln, 09.09.2009 - 6 U 48/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung unrichtiger Tatsachenbehauptung in einem

    Ist eine Äußerung über einen Mitbewerber ohne sachlichen Bezug und ermöglicht dem Leser ein sachbezogenes Urteil nicht, muss der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG daher hinter dem Schutz eines lauteren Wettbewerbs zurückstehen (vgl. BGH GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten).

    Zwar gilt bei Äußerungen, die in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, die für das Vorliegen einer Wettbewerbsabsicht sprechende tatsächliche Vermutung nicht (BGH GRUR 1982, 234, 235 - Großbanken-Restquoten).

  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    16/10145, 21; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 15 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 11 - Dr. Estrich; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 2 Rn. 67; sowie jeweils zur - indes im Ergebnis nicht abweichenden [vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 18 - Solarinitiative] - Rechtslage vor dem UWG 2008 und der insoweit seitens der Rechtsprechung verneinten Vermutung der Wettbewerbsabsicht BGH GRUR 1980, 311 - Pressebericht in eigener Sache; BGH, GRUR 1982, 234 [235] - Großbankenrestquoten; BGH, GRUR 1986, 812 [813] - Gastrokritiker; BGH, GRUR 1990, 973 - Schönheits-Chirurgie; BGH, GRUR 1995, 270 [272] - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; BGH, GRUR 2006, 875 Rn. 23 - Rechtsanwalts-Ranglisten; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1695).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Grund für die Äußerung kann auch dann, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, das besondere Anliegen der Presse sein, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 2.2.1984 a.a.O. - Kundenboykott).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Erklärungen, die geeignet sind, einen Mitbewerber vor der Öffentlichkeit ohne nähere Begründung als unseriös hinzustellen, nicht für eine sachbezogene Information und Aufklärung der Verbraucher typisch; sie sind in aller Regel ein Hinweis dafür, daß sie von der Absicht getragen sind, dem Leser den Eindruck zu vermitteln, daß die eigenen Leistungen, seien es im Streitfall die Weine des Weinguts des Beklagten oder die Angebote der Lokale, die diese Weine führen, gegenüber denen der Konkurrenz den Vorzug verdienen (BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 236 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten).

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker; BGH, Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat); es wird auch von der Revisionserwiderung nicht in Frage gestellt.
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02

    Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von

    Im Hinblick auf die grundrechtlich verbürgte Meinungs- und Pressefreiheit hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme gefordert (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994, I ZR 216/92, ZIP 1995, 63-68 = WM 1995, 304-309, NJW-RR 1995, 301-304 = WRP 1995, 186-191 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 30.10.1981, I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker; BGH, Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat).

    Nach dieser Rechtsprechung kann der Grund für eine solche in einem Presseorgan veröffentlichte Äußerung auch dann, wenn ein Wettbewerbsverhältnis besteht, das besondere Anliegen der Presse sein, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen (vgl. dazu; BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker; BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 2.2.1984 a.a.O. - Kundenboykott).

    Der verfassungsrechtliche Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit und das Interesse der Öffentlichkeit, in den Meinungsbildungsprozess wichtiger öffentlicher und wirtschaftlicher Fragen eingebunden zu werden, lassen es nicht zu, hinter jeder im Meinungskampf getroffenen Äußerung mit wettbewerbsrechtlichem Bezug ein entsprechendes zielgerichtetes absichtliches Handeln zu Wettbewerbszwecken zu sehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994, I ZR 216/92, ZIP 1995, 63-68 = WM 1995, 304-309 = NJW-RR 1995, 301-304 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat).

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Da aber ungeachtet der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung der Grund für die gewählte Berichtsform in dem Anliegen der Presse begründete sein kann, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse zu unterrichten, kann eine solche notwendige Begleiterscheinung nicht ausreichen, um das Wettbewerbshandeln im hier maßgeblichen subjektiven Sinne zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 -Großbanken-Restquoten; Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker; Urt. v.12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990 373, 374 f. = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung

    Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden darf (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten).

    Auch polemisch überspitzte, subjektiv einseitige oder gar gewollt herabsetzende Beiträge können noch von der Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung getragen sein oder sonstige Motive ohne wettbewerblichen Bezug haben; deswegen reicht die Feststellung, dass der Artikel sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Damit hat das Berufungsgericht nicht hinreichend dem Umstand Rechnung getragen, daß jede redaktionelle funktionsgerechte und erlaubte Berichterstattung eines Presseorgans objektiv auch die Wirkung haben kann, die eigene Wettbewerbslage im Verhältnis zu anderen Presseunternehmen zu verbessern oder zu behaupten, daß eine solche notwendige Begleiterscheinung funktionsgerechten Pressehandelns aber allein nicht ausreichen kann, darin auch den Zweck des Handelns im hier maßgeblichen subjektiven Sinne zu sehen; denn ungeachtet der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung kann der Grund für die gewählte Berichtsform in dem Anliegen der Presse zu sehen sein, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten (vgl. BGH, Urt. v. 30. Oktober 1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 235 = WRP 1982, 259 - Großbankenrestquoten; BGH, Urt. v. 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Der verfassungsrechtliche Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit und das Interesse der Öffentlichkeit, in den Meinungsbildungsprozeß wichtiger öffentlicher und wirtschaftlicher Fragen eingebunden zu werden, lassen es nicht zu, hinter jeder im Meinungskampf getroffenen Äußerung mit wettbewerbsrechtlichem Bezug ein entsprechendes zielgerichtetes absichtliches Handeln zu Wettbewerbszwecken zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1981 - I ZR 93/79, GRUR 1982, 234, 236 - Großbanken-Restquoten; Urt. v. 22.5. 1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

    Im Übrigen sind Erklärungen, die geeignet sind, einen Mitbewerber in der Öffentlichkeit als unseriös hinzustellen, nicht für Pressefehden weltanschaulicher, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Art oder für eine sachbezogene Information und Aufklärung der Öffentlichkeit typisch, sondern in aller Regel dafür, dass sie von der Absicht getragen sind, den Eindruck zu vermitteln, dass die eigenen geschäftlichen Leistungen gegenüber denen der Konkurrenz den Vorzug verdienen (vgl. BGH GRUR 1986, 812 [814] - Gastrokritiker; GRUR 1982, 234 [236] - Großbanken-Restquoten).
  • OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 185/92

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen geschäftsehrverletzender Äußerungen;

  • OLG Hamburg, 02.02.1989 - 3 U 114/88

    Wettbewerbswidrigkeit von Äußerungen in einer Expertenrunde im Fernsehen

  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 88/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Abmahnpraxis

  • OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02

    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden

  • OLG München, 17.04.2008 - 1 U 5608/06

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch einer Personenhandelsgesellschaft, die mit

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Herabsetzung eines Mitbewerbers; Unterrichtung über

  • OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07

    Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00

    Abwertende Äußerungen eines Versicherungsmaklers im Internet - Tarifgestaltung

  • OLG Köln, 23.08.1996 - 6 U 98/96

    Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs als Voraussetzung eines wettbewerbsrechtlichen

  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 222/81

    Wettbewerbswidrigkeit einer Äußerung über einen Mitbewerber - Untersagung einer

  • LG Düsseldorf, 16.08.2006 - 12 O 554/05

    Abgrenzung presserechtlicher oder wirtschaftlicher Internetdienst

  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

  • OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00

    Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik

  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom

  • OLG Stuttgart, 11.01.1991 - 2 U 238/90

    Diskriminierung eines Spezialbetriebes für den Elektronotdienst durch

  • OLG München, 27.09.1990 - 29 U 2750/90
  • OLG Hamburg, 06.02.1997 - 3 U 23/96

    Wettbewerbsmäßiges Handeln eines Presseunternehmens hinsichtlich redaktioneller

  • LG Bonn, 30.09.1998 - 16 O 50/98

    Stellungnahme zur Anwendbarkeit des "Kodex der Mitglieder des Vereins

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 2 U 14/98
  • OLG München, 20.07.1995 - 29 U 3953/95
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 155/92
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