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   BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85   

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https://dejure.org/1987,554
BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85 (https://dejure.org/1987,554)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1987 - I ZR 27/85 (https://dejure.org/1987,554)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1987 - I ZR 27/85 (https://dejure.org/1987,554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassung der Bezeichnung "Camel Tours" unter dem Gesichtspunkt der Verwässerung einer berühmten Marke - Unterlassungsanspruch nur bei Gefährdung und Eingriff in den Besitzstand der Marke - Beeinträchtigung nur in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 1004; UWG § 1
    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1389
  • MDR 1987, 994
  • GRUR 1987, 711
  • WRP 1987, 667
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Auch in dem Urteil vom 11. November 1958, in dem die Rechtsprechung zur berühmten Marke auf die §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB gestützt wurde (BGHZ 28, 320, 327 = BGH GRUR 1959, 182 - Quick), ist ausgeführt worden, daß es sich um Sachverhalte handele, in denen ein berühmtes Kennzeichnungsmittel durch den Gebrauch beeinträchtigt werde, und daß es darum gehe, einen erworbenen Besitzstand gegen Beeinträchtigungen, nämlich gegen Minderungen des Werbewertes, zu schützen (aaO. S. 186 - Quick).

    In der Rechtsprechung ist verschiedentlich ausgesprochen worden, daß ein Schutz gegen Verwässerung einer berühmten Bezeichnung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (BGHZ 15, 107, 112 - Koma; BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; 28, 320, 328 - Quick); er ist auch nur selten gewährt worden (vgl. die Zusammenstellung bei Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 31 WZG Rdz. 202, 203).

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Auch der Bundesgerichtshof hat es in seiner älteren, auf § 1 UWG gestützten, Rechtsprechung auf die Beeinträchtigung der - auf der Einmaligkeit der berühmten Marke beruhenden - starken Werbewirkung abgestellt (BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Auch soweit bei den in Betracht kommenden Waren oder Leistungen sich das Wettbewerbsverhältnis darauf beschränkt, den guten Ruf einer bekannten Marke zu nutzen, ist die Anwendbarkeit des § 1 UWG unter dem Blickpunkt der unzulässigen Rufausnutzung bejaht worden (BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce; BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550, 552 - Dimple).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Dem steht nicht entgegen, wovon offenbar das Berufungsgericht ausgeht, daß in der einen Namen als Unternehmensbezeichnung betreffenden Kupferberg-Entscheidung des Ib-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1965 (GRUR 1966, 623) ausgeführt worden ist, das Interesse des Inhabers einer solchen berühmten Unternehmenskennzeichnung sei im allgemeinen schon dann als verletzt anzusehen, wenn er durch die Zulassung der angegriffenen Firmenführung die Alleinstellung seiner Kennzeichnung einbüßen würde.
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Auch soweit bei den in Betracht kommenden Waren oder Leistungen sich das Wettbewerbsverhältnis darauf beschränkt, den guten Ruf einer bekannten Marke zu nutzen, ist die Anwendbarkeit des § 1 UWG unter dem Blickpunkt der unzulässigen Rufausnutzung bejaht worden (BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce; BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550, 552 - Dimple).
  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt worden, daß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG verstößt, wer die Qualität seiner Waren oder Leistungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Werbung auszunutzen (vgl. BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    In der Rechtsprechung ist verschiedentlich ausgesprochen worden, daß ein Schutz gegen Verwässerung einer berühmten Bezeichnung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (BGHZ 15, 107, 112 - Koma; BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; 28, 320, 328 - Quick); er ist auch nur selten gewährt worden (vgl. die Zusammenstellung bei Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 31 WZG Rdz. 202, 203).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    In der Rechtsprechung ist verschiedentlich ausgesprochen worden, daß ein Schutz gegen Verwässerung einer berühmten Bezeichnung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (BGHZ 15, 107, 112 - Koma; BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; 28, 320, 328 - Quick); er ist auch nur selten gewährt worden (vgl. die Zusammenstellung bei Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 31 WZG Rdz. 202, 203).
  • LG Köln, 18.05.1982 - 83 O 123/81
    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 18. Mai 1982 - 83 O 123/81 - abgeändert:.
  • RG, 31.10.1942 - II 57/42

    1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und

    Auszug aus BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85
    So hat schon das Reichsgericht, noch unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG, das die Unlauterkeit begründende Merkmal darin gesehen, daß, wer sich durch Anpassung seiner Warenbezeichnung an ein allgemein bekanntes, fremdes Kennzeichnungsmittel dessen Werbewirkung zu eigen mache, in einen ohne sein Zutun entstandenen fremden wettbewerblichen Besitzstand eingreife und diesen gefährde (RGZ 170, 137, 153 -Bayer-Kreuz).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Die erforderliche Beeinträchtigung des Werbewertes des bekannten Zeichens (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 = WRP 1987, 667 - Camel Tours; Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711) liegt allerdings weniger darin, daß - auf den Streitfall bezogen - durch die Betrachtung der Homepage des Beklagten Assoziationen zum bekannten Zeichen der Klägerin geweckt werden (vgl. Bettinger, GRUR Int. 1997, 402, 412 f.; Florstedt, www.kennzeichenidentitaet.de, 2001, S. 56 f.; Völker/Weidert, WRP 1997, 652, 659).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Des Weiteren bedarf es Feststellungen dazu, dass die Beklagte die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Klagemarke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 f. = WRP 1987, 667 - Camel Tours; Urt. v. 29.4.2004 - I ZR 191/01, GRUR 2004, 779, 783 = WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 159/02, GRUR 2005, 583, 584 = WRP 2005, 896 - Lila-Postkarte).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Hierzu trägt die Klägerin zu 1 keine konkreten Umstände vor, aus denen auf eine konkrete Gefährdung der Werbekraft ihrer Marken geschlossen werden könnte, wie sie in der Entscheidung "Camel-Tours" (BGH GRUR 1987, 711, 713; vgl. weiter Bettinger a.a.O. S. 413 f.; Piper a.a.O. S. 436 re. Sp.) für erforderlich erachtet wurde.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Der von den Klägerinnen beanspruchte Sonderschutz aus dem Gesichtspunkt der Verwässerungsgefahr ihrer Klagebezeichnung "Bally" als eines berühmten Kennzeichens, welcher seine Rechtsgrundlage in § 1004,§ 823 Abs. 1 BGB findet (BGHZ 28, 320, 328 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 2.4.1988 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours; Urt. v. 21.9.1989 - I ZR 34/88, GRUR 1990, 37, 39 - Quelle), scheidet aus.
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Damit hat das Berufungsgericht auch eine reale Beeinträchtigungsgefahr festgestellt, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats in derartigen Fällen gegeben sein muß, um den Tatbestand sittenwidriger Rufausbeutung zu erfüllen (vgl. BGH, I ZR 27/85, Urt. v. 2.4.1987 - Camel-Tours).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1992 - 6 U 113/89

    Anspruch auf Löschung von Neuzeichen ; Vorliegen eines Wiederholungszeichens;

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  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Denn auch wenn die Widerspruchsmarke im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG bekannt wäre, kann aus einer an sich bekannten Marke grundsätzlich nicht gegen eine Benutzung für Waren und Dienstleistungen vorgegangen werden, für die die Marke - wie hier KNEIPP im Hinblick auf die vorliegend relevanten Dienstleistungen - eine beschreibende Angabe darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK; GRUR 1990, 37, 39 - Quelle; GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours; GRUR 1957, 87, 88 - Meisterbrand; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 14 Rn. 333).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Ausnahmefälle beschränkte (vgl. zuletzt vom 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 Camel Tours m.w.N.) - Schutz einer berühmten Kennzeichnung gegen Verwässerung eine weit überragende Verkehrsgeltung und Alleinstellung der Kennzeichnung sowie eine besondere Wertschätzung des gekennzeichneten Unternehmens im Publikum voraussetzt (vgl. BGHZ 19, 23, 27 - Magirus; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 713 - Telefonnummer 4711; ferner auch Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 31, Rdn. 190-203; ders., Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 12, Rdn. 61; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 21, Rdn. 68-79).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 61/99

    Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr im Markenrecht - Tosca

    Dies gilt um so mehr, als im designorientierten Verkehr speziell mit dem Land Italien ein gewisser italienischer Stil und Flair verbunden wird, was hier noch dadurch ein besonderes Gewicht erfährt, dass die Beklagte (strukturell ähnlich dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours zugrundelag) nur in Italien domiziliert und von dort ihre Tätigkeiten entfaltet.

    Denn nicht jede denkbare, eher beiläufige Assoziation zwischen zwei Kollisionszeichen kommt einer Rufausbeutung gleich (zu § 1 UWG ähnlich BGH GRUR 1997, 311, 313 - Yellow Phone: zusätzliches Element der Anstößigkeit; zum Verwässerungsschutz ebenso BGH GRUR 1987, 711, 713 - Camel Tours); vielmehr ist zu fordern, dass in der angegriffenen Marke einschließlich der sie im Rechtsverkehr begleitenden Umstände wie etwa ihre Aufmachung oder der Werbung eine zur Qualitätsübertragung geeignete Bezugnahme auf die schutzsuchende Marke zumindest anklingt (noch weitergehend BGH GRUR 1997, 311, 313 - Yellow Phone).

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verletzungshandlung im Sinne des § 1 UWG in Betracht kommen kann, wenn der gute Ruf der Kennzeichnung eines anderen entweder als Vorspann für die eigene Werbung ausgenutzt oder durch die Mitverwendung seitens des Verletzers beeinträchtigt wird (vgl. BGHZ 86, 90, 95 - Rolls Royce; BGH GRUR 1985, 550, 552 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 93, 96 nicht abgedruckt; BGH, Urt. v. 2.4.1987 - I ZR 27/85, GRUR 1987, 711, 713 f. - Camel Tours).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 6 U 86/99

    Wettbewerbsrecht; Champagner bekommen, Sekt bezahlen

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88

    "Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 4 U 32/01

    "veltins.com"

  • LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96

    Freundin.de

  • OLG Köln, 08.11.1996 - 6 U 30/95

    Glücksratgeber

  • OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 187/01

    Unterlassung des Vertriebes von Mundwasserflaschen in Deutschland; Minderung der

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 151/97

    Anspruch auf Unterlassung des Anbringens von Zeichen, die im wesentlichen aus

  • OLG Dresden, 25.07.2000 - 14 U 1054/00

    Geltendmachung einer Markenrechtsverletzung im Eilrechtsschutzverfahren;

  • OLG München, 22.09.1994 - 6 U 6371/93

    Beurteilung von Branchennähe zwischen Dienstleistungen im Schnell-Imbiss-Bereich

  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 168/97

    GINO GINELLI

  • OLG Stuttgart, 08.07.1994 - 2 U 46/94

    Begriff der Rufausbeutung; Wettbewerbswidriger Nachbau des "Porsche Spyder 550" ;

  • KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86

    Firmenschutz eines während des zweiten Weltkrieges zerstörten Hotels;

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