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   BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85   

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https://dejure.org/1987,1080
BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85 (https://dejure.org/1987,1080)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1987 - I ZR 95/85 (https://dejure.org/1987,1080)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - I ZR 95/85 (https://dejure.org/1987,1080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nicht-Lieferbarkeit einer in einer Zeitungsbeilage angekündigten Ware als Irreführung - Feststellung der Verkehrsauffassung - Berufen auf mangelndes Verschulden bei rechtzeitiger Warenbeschaffung - Vereinzelte Fehlleistung in der Organisation eines Unternehmens mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Beilagen-Werbung"; Nicht-Lieferbarkeit einer Ware als Irreführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1179
  • ZIP 1987, 1209
  • MDR 1987, 995
  • GRUR 1988, 311
  • WRP 1987, 670
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß es grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig ist (GRUR 1982, 681, 682 - Ski-Stiefel; GRUR 1985, 980 - Tennis-Schuhe; GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Senatsurteil vom 22.1.1987 - I ZR 211/84 - Kabinettwein).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. Juni 1986 (GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark) im Hinblick auf eine Anzeigenwerbung im Lebensmitteleinzelhandel ausgeführt, daß solche Märkte in der Regel Tausende von Artikeln führen, die eine umfangreiche organisatorische Bearbeitung in Einkauf, Disposition und Lagerhaltung erfordern, und daß es dabei fast unvermeidlich zu einzelnen Fehlleistungen kommen könne.

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 155/83

    "Tennisschuhe"; Lieferfähigkeit einer Ware am ersten Tag nach Erscheinen der

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß es grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig ist (GRUR 1982, 681, 682 - Ski-Stiefel; GRUR 1985, 980 - Tennis-Schuhe; GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Senatsurteil vom 22.1.1987 - I ZR 211/84 - Kabinettwein).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80

    Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß es grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig ist (GRUR 1982, 681, 682 - Ski-Stiefel; GRUR 1985, 980 - Tennis-Schuhe; GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Senatsurteil vom 22.1.1987 - I ZR 211/84 - Kabinettwein).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 211/84

    "Kabinettwein"; Vorzeitige Erschöpfung des Vorrats gesondert beworbener Waren;

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 95/85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß es grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig ist (GRUR 1982, 681, 682 - Ski-Stiefel; GRUR 1985, 980 - Tennis-Schuhe; GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Senatsurteil vom 22.1.1987 - I ZR 211/84 - Kabinettwein).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Allerdings erwartet der Verkehr bei Werbebeilagen eine sofortige Lieferbarkeit jedenfalls zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311 f. = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung) und für eine gewisse Zeit danach.
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    a) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung grundsätzlich als irreführend zu beurteilen ist, wenn beworbene Waren, die - wie hier - zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in genügender Menge vorrätig sind und von den Interessenten im Verkaufslokal erworben werden können (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 = WRP 1982, 642 - Skistiefel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 = WRP 1985, 484 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 - Clementinen).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in einer ausreichenden Menge vorhanden ist (BGH, Urt. v. 27.5.1982 - I ZR 35/80, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983 - I ZR 46/81, GRUR 1983, 650 - Kamera; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 74/82, GRUR 1984, 593, 595 - adidas-Sportartikel; Urt. v. 18.4.1985 - I ZR 155/83, GRUR 1985, 980, 981 - Tennisschuhe; Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 43/84, GRUR 1987, 52, 53 - Tomatenmark; Urt. v. 22.1.1987 - I ZR 211/84, GRUR 1987, 371, 372 - Kabinettwein; Urt. v. 25.3.1987 - I ZR 61/85, GRUR 1987, 835, 837 - Lieferbereitschaft; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311, 312 - Beilagen-Werbung).

    Anders verhält es sich, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne sein Verschulden daran gehindert ist, die Ware für den maßgeblichen Zeitraum vorrätig zu halten; denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, daß die Ankündigung auch diese Fälle einschließt (BGH, Urt. v. 27.5.1982, a.a.O. - Skistiefel; Urt. v. 5.5.1983, a.a.O. - Kamera; Urt. v. 30.4.1987, a.a.O. - Beilagen-Werbung).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 120/99

    Fehlen beworbener Ware

    Ist das nicht der Fall, stellt sich die Werbung grundsätzlich als irreführend dar (BGH, a.a.O., "EDV-Geräte" und BGH GRUR 1988, 311, 312 "Beilagen-Werbung"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage 1998, § 3 UWG Rn. 360; Köhler/Piper, UWG, § 3 UWG Rn. 299 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 126/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

    Allerdings erwartet der Verkehr bei Werbebeilagen eine sofortige Lieferbarkeit jedenfalls zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311 f. = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung) und für eine gewisse Zeit danach.
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 74/97

    Bevorratung von Artikeln in einer Werbebeilage

    Allerdings erwartet der Verkehr bei Werbebeilagen eine sofortige Lieferbarkeit jedenfalls zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 95/85, GRUR 1988, 311 f. = WRP 1987, 670 - Beilagen-Werbung) und für eine gewisse Zeit danach.
  • OLG Köln, 11.04.1997 - 6 U 194/96

    Irreführung über Vorratsmenge, CD-Multiplayer, fehlende Eigenschaft, Umfang des

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 88, 311 mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen und die Nachweise bei Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19.Aufl., § 3 UWG, RZ 361 f), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, daß es grundsätzlich als irreführend anzusehen ist, wenn eine in der Publikumswerbung angebotene Ware zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden ist.
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 6 U 135/96

    CD-Multiplayer; fehlende Eigenschaft

    Kann die Ware daher durch höhere Gewalt oder sonst ohne Verschulden des Werbenden nicht zum Verkauf gestellt bzw. (in ausreichendem Umfang) geliefert werden, scheidet folglich eine Irreführung des Verkehrs aus (vgl. BGH GRUR 1988, 311/312 - "Beilagen-Werbung" - BGH GRUR 1982, 681/682 - "Skistiefel" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 663 a-b zu § 3 UWG; Köhler/Piper, UWG, Rdnr. 97 zu § 3 UWG - jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 26.03.1997 - 6 U 182/96

    Irreführung über Vorratshaltung

    Ist das nicht der Fall, stellt sich die Werbung grundsätzlich als irreführend dar (BGH WRP 1996, 899/901 - "EDV-Geräte" - BGH GRUR 1988, 311/312 - "Beilagen-Werbung" - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Auflage, Rn. 360 zu § 3 UWG; Köhler/Piper, UWG, Rn. 299 zu § 3 UWG - jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.02.1998 - 14 U 772/97

    Werbung für Polstermöbel ohne entsprechende Bevorratung zum Verkauf als

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