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   BGH, 15.10.1987 - I ZR 180/85   

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https://dejure.org/1987,2069
BGH, 15.10.1987 - I ZR 180/85 (https://dejure.org/1987,2069)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1987 - I ZR 180/85 (https://dejure.org/1987,2069)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - I ZR 180/85 (https://dejure.org/1987,2069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 677
  • ZIP 1988, 196
  • MDR 1988, 288
  • WRP 1988, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - I ZR 180/85
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, worauf die Revision hinweist, daß der Richter in der Regel nicht ohne weiteres aus eigenem Wissen die Irreführungsgefahr verneinen könne, wenn es auf die Gesamtheit der angesprochenen Verkehrskreise ankomme (vgl. BGH GRUR 1985, 140, 141 = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 B 14.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 15.10.1987 - I ZR 180/85
    Der Hinweis auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. November 1980 (ZLR 1981, 317), des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. November 1982 - OVG 1 B 17.81 - und auf den in gleicher Sache ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1983 - BVerwG 3 B 14.83 - vermag der Revision nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03

    Verwendung von Warnhinweisen in der Publikumswerbung für Zigarillos

    Lässt sich das vom Kläger verfolgte Unterlassungsgebot somit - wie gezeigt - nicht auf lebensmittelrechtliche bzw. tabakrechtliche Normen oder nationale bzw. internationale Richtlinien stützen, findet dieses eine Rechtsgrundlage auch nicht in § 1 UWG (zum Verhältnis der Vorschriften des LMBG zu § 1 UWG vgl. BGH WRP 1988, 237, 239 - in unserem Haus muß alles schmecken).
  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1834/20

    Reichweite des Tabakwerbeverbots; Aufschrift "Power"

    Dies habe bereits der BGH zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 2 Nr. 1 a Alt. 2 LMBG, entschieden (BGH, NJW-RR 1988, 677).

    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung unterfällt eine Werbung dem Verbot danach nur insoweit, als sie den Eindruck vermittelte, Rauchen sei geeignet, das Wohlbefinden des Rauchers über den subjektiven Genuss hinaus objektiv zu fördern, vor allem im Hinblick auf den Einfluss auf die in der genannten Vorschrift auch gesondert angesprochenen Funktionen des Körpers und auf die Leistungsfähigkeit (BGH, Urt. v. 15.10.1987, I ZR 180/85, juris Rn. 19).

  • BGH, 14.01.1993 - I ZR 301/90

    Mild-Abkommen - Schutz der Gesundheit

    Darin liegen zusätzliche Unlauterkeitsmomente, die in jedem Fall die Anwendung des § 1 UWG neben der Sonderregelung des § 22 LMBG erforderlich machen (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 15.10.1987 - I ZR 180/85, WRP 1988, 237, 239 - "In unserem Haus muß alles schmecken").
  • VG München, 30.09.2015 - M 18 K 13.4835

    Don't be a may be - Tabakwerbung

    In Anbetracht der gesetzgeberischen Entscheidung für die Zulässigkeit der Tabakwerbung im gesetzlich definierten Umfang sind die weiteren Einschränkungen in § 22 VTabakG restriktiv auszulegen (vgl. BGH vom 15.10.1987, I ZR 180/85).
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